Artikel 3 VO (EG) 2003/2003

EG-Düngemittel

Ein Düngemittel, das einem in Anhang I aufgeführten Düngemitteltyp entspricht und die Bedingungen dieser Verordnung erfüllt, kann als „EG-Düngemittel” bezeichnet werden.

Düngemittel, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen nicht als „EG-Düngemittel” bezeichnet werden.

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