Artikel 1 VO (EG) 2003/1786

Es wird eine gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter errichtet, die für folgende Erzeugnisse gilt:

KN-Code Warenbezeichnung
a) ex12141000 Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneten Luzernen
Mehl und Pellets von Luzernen, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex12149090 Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
b) ex23099099 Aus Luzernen- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
usschließlich aus den festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorstehend genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

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