ANHANG III VO (EG) 2003/1216
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1.
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Durchführbarkeitsstudie zwecks Einschätzung der Möglichkeiten für die Ermittlung der vierteljährlichen Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE
Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:- a)
- Nutzung bestehender Datenerhebungen,
- b)
- Verwaltungsquellen,
- c)
- statistische Schätzverfahren,
- d)
- neue Datenerhebungen.
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Dänemark
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Deutschland
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Griechenland
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Spanien
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Frankreich
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Italien
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Österreich
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Schweden
Den Hintergrund
Der Beitrag jedes dieser Wirtschaftszweige zur Volkswirtschaft in Form von Arbeitskosten oder einer geeigneten alternativen Größe. Eine Beschreibung der Ähnlichkeiten und Unterschiede in der Struktur und Entwicklung der Arbeitskosten in den oben genannten Wirtschaftszweigen im Vergleich zu der Struktur und Entwicklung der Arbeitskosten in den Abschnitten C-K der NACE.Die Alternativen
Eine Beurteilung der Praktiken anderer Mitgliedstaaten, in denen die Daten über diese NACE-Abschnitte bereits vorliegen. Eine Bewertung der Alternativen für die Ermittlung der Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE, die eine Datenübermittlung für das erste Quartal 2007 ermöglichen würden. Als mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:Die Empfehlung
Ausgehend von der Bewertung der verschiedenen Alternativen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz abgegeben.Die Durchführung
Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Start- und Schlussdatums einzelner Etappen bei der Durchführung der Empfehlung.Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien vornehmen
Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien vornehmen, um beurteilen zu können, wie sich die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 genannten vierteljährlichen Arbeitskostenindizes für die Abschnitte L, M, N und O der NACE Rev. 2 ermitteln lassen.- 2.
- Durchführbarkeitsstudie zwecks Prüfung der Frage, wie der Index für die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien ermittelt werden kann
Die Durchführbarkeitsstudie eines Mitgliedstaats muss insbesondere Folgendes abdecken:- a)
- Nutzung bestehender Datenerhebungen,
- b)
- Verwaltungsquellen,
- c)
- statistische Schätzverfahren,
- d)
- neue Datenerhebungen.
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Deutschland
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Griechenland
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Frankreich
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Italien
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Österreich
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Portugal
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Finnland
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Schweden
Den Hintergrund
Der Anteil von Prämien an den Gesamtarbeitskosten eines Landes und eine Beschreibung des Systems der Prämienzahlungen in der jeweiligen Volkswirtschaft.Die Alternativen
Eine Beurteilung der Praktiken anderer Mitgliedstaaten, die bereits über Daten zur Berechnung eines Index der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien verfügen. Eine Bewertung der Alternativen für die Ermittlung des Index der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien, die eine Datenübermittlung für das erste Quartal 2007 ermöglichen. Als mögliche Datenquellen sollten dabei berücksichtigt werden:Die Empfehlung
Ausgehend von der Bewertung der verschiedenen Alternativen wird eine Empfehlung zu dem am besten geeigneten Ansatz abgegeben.Die Durchführung
Einzelheiten des vorgeschlagenen Durchführungsplans einschließlich des Start- und Schlussdatums einzelner Etappen bei der Durchführung der Empfehlung.Mitgliedstaaten, die Durchführbarkeitsstudien vornehmen
Folgende Mitgliedstaaten werden Durchführbarkeitsstudien vornehmen, um beurteilen zu können, wie sich der in Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 genannte Index für die Schätzung der Arbeitskosten insgesamt ohne Prämien ermitteln lässt.© Europäische Union 1998-2021
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