Artikel 155a VO (EG) 2003/1782

Die Kommission legt dem Rat bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung in Bezug auf Baumwolle, Olivenöl, Tafeloliven und Olivenhaine, Tabak sowie Hopfen vor, wenn nötig zusammen mit geeigneten Vorschlägen.

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