Artikel 16a VO (EG) 2003/1560

Informationsmerkblätter für Personen, die internationalen Schutz beantragen

(1) Anhang X enthält ein gemeinsames Merkblatt, mit dem alle Personen, die internationalen Schutz beantragen, über die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 und die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 informiert werden.

(2) Anhang XI enthält ein spezielles Merkblatt für unbegleitete Kinder, die internationalen Schutz beantragen.

(3) Anhang XII enthält Informationen für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die beim illegalen Überschreiten einer Außengrenze aufgegriffen wurden.

(4) Anhang XIII enthält Informationen für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten.

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