ANHANG III VO (EG) 2003/1438
BERECHNUNG DER FANGKAPAZITÄT DER NEUEN MITGLIEDSTAATEN IN TONNAGE (GTacc) UND IN MASCHINENLEISTUNG (KWacc) ZUM ZEITPUNKT DES BEITRITTS
Im Sinne dieses Anhangs ist- 1.
- GTFR: die anhand der Angaben in der Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft berechnete Fangkapazität der Flotte in Tonnage zum Zeitpunkt des Beitritts;
- 2.
- GT1: die Gesamttonnage der Schiffe, die nach dem Beitritt aufgrund einer Verwaltungsentscheidung, die bis zu fünf Jahre vor dem Beitritt erging, in die Flotte aufgenommen wurden;
- 3.
- kWFR: die anhand der Angaben in der Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft berechnete Fangkapazität der Flotte in Maschinenleistung zum Zeitpunkt des Beitritts;
- 4.
- kW1: die Gesamtmaschinenleistung der Schiffe, die nach dem Beitritt aufgrund einer Verwaltungsentscheidung, die bis zu fünf Jahre vor dem Beitritt erging, in die Flotte aufgenommen wurden.
GTacc = GTFR + GT1
kWacc = kWFR + kW1
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