Artikel 4 VO (EG) 2002/876

Die Kommission legt dem Rat jährlich den Jahresbericht über den Fortschritt des Galileo-Programms sowie den Programmentwicklungsplan vor, der unter anderem auch die finanziellen Aspekte umfasst.

Die Kommission unterrichtet den Rat Ende 2003 über die Ergebnisse der vom gemeinsamen Unternehmen gemäß Artikel 4 seiner Satzung vorgenommenen Ausschreibung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.