Artikel 11 VO (EG) 2002/2099

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002

Die Verordnung (EG) Nr. 417/2002 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.
„Marpol-Übereinkommen 73/78” : das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung von Meeresverschmutzung durch Schiffe, geändert durch das dazugehörige Protokoll von 1978, in der jeweils geltenden Fassung.

2.
Artikel 10 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Kommission wird von einem durch Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS)(*) eingesetzten Ausschuss für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) unterstützt.

3.
In Artikel 11 wird folgender Unterabsatz hinzugefügt:

„Änderungen an den in Artikel 3 Absatz 1 genannten internationalen Instrumenten können nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.”

Fußnote(n):

(*)

ABl. L 324 vom 29.11.2002, S. 1.

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