ANHANG I VO (EG) 2003/2003

LISTE DER EG-DÜNGEMITTELTYPEN

A.
Mineralische Einnährstoffdünger

A.1.
Stickstoffdünger

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1 (a)KalksalpeterAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumnitrat sowie eventuell Ammoniumnitrat enthält

15 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder als Nitrat- und Ammoniumstickstoff. Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff: 1,5 % N

Gesamtstickstoff

Zusätzliche fakultative Angabe:

    Nitratstickstoff

    Ammoniumstickstoff

1 (b)KalkmagnesiasalpeterAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumnitrat und Magnesiumnitrat enthält

13 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid: 5 % MgO

Nitratstickstoff

Wasserlösliches Magnesiumoxid

1 (c)MagnesiumnitratAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Hexahydratmagnesiumnitrat enthält

10 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff.

Für in Kristallform in den Verkehr gebrachtes Magnesiumnitrat darf „in Kristallform” hinzugefügt werden

Nitratstickstoff

Wasserlösliches Magnesiumoxid

14 % MgO

Magnesium bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid

2 (a)NatronsalpeterAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriumnitrat enthält

15 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff

Nitratstickstoff
2 (b)ChilesalpeterAuf Basis von Caliche hergestelltes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriumnitrat enthält

15 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff

Nitratstickstoff
3 (a)KalkstickstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumcyanamid sowie Calciumoxid und daneben eventuell geringe Mengen an Ammoniumsalzen und Harnstoff enthält

18 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 75 % des zugesicherten Stickstoffs müssen als Cyanamid gebunden sein

Gesamtstickstoff
3 (b)Nitrathaltiger KalkstickstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumcyanamid sowie Calciumoxid und daneben eventuell geringe Mengen an Ammoniumsalzen und Harnstoff enthält, unter Zugabe von Nitrat

18 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 75 % des zugesicherten Nicht-Nitratstickstoffs müssen als Cyanamid gebunden sein. Nitratstickstoff:

    Mindestgehalt: 1 % N

    Höchstgehalt: 3 % N

Gesamtstickstoff

Nitratstickstoff

4AmmoniumsulfatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniumsulfat und möglicherweise Beimengungen von bis zu 15 % Calciumnitrat (Kalksalpeter) enthält

19,7 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff.

Höchster Gehalt an Nitratstickstoff 2,2 % N, falls Calciumnitrat (Kalksalpeter) beigemengt wurde

Bei Inverkehrbringen in Form einer Kombination von Ammoniumsulfat und Calciumnitrat (Kalksalpeter) muss die Bezeichnung den Wortlaut „mit bis zu 15 % Calciumnitrat (Kalksalpeter)” enthalten

Ammoniumstickstoff,

Gesamtstickstoff, falls Calciumnitrat (Kalksalpeter) beigemengt wurde

5Ammoniumnitrat oder KalkammonsalpeterAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniumnitrat sowie Zusätze wie gemahlenen Kalkstein, Calciumsulfat, Dolomit, Magnesiumsulfat, Kieserit enthalten kann

20 % N

Stickstoff bewertet als Nitrat- und Ammoniumstickstoff, wobei jede der beiden Stickstoffformen ungefähr die Hälfte des vorhandenen Stickstoffs ausmachen muss.

Siehe ggf. Anhang III.1 und III.2 dieser Richtlinie.

Als „Kalkammonsalpeter” darf nur ein Düngemittel bezeichnet werden, das neben Ammoniumnitrat nur Calciumcarbonat (Kalkstein) oder Magnesium- und Calciumcarbonat (Dolomit) in einer Mindestmenge von 20 % enthält, wobei diese Carbonate einen Reinheitsgrad von mindestens 90 % aufweisen müssen

Gesamtstickstoff

Nitratstickstoff

Ammoniumstickstoff

6AmmonsulfatsalpeterAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat enthält

25 % N

Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 5 %

Gesamtstickstoff

Ammoniumstickstoff

Nitratstickstoff

7Stickstoff-MagnesiumsulfatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat und Magnesiumsulfat enthält

19 % N

Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 6 % N

Gesamtstickstoff

Ammoniumstickstoff

5 % MgO

Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid

Nitratstickstoff

Wasserlösliches Magnesiumoxid

8Stickstoff-MagnesiaAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Nitrat, Ammonium- und Magnesiumverbindungen (Dolomit, Magnesiumcarbonat oder Magnesiumsulfat) enthält

19 % N

Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 6 % N

Gesamtstickstoff

Ammoniumstickstoff

Nitratstickstoff

5 % MgO

Magnesium bewertet als Gesamt-Magnesiumoxid

Gesamt-Magnesiumoxid und gegebenenfalls wasserlösliches Magnesiumoxid
9HarnstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Carbamid enthält

44 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff, ausgedrückt als Amidstickstoff, Höchstgehalt an Biuret: 1,2 %

Gesamtstickstoff, ausgedrückt als Amidstickstoff
10Crotonylidendiharnstoff

Durch Reaktion von Harnstoff mit Crotonaldehyd hergestelltes Erzeugnis

Monomer

28 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 25 %

Crotonylidendiharnstoff-N

Höchstens 3 % Harnstoff-N

Gesamtstickstoff

Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht Crotonylidendiharnstoffstickstoff

11Isobutylidendiharnstoff

Durch Reaktion von Harnstoff mit Isobutylaldehyd hergestelltes Erzeugnis

Monomer

28 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 25 % Isobutylidendiharnstoff-N

Höchstens 3 % Harnstoff-N

Gesamtstickstoff

Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht

Isobutylidendiharnstoffstickstoff

12Formaldehydharnstoff

Durch Reaktion von Harnstoff mit Formaldehyd hergestelltes Erzeugnis, das im Wesentlichen Formaldehydharnstoff-Moleküle enthält

Polymer

36 % Gesamt-N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3/5 des angegebenen Gesamtstickstoffgehalts müssen in warmem Wasser löslich sein.

