Artikel 22 VO (EG) 2003/1560
Zur Anwendung des Dubliner Übereinkommens ausgestellte Laissez-passer
Die zur Anwendung des Dubliner Übereinkommens gedruckten Laissez-passer werden bei der gemäß Verordnung (EG) Nr. 343/2003 vorgenommenen Überführung von Asylbewerbern höchstens 18 Monate nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung akzeptiert.
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