Artikel 73 VO (EG) 2003/1782
Beihilfebetrag und -voraussetzungen
(1) Die Beihilfe beträgt 40 EUR/ha.
(2) Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist die Verwendung bestimmter Mengen von zertifiziertem Saatgut hochwertiger Sorten, die in dem betreffenden Anbaugebiet als besonders geeignet für die Herstellung von Grieß oder Teigwaren anerkannt sind.
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