Artikel 1 VO (EG) 2002/2368
Mit dieser Verordnung wird ein Unionssystem der Zertifikation und der Kontrollen der Ein- und Ausfuhren von Rohdiamanten zur Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses festgelegt.
Für die Zwecke des Zertifikationssystems werden das Gebiet der Union und das Gebiet Grönlands als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet.
Die geltenden Bestimmungen über Zollförmlichkeiten und -kontrollen werden von dieser Verordnung weder berührt noch durch sie ersetzt.
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