Artikel 33 VO (EG) 2003/1785

(1) Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2004/05.

Die Artikel 9 und 32 gelten jedoch ab 1. April 2004.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.