ANHANG III VO (EG) 2003/1216

1.
Durchführbarkeitsstudie zwecks Einschätzung der Möglichkeiten für die Ermittlung der vierteljährlichen Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE

Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:

    Den Hintergrund

    Der Beitrag jedes dieser Wirtschaftszweige zur Volkswirtschaft in Form von Arbeitskosten oder einer geeigneten alternativen Größe. Eine Beschreibung der Ähnlichkeiten und Unterschiede in der Struktur und Entwicklung der Arbeitskosten in den oben genannten Wirtschaftszweigen im Vergleich zu der Struktur und Entwicklung der Arbeitskosten in den Abschnitten C-K der NACE.

    Die Alternativen

    Eine Beurteilung der Praktiken anderer Mitgliedstaaten, in denen die Daten über diese NACE-Abschnitte bereits vorliegen. Eine Bewertung der Alternativen für die Ermittlung der Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE, die eine Datenübermittlung für das erste Quartal 2007 ermöglichen würden. Als mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:
    a)
    Nutzung bestehender Datenerhebungen,
    b)
    Verwaltungsquellen,
    c)
    statistische Schätzverfahren,
    d)
    neue Datenerhebungen.
    Technische und rechtliche Aspekte sind jeweils Teil der Bewertung; dazu gehören der voraussichtliche Beginn und die Betriebskosten für das nationale statistische Amt, Kostenvoranschläge für eventuelle Mehrbelastungen der Unternehmen, die erwartete statistische Qualität der Ergebnisse, mögliche Risiken oder Unwägbarkeiten und besondere Vor- oder Nachteile.

    Die Empfehlung

    Ausgehend von der Bewertung der verschiedenen Alternativen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz abgegeben.

    Die Durchführung

    Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Start- und Schlussdatums einzelner Etappen bei der Durchführung der Empfehlung.

    Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien vornehmen

    Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien vornehmen, um beurteilen zu können, wie sich die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 genannten vierteljährlichen Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE Rev. 2 ermitteln lassen.

    Dänemark

    Deutschland

    Griechenland

    Spanien

    Frankreich

    Italien

    Österreich

    Schweden

2.
Durchführbarkeitsstudie zwecks Prüfung der Frage, wie der Index für die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien ermittelt werden kann

Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:

    Den Hintergrund

    Der Anteil von Prämien an den Gesamtarbeitskosten eines Landes und eine Beschreibung des Systems der Prämienzahlungen in der jeweiligen Volkswirtschaft.

    Die Alternativen

    Eine Beurteilung der Praktiken anderer Mitgliedstaaten, die bereits über Daten zur Berechnung eines Index der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien verfügen. Eine Bewertung der Alternativen für die Ermittlung des Index der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien, die eine Datenübermittlung für das erste Quartal 2007 ermöglichen. Als mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:
    a)
    Nutzung bestehender Datenerhebungen,
    b)
    Verwaltungsquellen,
    c)
    statistische Schätzverfahren,
    d)
    neue Datenerhebungen.
    Technische und rechtliche Aspekte sind jeweils Teil der Bewertung; dazu gehören der voraussichtliche Beginn und die Betriebskosten für das nationale statistische Amt, Kostenvoranschläge für eventuelle Mehrbelastungen der Unternehmen, die erwartete statistische Qualität der Ergebnisse, mögliche Risiken oder Unwägbarkeiten und besondere Vor- oder Nachteile.

    Die Empfehlung

    Ausgehend von der Bewertung der verschiedenen Alternativen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz abgegeben.

    Die Durchführung

    Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Start- und Schlussdatums einzelner Etappen bei der Durchführung der Empfehlung.

    Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien vornehmen

    Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien vornehmen, um beurteilen zu können, wie sich der in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 genannte Index für die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien ermitteln lässt.

    Deutschland

    Griechenland

    Frankreich

    Italien

    Österreich

    Portugal

    Finnland

    Schweden

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