Artikel 46 VO (EG) 2002/753

Rebsorten „Pinot”

Bei einem Schaumwein, einem Qualitätsschaumwein oder einem Qualitätsschaumwein b.A. dürfen die Namen der Sorten „Pinot blanc” , „Pinot noir” und „Pinot gris” sowie die entsprechenden Namen in den übrigen Amtssprachen der Gemeinschaft durch das Synonym „Pinot” ersetzt werden.

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