Artikel 3 VO (EG) 2003/1568

Die Gemeinschaft leistet einen finanziellen Beitrag zu spezifischen Projekten, mit denen die in Artikel 2 genannten Ziele verfolgt werden, und insbesondere zu Projekten, die auf Folgendes abzielen:

a)
Bereitstellung des notwendigen technischen, wissenschaftlichen und normativen Inputs, um im Rahmen des Gesamthaushalts für Entwicklungszusammenarbeit Gesundheitsmaßnahmen Vorrang einräumen zu können, und Verbesserung der Ergebnisse der Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten anhand eines Konzepts, das Prävention, Behandlung und Betreuung gleichermaßen berücksichtigt und bei dem die Prävention als eine wichtige Priorität gilt, wobei anerkannt wird, dass ihre Wirksamkeit zunimmt, wenn sie mit Behandlung und Betreuung einhergeht; es muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass wichtige Maßnahmen auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts erwogen werden müssen, das auch Verhaltensmuster und Faktoren wie sauberes Wasser und Abwasseraufbereitung, Raumplanung, Ernährung und Berücksichtigung der Geschlechterdimension in den Mittelpunkt rückt;
b)
Verbesserung der Wirksamkeit der Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der drei wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen eines erweiterten umfassenden Gesundheitssystems einschließlich öffentlicher Dienste;
c)
Verbesserung des Verständnisses der Auswirkungen der armutsbedingten Krankheiten auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung sowie der Wirkung von Strategien zur Abschwächung der mit den Krankheiten verbundenen negativen sozioökonomischen Folgen;
d)
Verbesserung der Arzneimittelpolitik und -praktik und Unterstützung der Entwicklungsländer auf regionaler oder nationaler Ebene beim Ausbau einer den Qualitätsanforderungen entsprechenden lokalen Produktion wichtiger vorbeugender und therapeutischer Arzneimittel entsprechend der Erklärung von Doha über das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Übereinkommen) und die öffentliche Gesundheit;
e)
Förderung eines Preisstaffelungssystems für in den Entwicklungsländern benötigte wichtige Arzneimittel, das die niedrigsten möglichen Preise gewährleisten soll;
f)
Analyse der Auswirkungen von Faktoren wie Höhe des Nettoeinfuhrpreises, Zölle, Steuern, Einfuhr-, Vertriebs- und örtliche Registrierungsgebühren auf die Verbraucherpreise für medizinische Erzeugnisse in den Entwicklungsländern;
g)
sofern zweckmäßig, Unterstützung der Entwicklungsländer durch technische Hilfe, um sie in die Lage zu versetzen, Aspekte der öffentlichen Gesundheit im Einklang mit dem TRIPS-Übereinkommen, wie in der Erklärung von Doha über das TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit präzisiert, anzugehen, damit die Entwicklungsländer die öffentliche Gesundheit schützen und den Zugang aller zu Arzneimitteln fördern können;
h)
Förderung öffentlicher Investitionen und Entwicklung einer Palette von Anreizen für mehr private Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung neuer Behandlungsmethoden — insbesondere Impfstoffe und Mikrobizide, Diagnoseverfahren und Kombinationspräparate mit fester Zusammensetzung — zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten in den Entwicklungsländern;
i)
Unterstützung der Teamarbeit bei klinischen, epidemiologischen, operationellen und sozialen Studien, die zuverlässigere Grundlagen für die gesundheitsbezogene Forschung schaffen; die Teams werden ermutigt, wo dies sinnvoll ist, auch Mitarbeiter aus den Entwicklungsländern einzubeziehen, um so zu deren Schulung beizutragen;
j)
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern, um sie in die Lage zu versetzen, groß angelegte klinische Versuche im eigenen Land zu koordinieren und durchzuführen und sämtliche Stufen des Forschungs- und Entwicklungsprozesses zu durchlaufen;
k)
Unterstützung globaler Initiativen zur Bekämpfung der wichtigsten übertragbaren Krankheiten im Rahmen der Armutslinderung, einschließlich des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, der am 29. Januar 2002 seine Tätigkeit aufgenommen hat;
l)
Unterstützung von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Arzneimittelqualität.

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