ANHANG III VO (EG) 2003/1433
ANFORDERUNGEN AN DIE BERICHTE DER MITGLIEDSTAATEN
Angaben, die in der von der Kommission vorzugebenden Form von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermitteln sind
-
Teil 1:
-
Erzeugerorganisationen
- 1.
- Verwaltungsangaben (einschließlich Nummer der Anerkennung, Rechtsform, Zahl der Mitglieder (natürliche und juristische Personen)).
- 2.
- Angaben zur Erzeugung (einschließlich Berechnung des Wertes der vermarkteten Erzeugung und Angaben zu den wichtigsten Erzeugnissen).
-
Teil 2:
-
Betriebsfonds und operationelle Programme
- 1.
- Bezugszeitraum (-räume).
- 2.
- Voraussichtliche Beihilfen.
- 3.
- Beihilfeanträge und tatsächlich erfolgte Beihilfezahlungen, einschließlich Anteil des Betriebsfonds, der für Marktrücknahmen aufgewendet wird.
- 4.
- Wichtigste Ausgabenkategorien (einschließlich bedeutender Änderungen, die im Verlauf des Jahres vorgenommen wurden).
-
Teil 3:
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Kontrollen, Wiedereinziehungen und Sanktionen
- 1.
- Kontrollierte Erzeugerorganisationen.
- 2.
- Kontrollbehörde und Zusammenfassung einschließlich der Kontrollergebnisse (nur die wichtigsten Punkte).
- 3.
- Die aktualisierten Angaben zu den tatsächlich erfolgten Zahlungen können bis spätestens 15. November vorgelegt werden.
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