Artikel 40 VO (EG) 2003/1535

Prüfung der Einhaltung der Verarbeitungsschwellen für das Wirtschaftsjahr 2004/05

Bei Tomaten erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten festgesetzten Verarbeitungsschwellen für das Wirtschaftsjahr 2004/05 anhand der Angaben betreffend die Wirtschaftsjahre 2001/02 und 2002/03 sowie der Mengen, für die im Wirtschaftsjahr 2003/04 eine Beihilfe beantragt wurde.

Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission spätestens am 10. Dezember 2003 die Gesamtmenge Tomaten mit, auf die sich die Beihilfeanträge beziehen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach den geltenden Unterschwellen.

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