ANHANG I VO (EG) 2003/1216

Die jährlichen Qualitätsberichte über den Arbeitskostenindex enthalten folgende Angaben:

a)
Nachweis der Relevanz für den Nutzerbedarf:

eine Zusammenfassung einschließlich einer kurzen Beschreibung der Nutzer, der Ermittlung und Deckung des Nutzerbedarfs sowie der Relevanz der Statistiken für die Nutzer;

b)
Nachweis der Genauigkeit (Aufgliederung der Angaben nach Abschnitten der NACE Rev. 2):

Revisionsgeschichte: eine Tabelle, aus der die Revisionen der veröffentlichten jährlichen Wachstumsraten für die Arbeitskosten insgesamt auf der Basis der unbereinigten Reihen für die letzten zwölf Quartale hervorgehen; eine Zusammenfassung der Gründe für die Revisionen;

Erfassungsbereich: eine Tabelle zum prozentualen Anteil der in der (den) Stichprobe(n)/dem (den) Verzeichnis(sen) erfassten Arbeitnehmer, berechnet anhand der Zahl der Arbeitnehmer nach dem ESVG 95; wenn die Bestandteile der Arbeitskosten aus unterschiedlichen Quellen stammen, Bereitstellung einer Tabelle mit einer Aufgliederung nach Bestandteilen der Arbeitskosten gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003;

Häufigkeit: eine Tabelle mit Informationen über die Häufigkeit der Erhebung/Aktualisierung der Angaben über die Kostenbestandteile;

Schätzung: eine Beschreibung der für die Schätzung/Modellierung der fehlenden Angaben (fehlende Arbeitnehmergruppen, Unternehmen, Wirtschaftszweige und Kostenbestandteile) verwendeten Methoden; eine möglichst umfassende Bewertung der Auswirkungen völlig fehlender Angaben auf die endgültigen Zahlen (fehlende Arbeitnehmergruppen, Unternehmen, Wirtschaftszweige und Kostenbestandteile);

Geleistete Arbeitsstunden: eine Beschreibung der Methoden für die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden; oder eine Beschreibung der Ersatzgröße für die geleisteten Arbeitsstunden und eine möglichst umfassende Bewertung der Auswirkungen der Verwendung der Ersatzgröße auf die endgültigen Zahlen;

Verwaltungsdaten: wo Verwaltungsdaten verwendet werden, Erläuterungen zur Entsprechung und den Unterschieden zwischen den Verwaltungskonzepten und den Konzepten der theoretischen Statistik;

c)
Aktualität und Pünktlichkeit:

eine Tabelle mit Angaben zu den Verspätungen (in Tagen) bei den Datenlieferungen für die letzten zwölf Quartale des Berichtszeitraums und der Übereinstimmung der geplanten mit den tatsächlichen Lieferterminen;

d)
Zugänglichkeit und Klarheit:

eine Beschreibung der Medien, in denen die Mitgliedstaaten ihre Daten und Metadaten veröffentlichen;

e)
Vergleichbarkeit:

eine Beschreibung sämtlicher Unterschiede in Konzepten und Methoden zwischen zwei aufeinander folgenden Quartalen ab dem ersten Quartal 1996. Außerdem eine Beschreibung der Unterschiede und zugleich eine möglichst umfassende Bewertung der Auswirkungen der veränderten Schätzungen. Auf etwaige Unterschiede in der Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Abschnitten der NACE Rev. 2 sollte ebenfalls hingewiesen werden;

f)
Kohärenz:

eine Grafik und eine Tabelle zu den jährlichen unbereinigten Wachstumsraten des Index der Arbeitskosten insgesamt (Abschnitte der NACE Rev. 2) und des Arbeitnehmerentgelts gemäß dem ESVG 95 pro Kopf und pro geleistete Arbeitsstunde (Aufgliederung nach A6) sowie Erläuterungen zu den unterschiedlichen Wachstumsraten der letzten zwölf Quartale;

g)
Vollständigkeit:

einen Fortschrittsbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 mit einem ausführlichen Plan und einer Übersicht über die zeitliche Abfolge bis zum Abschluss der Durchführungsmaßnahmen; eine Zusammenfassung der noch bestehenden Abweichungen von EU-Konzepten.

Der erste im Jahr 2004 fällige Qualitätsbericht, der bis 31. August 2004 vorliegen muss, enthält außerdem folgende Angaben zu den Rückrechnungen:

eine Beschreibung der Quellen für die Rückrechnungen und der verwendeten Methodik;

eine Beschreibung der Übereinstimmung des Erfassungsbereichs (Wirtschaftszweige, Arbeitnehmer, Kostenbestandteile) der Rückrechnungen mit dem der aktuellen Daten;

eine Beschreibung der Vergleichbarkeit der Rückrechnungen mit den aktuellen Daten.

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