Artikel 7 VO (EG) 2002/416
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 18. Februar 2002. Die Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 2 gelten jedoch ab 1. April 2002.
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