Artikel 5 VO (EG) 2002/2375
(1) Abweichend von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 darf ein Antragsteller je laufende Nummer wöchentlich nur einen Lizenzantrag stellen. Stellt er mehr als einen Antrag, so werden alle seine Anträge abgelehnt, und die bei der Antragstellung geleisteten Sicherheiten werden von dem betreffenden Mitgliedstaat eingezogen.
Die Anträge auf Erteilung einer Einfuhrlizenz sind bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten allwöchentlich bis spätestens Freitag, 13.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) einzureichen.
Für das Jahr 2007 beginnt der Zeitraum für die Einreichung der ersten Anträge jedoch erst ab dem ersten Arbeitstag des Jahres 2007 und endet spätestens am 8. Januar 2007; der erste Montag für die Übermittlung der Lizenzanträge an die Kommission gemäß Absatz 3 ist der 8. Januar 2007.
(2) In jedem Lizenzantrag ist eine Menge in Kilogramm (ohne Dezimalstellen) anzugeben, die folgende Mengen nicht überschreiten darf:
- —
-
für die Subkontingente I und II die in dem betreffenden Jahr für das betreffende Subkontingent verfügbare Gesamtmenge,
- —
-
für das Subkontingent III die für den betreffenden Teilzeitraum verfügbare Gesamtmenge.
Im Lizenzantrag und in der Einfuhrlizenz wird ein einziges Ursprungsland angegeben.
(3) Spätestens an dem Montag, der auf die Woche der Lizenzantragstellung folgt, senden die zuständigen Behörden der Kommission bis spätestens 18.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) auf elektronischem Wege eine Mitteilung, in der — aufgeschlüsselt nach laufenden Nummern — für jeden Antrag der Ursprung des Erzeugnisses und die beantragte Menge angegeben sind, einschließlich der Meldungen „entfällt” .
(4) Die Lizenzen werden am vierten Arbeitstag nach dem letzten Tag für die Mitteilung gemäß Absatz 3 erteilt.
Am Tag der Erteilung der Einfuhrlizenzen senden die zuständigen Behörden der Kommission auf elektronischem Wege die Angaben zu den erteilten Lizenzen im Sinne des Artikels 11 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 mit den Gesamtmengen, für die Einfuhrlizenzen erteilt wurden.
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