Artikel 3 VO (EG) 2003/1466

Die Verordnung (EG) Nr. 963/98 wird wie folgt geändert:

1.
Im Titel werden die Worte „und Artischocken” gestrichen.
2.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Vermarktungsnorm für Blumenkohl/Karfiol des KN-Codes 070410 ist im Anhang festgelegt.

3.
Anhang II wird gestrichen.
4.
In Anhang I werden die Worte „Anhang I” durch das Wort „Anhang” ersetzt.

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