Artikel 12 VO (EG) 2002/2182

Die aus dem Fonds finanzierten Umstellungsmaßnahmen umfassen spezifische Einzelmaßnahmen und Maßnahmen von allgemeinem Interesse zur Umstellung der Tabakerzeugung auf andere Kulturen und Arbeitsplätze schaffende Wirtschaftstätigkeiten sowie Studien über die Möglichkeiten einer Umstellung der Rohtabakerzeuger auf andere Kulturen oder Tätigkeiten.

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