Artikel 6 VO (EG) 2003/1518

(1) Die im Rahmen der in Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 genannten Toleranz ausgeführte Menge berechtigt nicht zur Zahlung der Erstattung.

(2) In Feld 22 ist mindestens einer der folgenden Vermerke einzutragen:

Erstattung gültig für … Tonnen (Menge, für welche die Lizenz ausgestellt wurde)

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