Artikel 8 VO (EG) 2002/2377
Anhang I enthält Muster der von der Bundesgetreideaufsichtsbehörde FGIS auszustellenden Formulare. Die von dieser Behörde auszustellenden Bescheinigungen für Braugerste zur Herstellung von Bier, dessen Reifung in Buchenholz enthaltenden Fässern erfolgt, werden nach dem Verfahren der Verwaltungsarbeit gemäß den Artikeln 63 bis 65 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 von der Kommission offiziell anerkannt. Entsprechen die Analysewerte in der von der FGIS auszustellenden Bescheinigung den Qualitätsstandards für Braugerste gemäß Artikel 5, werden bei mindestens 3 % der eingeführten Lieferungen in jedem Eingangshafen und jedem Wirtschaftsjahr Proben entnommen. Eine Abbildung des Stempels und der Unterschriften, der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika autorisiert wurde, ist in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
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