Artikel 6 VO (EG) 2002/445

Die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen umfasst keine Lehrgänge oder Praktika, die Teil normaler Programme oder Ausbildungsgänge an land- und forstwirtschaftlichen Schulen des Sekundar- oder Tertiärbereichs sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.