Artikel 33 VO (EG) 2003/1785
(1) Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05.
Die Artikel 9 und 32 gelten jedoch ab 1. April 2004.
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