Artikel 18 VO (EG) 2002/2304
Monitoringausschüsse
(1) Die Umsetzung jedes EPD wird von einem Monitoringausschuss überwacht.
Die Behörden des ÜLG setzen den Monitoringausschuss spätestens drei Monate nach Genehmigung des EPD ein.
(2) Der Vorsitz im Monitoringausschuss wird von dem territorialen Anweisungsbefugten oder seinem Vertreter geführt.
Ein Vertreter der Kommission und gegebenenfalls der Europäischen Investitionsbank kann an den Arbeiten des Monitoringausschusses beratend teilnehmen.
In dem Ausschuss sind die von dem ÜLG benannten Behörden oder Stellen, die Kommission, der zuständige Mitgliedstaat und gegebenenfalls die Europäische Investitionsbank und/oder andere an der Kofinanzierung beteiligte Institutionen vertreten. Sind regionale und örtliche Behörden und Privatunternehmen für die Durchführung eines Projekts zuständig und betrifft sie ein Projekt unmittelbar, so sind auch sie im Ausschuss vertreten.
(3) Der Monitoringausschuss gibt sich innerhalb des institutionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmens des betreffenden ÜLG eine Geschäftsordnung und verständigt sich mit dem territorialen Anweisungsbefugten darüber.
(4) Für die Sitzungen des Monitoringausschusses legt der territoriale Anweisungsbefugte Fortschrittsberichte nach dem von der Kommission zur Verfügung gestellten Muster vor. Der Bericht muss spätestens 15 Arbeitstage vor dem Sitzungstermin bei der Kommission eingehen.
(5) Zur Prüfung der Effizienz und Qualität der Durchführung der Hilfe
- a)
- überprüft der Monitoringausschuss regelmäßig die bei der Verwirklichung der Einzelziele des EPD erzielten Fortschritte;
- b)
- prüft der Monitoringausschuss die in Artikel 22 genannte Halbzeitüberprüfung, bevor sie der Kommission übersandt wird;
- c)
- prüft und genehmigt der Monitoringausschuss die jährlichen und die abschließenden Durchführungsberichte, bevor sie der Kommission übersandt werden;
- d)
- prüft und genehmigt der Monitoringausschuss Vorschläge für eine inhaltliche Änderung des EPD.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.