ANHANG II VO (EG) 2003/1358

BESCHREIBUNG DER DATEIEN UND DES ÜBERTRAGUNGSMEDIUMS

Für die Übertragung der nach der Verordnung vorgesehenen Tabellen sind zwei EDI-kompatible Formate zulässig: „CSV” (Comma Separated Values) mit dem Strichpunkt (;) als Feldtrennzeichen und Gesmes-Edifact.

Liste und Beschreibung der Felder, die für jede Tabelle in der Verordnung zu verwenden sind

In der nachstehenden Übersichtstabelle wird für jede nach der Verordnung zu liefernde Tabelle ( „A1” , „B1” und „C1” ) und jeden Datensatz (Zeile) angegeben, welche Felder enthalten sein müssen. In den Spalten unter den jeweiligen Tabellennamen finden sich zwei verschiedene Arten von Feldern:

„X” : Felder, die in der Tabelle enthalten sein müssen,

„ ” (Leerzeichen): Felder sind für die Tabelle nicht von Belang. Diese Felder sollten normalerweise nicht in den entsprechenden Tabellen enthalten sein. Leere Felder (zwei Feldtrennzeichen ohne Daten dazwischen) sind in diesem Fall jedoch auch zulässig.

Format und Größe der Felder

Die Formate der Felder sind entweder numerisch (n) oder alphabetisch (a) oder alphanumerisch (an). Bei der Größe handelt es sich entweder eine feste ( „Format + Zahl” , z. B. „n4” ) oder eine variable Größe mit einer maximalen Anzahl von Stellen ( „Format + .. + max. Stellenanzahl” , z. B. „n..12” ).
Position Felder Format und Größe Tabellen
A1 B1 C1
1 Tabellen-Kennung an2 X X X
2 Meldeland a2 X X X
3 Bezugsjahr n2 X X X
4 Bezugszeitraum an2 X X X
5 Meldeflughafen an4 X X X
6 Partnerflughafen an4 X X
7 Landung/Start n1 X X
8 Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr n1 X X
9 Passagierflüge/Nur-Fracht-/Postflüge n1 X X
10 Information über das Luftfahrtunternehmen a3 X X X
11 Luftfahrzeugtyp (Flugzeugmuster) an..4 X
12 Fluggäste n..12 X X X
13 Fluggäste im ungebrochenen Durchgangsverkehr n..12 X
14 Fracht- und Posteinladung/-ausladung n..12 X X X
15 Gewerbliche Flüge (Tabelle „A1” )/Luftfahrzeugbewegungen insgesamt im gewerblichen Luftverkehr (Tabelle „C1” ) n..12 X X
16 Luftfahrzeugbewegungen insgesamt n..12 X
17 Verfügbare Fluggast-Sitzplätze n..12 X
Eine Tabelle (für einen Zeitraum) sollte einer an Eurostat übermittelten Datei (oder „Datenlieferung” ) entsprechen. Jede Datei (Tabelle) ist nach dem folgenden Muster zu benennen: „LLJJZZTT.csv” (für das Format csv) oder: „LLJJZZTT.ges” (für das Format Gesmes), wobei „LL” für den Ländercode (ISO-Alpha2), „JJ” für das Jahr, „ZZ” für den Berichtszeitraum (AN, Q1..Q4 oder 01..12) und „TT” für die Tabellenkennung ( „A1” , „B1” oder „C1” ) steht. Falls es sich um eine komprimierte Datei handelt, sollte das Dateikürzel „.zip” anstelle von „.csv” oder „.ges” angehängt werden. Das Übertragungsmedium sollte die automatische Überwachung und Verarbeitung der Daten bei Eurostat erlauben. Es sollten vorzugsweise EDI-kompatible Tools verwendet werden. Während eines Übergangszeitraums sind jedoch auch „Pre-EDI” -Tools oder strukturierte E-Mails, die an eine Adresse bei Eurostat geschickt werden, zulässig. Falls Sie strukturierte E-Mails verschicken, beachten Sie bitte Folgendes:

Geben Sie den Namen der Datei (Tabelle) in die „Betreff” -Zeile ein;

Schicken Sie die Datei (Tabelle) als Anhang (nur ein Dateianhang pro E-Mail);

Anmerkungen zu den Daten können als Klartext in das Textfeld der E-Mail eingegeben werden (bitte Text nicht formatieren).

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