Artikel 11 VO (EG) 2002/831

Berichte

Die Kommission erstattet dem Ausschuss für die statistische Geheimhaltung jährlich Bericht über die Durchführung dieser Verordnung. Der Bericht enthält unter anderem die Namen und Anschriften der Wissenschaftler und der Forschungseinrichtungen, für die sie tätig sind, Angaben über die Daten, auf die zugegriffen wurde, die in Rechnung gestellten Kosten sowie die Beschreibung der Forschungsvorhaben und der daraus resultierenden Veröffentlichungen.

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