ANHANG I VO (EG) 2002/445

(Artikel 14)

Förderfähige Nutztierrassen

Schwellenwert, ab dem eine Landrasse als vom Aussterben bedroht gilt

(Zahl der weiblichen Zuchttiere)(1)

Rinder 7500
Schafe 10000
Ziegen 10000
Equiden 5000
Schweine 15000
Geflügel 25000

Fußnote(n):

(1)

Anzahl (berechnet für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union) weiblicher reinrassiger Zuchttiere ein- und derselben Rasse, die in einem vom Mitgliedstaat anerkannten Register (Stammbuch bzw. Zuchtbuch) eingetragen sind.

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