Artikel 4 VO (EG) 2002/876
Die Kommission legt dem Rat jährlich den Jahresbericht über den Fortschritt des Galileo-Programms sowie den Programmentwicklungsplan vor, der unter anderem auch die finanziellen Aspekte umfasst.
Die Kommission unterrichtet den Rat Ende 2003 über die Ergebnisse der vom gemeinsamen Unternehmen gemäß Artikel 4 seiner Satzung vorgenommenen Ausschreibung.
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