Artikel 1 VO (EG) 2002/933
(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 werden die im Anhang aufgeführten Zollkontingente für Waren mit Ursprung in der Schweiz jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember zu den im Anhang angegebenen Zollsätzen eröffnet.
(2) Im Jahr 2002 werden die Zollkontingente vom 1. Juni bis zum 31. Dezember eröffnet. Die Jahresmengen werden proportional zu der Zahl der Monate gekürzt, in denen die Zollkontingente offen sind. Ergeben diese Berechnungen Dezimalstellen, wird die Menge auf die nächste volle Tonne aufgerundet.
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