Artikel 6 VO (EG) 2002/416
Die zuständigen spanischen Behörden teilen der Kommission jeden Mittwoch folgende, die Vorwoche betreffende Angaben mit:
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Anzahl und Gesamtgewicht der:
abgegebenen Mastschweine,
abgegebenen Ferkel;
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die in Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 sowie Absatz 3 Unterabsätze 1 und 2 genannten Beihilfen.
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