Artikel 9 VO (EG) 2002/445
Ein Pächter kann die frei werdenden Flächen an den Eigentümer übertragen, sofern der Pachtvertrag beendet wird und die Anforderungen in Bezug auf den Übernehmer gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 erfüllt sind.
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