Artikel 1 VO (EG) 2003/1984
Gegenstand
Diese Verordnung enthält die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen für die Anwendung durch die Gemeinschaft:
- a)
- der Programme für statistische Dokumente für Roten Thun (Thunnus thynnus), Schwertfisch (Xiphias gladius) und Großaugenthun (Thunnus obesus), die von der ICCAT beschlossen wurden.
- b)
- des Programms für ein statistisches Dokument für Großaugenthun (Thunnus obesus), das von der IOTC beschlossen wurde.
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