Artikel 11 VO (EG) 2002/2208
Bekanntgabe
Eine Liste der Begünstigten und der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Informationsmaßnahmen wird jährlich mit Angabe des Zuschussbetrags und des Zuschusssatzes im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
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