Artikel 13 VO (EG) 2002/2182

Die Einzelmaßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung erstrecken sich auf folgende Bereiche:

a)
Umstellung auf andere Kulturen, Verbesserung der Qualität sonstiger Agrarerzeugnisse außer Tabak sowie Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit;
b)
Ausbildungsmaßnahmen für Erzeuger im Hinblick auf eine Neuausrichtung der Agrarproduktion außerhalb der Tabakerzeugung;
c)
Schaffung von Vermarktungsstrukturen für andere Qualitätserzeugnisse als Tabak und von Dienstleistungen für Wirtschaft und Bevölkerung im ländlichen Raum, Diversifizierung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Tätigkeiten zwecks Schaffung vielfältiger Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen, insbesondere auch durch Förderung von Tourismus und Handwerk.

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