Artikel 11 VO (EG) 2002/2099
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002
Die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 3 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
- 1.
- „Marpol-Übereinkommen 73/78” : das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe, geändert durch das dazugehörige Protokoll von 1978, in der jeweils geltenden Fassung.
- 2.
-
Artikel 10 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Kommission wird von einem durch Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS)(*) eingesetzten Ausschuss für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) unterstützt.
- 3.
-
In Artikel 11 wird folgender Unterabsatz hinzugefügt:
„Änderungen an den in Artikel 3 Absatz 1 genannten internationalen Instrumenten können nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.”
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 324 vom 29.11.2002, S. 1.
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