ANHANG II VO (EG) 2002/2204

Form des der Kommission zu übermittelnden periodischen Berichts

Standardangaben für den Jahresbericht über Beihilferegelungen, die unter die gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 994/98 erlassenen Gruppenfreistellungsverordnungen fallen

Die Berichte, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 994/98 erlassenen Gruppenfreistellungsverordnungen zu übermitteln haben, sind unter Verwendung nachstehender Standardangaben zu erstellen. Sie sind per E-Mail an die folgende Anschrift zu senden:

    stateaidgreffe@cec.eu.int.

Erforderliche Angaben für alle Beihilfereglungen, die unter die aufgrund von Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates erlassenen Freistellungsverordnungen fallen

1. Bezeichnung und Nummer der Beihilferegelung.

2. Anwendbare Freistellungsverordnung der Kommission.

3. Ausgaben Die Ausgaben sind für alle in der Regelung angewandten Beihilfeelemente (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft) getrennt auszuweisen und in Euro bzw. gegebenenfalls in der jeweiligen Landeswährung anzugeben. Bei Steuervergünstigungen sind die jährlichen Einnahmeausfälle anzugeben. In Ermangelung genauer Zahlen kann es sich im letzteren Fall auch um Schätzwerte handeln. Die Zahlen betreffend die Ausgaben sollten wie folgt geliefert werden: Für das jeweilige Berichtsjahr ist aufgeschlüsselt nach den in der Regelung angewandten Beihilfeelementen (z. B. Zuschuss, zinsgünstiges Darlehen, Bürgschaft) Folgendes anzugeben:

3.1. Mittelbindungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen usw. für alle neuen Förderprojekte. Bei Bürgschaftsregelungen ist die Gesamtsumme der neu ausgereichten Bürgschaften anzugeben

3.2. Tatsächliche Zahlungen, (geschätzter) Steuerausfall oder sonstige Einnahmeausfälle, Bürgschaftsleistungen usw. für alle neuen und laufenden Förderprojekte. Bei Bürgschaftsregelungen ist Folgendes anzugeben: Gesamtgarantiesumme, Einnahmen aus Gebühren, Einnahmen aufgrund des Erlöschens der Bürgschaft, fällige Zahlungen infolge des Eintritts des Garantiefalls, laufendes Betriebsergebnis.

3.3. Zahl der neu bewilligten Beihilfen.

3.4. Geschätzte Zahl der infolge der neu gewährten Beihilfen geschaffenen Arbeitsplätze/eingestellten benachteiligten oder behinderten Arbeitnehmer/weiterbeschäftigten behinderten Arbeitnehmer (sofern zutreffend). Beihilfen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer sind nach den in Artikel 2 Buchstabe f) genannten Kategorien aufzuschlüsseln.

3.5.

3.6. Regionale Aufschlüsselung der unter 3.1 aufgeführten Ausgaben entweder nach Regionen der NUTS-II-Ebene(1) oder darunter oder nach Fördergebieten gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a), Buchstabe b) und Nicht-Fördergebieten.

3.7. Sektorale Aufschlüsselung der unter 3.1 aufgeführten Beträge nach Wirtschaftszweigen (ist mehr als nur ein Wirtschaftszweig betroffen, sind die Beträge anteilig auszuweisen):

Kohlenbergbau.

Verarbeitende Industrie:

Stahl

Schiffbau

Kunstfaserindustrie

Kfz-Industrie

Sonstige.

Dienstleistungen

Verkehr

Finanzdienstleistungen

Sonstige.

Sonstige Wirtschaftssektoren (bitte angeben).

4. Sonstige zweckdienliche Auskünfte und Bemerkungen.

Fußnote(n):

(1)

NUTS-Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik in der EG.

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