Artikel 1 VO (EG) 2003/1786
Es wird eine gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter errichtet, die für folgende Erzeugnisse gilt:
KN-Code | Warenbezeichnung | |
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a) | ex12141000 | Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneten Luzernen |
Mehl und Pellets von Luzernen, auf andere Weise getrocknet und gemahlen | ||
ex12149090 | Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse | |
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen | ||
b) | ex23099099 | Aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate |
usschließlich aus den festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorstehend genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse |
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