Artikel 6 VO (EG) 2003/1518
(1) Die im Rahmen der in Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 genannten Toleranz ausgeführte Menge berechtigt nicht zur Zahlung der Erstattung.
(2) In Feld 22 ist mindestens einer der folgenden Vermerke einzutragen:
- —
- —
- —
-
Erstattung gültig für … Tonnen (Menge, für welche die Lizenz ausgestellt wurde)
- —
- —
- —
- —
- —
- —
- —
- —
- —
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.