Artikel 6 VO (EG) 2003/1082

Die Verordnung (EG) Nr. 2630/97 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang III zu lesen.

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