Artikel 41 VO (EG) 2003/1535

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 449/2001 wird aufgehoben. Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 449/2001 bleibt jedoch für das Wirtschaftsjahr 2003/04 anwendbar.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der im Anhang enthaltenen Übereinstimmungstabelle zu lesen.

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