Artikel 3 VO (EG) 2003/1466
Die Verordnung (EG) Nr. 963/98 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Im Titel werden die Worte „und Artischocken” gestrichen.
- 2.
-
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Vermarktungsnorm für Blumenkohl/Karfiol des KN-Codes 070410 ist im Anhang festgelegt.
- 3.
- Anhang II wird gestrichen.
- 4.
- In Anhang I werden die Worte „Anhang I” durch das Wort „Anhang” ersetzt.
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