ANHANG I VO (EG) 2003/1785

Definitionen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1

1.
a)
Rohreis (Paddy-Reis): Reis in der Strohhülse, gedroschen.
b)
Geschälter Reis: Rohreis, bei dem nur die Strohhülse entfernt wurde. Beispiele für Reis in diesem Sinne sind Reis mit den Handelsbezeichnungen „Braunreis” , „Cargo-Reis” , „Loonzain-Reis” und „riso sbramato” .
c)
Halbgeschliffener Reis: Rohreis, bei dem die Strohhülse, ein Teil des Keimes und ganz oder teilweise die äußeren Schichten des Perikarps, nicht jedoch die inneren Schichten, entfernt wurden.
d)
Vollständig geschliffener Reis: Rohreis, bei dem die Strohhülse, die äußeren und die inneren Schichten des Perikarps, der Keim bei langkörnigem und mittelkörnigem Reis vollständig, bei rundkörnigem Reis zumindest teilweise entfernt wurden, bei dem jedoch bis zu 10 % der Körner weiße Längsrillen aufweisen können.
2.
a)
Rundkörniger Reis: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 Millimeter oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt.
b)
Mittelkörniger Reis: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 Millimeter und bis zu 6,0 Millimeter haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt.
c)
Langkörniger Reis:

i)
Langkörniger Reis A: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 Millimeter haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite mehr als 2 und weniger als 3 beträgt;
ii)
Langkörniger Reis B: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 Millimeter haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite 3 oder mehr beträgt.

d)
Messung der Körner: Die Messung der Körner erfolgt an vollständig geschliffenem Reis nach folgender Methode:

i)
Der Partie wird eine repräsentative Probe entnommen;
ii)
die Probe wird sortiert, um nur ganze Körner, einschließlich unvollständig gereifter Körner, zu erhalten;
iii)
zwei Messungen an jeweils 100 Körnern werden vorgenommen und der Durchschnitt errechnet;
iv)
das Ergebnis wird in Millimetern, auf eine Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet, ermittelt.

3.
Bruchreis: Gebrochene Körner, die drei viertel oder weniger der durchschnittlichen Länge ganzer Körner haben.

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