Artikel 53 VO (EG) 2003/1435
Ablauf der Generalversammlung
Auf die Organisation und den Ablauf der Generalversammlung sowie die Abstimmungsverfahren findet unbeschadet der Bestimmungen dieses Abschnitts das im Sitzmitgliedstaat der SCE für Genossenschaften maßgebende Recht Anwendung.
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