Präambel VO (EG) 2003/1500
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits(1) ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.
- (2)
- Die Europäische Gemeinschaft und die Russische Föderation vereinbarten, für bestimmte Stahlerzeugnisse ein System der doppelten Kontrolle für den Zeitraum vom 13. Oktober 1997 bis zum 31. Dezember 1999 einzurichten. Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels wurde im Namen der Europäischen Gemeinschaft mit dem Beschluss 97/741/EG(2) genehmigt. Das System wurde mit dem Beschluss 2000/294/EG für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2001(3) verlängert. Die entsprechenden Durchführungsvorschriften der Gemeinschaft wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/97(4), verlängert durch die Verordnung (EG) Nr. 793/2000(5), erlassen.
- (3)
- Nach gründlicher Prüfung der Lage hinsichtlich der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation in die Gemeinschaft schlossen die Vertragsparteien auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten einschlägigen Informationen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels(6) über die Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle ohne Höchstmengen für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2004, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren, das System früher zu beenden.
- (4)
- Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(7) erlassen werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 3.
- (2)
ABl. L 300 vom 4.11.1997, S. 36.
- (3)
ABl. L 96 vom 18.4.2000, S. 44.
- (4)
ABl. L 300 vom 4.11.1997, S. 1.
- (5)
ABl. L 96 vom 18.4.2000, S. 1.
- (6)
Siehe Seite 26 dieses Amtsblatts.
- (7)
ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.
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