Artikel 53 VO (EG) 2003/1435

Ablauf der Generalversammlung

Auf die Organisation und den Ablauf der Generalversammlung sowie die Abstimmungsverfahren findet unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts das im Sitzmitgliedstaat der SCE für Genossenschaften maßgebende Recht Anwendung.

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