Artikel 12 VO (EG) 2002/2375

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2003.

Sie ist bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung von Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 und spätestens bis 30. Juni 2003 gültig.

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