Artikel 155a VO (EG) 2003/1782
Die Kommission legt dem Rat bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf Baumwolle, Olivenöl, Tafeloliven und Olivenhaine, Tabak sowie Hopfen vor, wenn nötig zusammen mit geeigneten Vorschlägen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.