Artikel 11b VO (EG) 2003/1785
Abweichend von Artikel 11 Absatz 1 kommen für die Einfuhr zum Zollsatz Null unter den Bedingungen, die die Kommission gemäß dem in Artikel 26 Absatz 2 genannten Verfahren festgelegt hat, die in Anhang IIIa der vorliegenden Verordnung aufgeführten Sorten von Basmati-Reis der KN-Codes 10062017 und 10062098 in Betracht.
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