ANHANG II VO (EG) 2003/1785

Definition der Körner und des Bruchreises, die nicht von einwandfreier Qualität sind gemäß Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 2

A.
Ganze Körner

Körner, bei denen unabhängig von den Merkmalen jeder Verarbeitungsstufe höchstens ein Teil des Zahns entfernt wurde.

B.
Gestutzte Körner

Körner, bei denen der ganze Zahn entfernt wurde.

C.
Gebrochene Körner oder Bruchreis

Körner, bei denen ein Teil oberhalb des Zahns entfernt worden ist; Bruchreis umfasst:

groben Bruchreis (gebrochene Körner, deren Länge die Hälfte oder mehr des Korns, jedoch nicht das ganze Korn ausmacht),

mittleren Bruchreis (gebrochene Körner, deren Länge ein Viertel oder mehr des Korns ausmacht, die aber die Mindestgröße von grobem Bruchreis nicht erreichen),

feinen Bruchreis (gebrochene Körner, deren Länge weniger als ein Viertel des Korns ausmacht, die aber nicht durch ein Sieb mit einer Lochung von 1,4 mm fallen),

Bruchstücke (kleine Splitter oder Teilchen eines Korns, die durch ein Sieb mit einer Lochung von 1,4 mm fallen); längsgespaltene Körner gelten als Bruchstücke.

D.
Grüne Körner

Nicht vollständig ausgereifte Körner.

E.
Körner mit natürlichen Missbildungen

Als natürliche Missbildungen gelten alle erblichen oder nicht erblichen Verformungen gegenüber den typischen morphologischen Sortenmerkmalen.

F.
Kreidige Körner

Körner, deren Oberfläche mindestens zu drei Vierteln ein undurchsichtiges und mehliges Aussehen hat.

G.
Körner mit roten Rillen

Körner, die als Rückstand des Perikarps rote Längsrillen in unterschiedlicher Stärke und Färbung aufweisen.

H.
Gefleckte Körner

Körner, die einen kleinen, genau abgegrenzten kreisförmigen Fleck aus dunkler Farbe von mehr oder weniger regelmäßiger Form aufweisen; ferner gelten Körner als gefleckt, die schwache schwarze und flache Rillen haben; die Rillen und Flecken dürfen keinen gelben oder dunklen Strahlenkranz aufweisen.

I.
Fleckige Körner

Körner, auf deren Oberfläche an einem Punkt eine deutliche Veränderung ihrer normalen Farbe eingetreten ist; die Flecken können von unterschiedlicher Färbung sein (schwärzlich, rötlich, braun usw.); außerdem gelten als Flecken alle tiefen schwarzen Rillen. Sind die Flecken von intensiver und sofort auffallender Färbung (schwarz, rosa, rotbraun) und gleich groß oder größer als die Hälfte des betreffenden Korns, so ist dieses als gelbes Korn anzusehen.

J.
Gelbe Körner

Gelbe Körner sind solche, deren natürliche Farbe sich auf andere Weise als durch Trocknen ganz oder teilweise in verschiedene Tönungen von zitronen- bis orangefarbig verändert hat.

K.
Bernsteinfarbene Körner

Bernsteinfarbene Körner sind solche, die eine einheitliche, leichte und allgemeine, nicht durch Trocknen verursachte Verfärbung aufweisen, die ihnen ein helles, bernsteingelbes Aussehen verleiht.

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