Artikel 10 VO (EG) 2002/2208

Unterrichtung des EAGFL-Ausschusses

Dem EAGFL-Ausschuss wird Folgendes mitgeteilt:

a)
der Inhalt des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen vor dessen Veröffentlichung;
b)
die punktuellen Informationsmaßnahmen und jährlichen Aktionsprogramme, für die ein Zuschuss gewährt wurde;
c)
die auf Initiative der Kommission durchgeführten Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 814/2000.

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