Artikel 1 VO (EG) 2002/2103

Die Kontrollen Südafrikas zur Einhaltung der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse vor der Einfuhr in die Gemeinschaft werden gemäß den Bedingungen von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1148/2001 anerkannt.

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