ANHANG III VO (EG) 2003/1438

BERECHNUNG DER FANGKAPAZITÄT DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN IN TONNAGE (GTacc) UND IN MASCHINENLEISTUNG (KWacc) ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS

Im Sinne dieses Anhangs ist
1.
GTFR: die anhand der Angaben in der Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft berechnete Fangkapazität der Flotte in Tonnage zum Zeitpunkt des Beitritts;
2.
GT1: die Gesamttonnage der Schiffe, die nach dem Beitritt aufgrund einer Verwaltungsentscheidung, die bis zu fünf Jahre vor dem Beitritt erging, in die Flotte aufgenommen wurden;
3.
kWFR: die anhand der Angaben in der Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft berechnete Fangkapazität der Flotte in Maschinenleistung zum Zeitpunkt des Beitritts;
4.
kW1: die Gesamtmaschinenleistung der Schiffe, die nach dem Beitritt aufgrund einer Verwaltungsentscheidung, die bis zu fünf Jahre vor dem Beitritt erging, in die Flotte aufgenommen wurden.
Die Fangkapazität der Flotte in Tonnage GTacc und in Maschinenleistung kWacc gemäß Artikel 6a wird nach folgenden Formeln berechnet:

    GTacc = GTFR + GT1

    kWacc = kWFR + kW1

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