Mindestens 31 % Formaldehydharnstoff-N

Höchstens 5 % Harnstoff-N

Gesamtstickstoff

Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht. In kaltem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N.

Nur in warmem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N

13Stickstoffdünger mit CrotonylidendiharnstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Crotonylidendiharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5)

18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff.

Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Crotonylidendiharnstoff gebunden sein.

Biuret-Höchstgehalt:

(Harnstoff-N + Crotonylidendiharnstoff-N) × 0,026

Gesamtstickstoff

Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:

    Nitratstickstoff

    Ammoniumstickstoff

    Harnstoffstickstoff

Crotonylidendiharnstoffstickstoff

14Stickstoffdünger mit IsobutylidendiharnstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Isobutylidendiharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5)

18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff.

Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff

Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Isobutylidendiharnstoff gebunden sein.

Biuret-Höchstgehalt:

(Harnstoff-N + Isobutylidendiharnstoff-N) × 0,026

Gesamtstickstoff

Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:

    Nitratstickstoff

    Ammoniumstickstoff

    Harnstoffstickstoff

Isobutylidendiharnstoffstickstoff

15Stickstoffdünger mit FormaldehydharnstoffAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5)

18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff.

Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff

Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Harnstoffformaldehyd gebunden sein.

Der Harnstoffformaldehydstickstoff muss mindestens 3/5 in warmem Wasser löslichen Stickstoff enthalten.

Biuret-Höchstgehalt:

(Harnstoff-N + Harnstoffformaldehyd-N) × 0,026

Gesamtstickstoff

Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:

Nitratstickstoff

Ammoniumstickstoff

Harnstoffstickstoff

Stickstoff aus Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus in kaltem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus nur in warmem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd

16Ammoniumsulfat mit Nitrifikationshemmstoff (Dicyandiamid)Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Ammoniumsulfat und Dicyandiamid enthält

20 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestgehalt an Ammoniumstickstoff: 18 %

Mindest-Dicyandiamidstickstoffgehalt: 1,5 %

Gesamtstickstoff

Ammoniumstickstoff

Dicyandiamidstickstoff

Anwendungshinweise(*)

17Ammoniumsulfatsalpeter mit Nitrifikationshemmstoff (Dicyandiamid)Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Ammoniumsulfatsalpeter und Dicyandiamid enthält

24 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 3 %

Mindest-Dicyandiamidstickstoffgehalt: 1,5 %

Gesamtstickstoff

Nitratstickstoff

Ammoniumstickstoff

Dicyandiamidstickstoff

Anwendungshinweise(*)

16AmmoniumsulfatharnstoffAuf chemischem Weg aus Harnstoff und Ammoniumsulfat gewonnenes Erzeugnis

30 % N

Stickstoff bewertet als Ammonium- und Carbamidstickstoff.

Mindestgehalt an Ammoniumstickstoff: 4 %

Mindestens 12 % Schwefel in Form von Schwefelsäureanhydrid

Höchstgehalt an Biuret: 0,9 %

Gesamtstickstoff

Ammoniumstickstoff

Carbamidstickstoff

Wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

A.2.
Phosphatdünger

Bei den als Granulat in den Verkehr gebrachten Düngemitteln, für deren Ausgangsmaterial ein Feinheitskriterium festgelegt ist (Düngemittel Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7), wird dieses Kriterium mit Hilfe einer geeigneten Analysemethode festgestellt.
Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1ThomasphosphatIn Stahlwerken durch Bearbeitung phosphorhaltiger Schmelzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumsilicophosphate enthält

12 % P2O5

Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Zitronensäure löslich sind oder

10 % P2O5

Phosphat bewertet als in 2 %iger Zitronensäure lösliches P2O5

Mahlfeinheiten:

mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

mindestens 96 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite

Mineralsäurelösliches Phosphat, davon 75 % (in Gewichtsprozenten anzugeben) in 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen in Frankreich Italien, Spanien Portugal, Griechenland, der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei,Bulgarien und der Rumänien)

Mineralsäurelösliches Phosphat und in 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich)

In 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen in Belgien, Deutschland, Dänemark, Irland, Luxemburg und den Niederlanden und Österreich)

2 (a)Einfaches SuperphosphatDurch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat sowie Calciumsulfat enthält

16 % P2O5

Phosphat bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 93 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind

Einwaage: 1 g

Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat

wasserlösliches Phosphat

2 (b)Konzentriertes SuperphosphatDurch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure und Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat sowie Calciumsulfat enthält

25 % P2O5

Phosphat bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 93 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind

Einwaage: 1 g

Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat

wasserlösliches Phosphat

2 (c)Triple-SuperphosphatDurch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat enthält.

38 % P2O5

Phosphat, bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 85 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind

Einwaage: 3 g

Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat

Wasserlösliches Phosphat

3Teilaufgeschlossenes RohphosphatDurch Teilaufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure oder Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Monocalciumphosphat, Tricalciumphosphat und Calciumsulfat enthält

20 % P2O5

Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 40 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind

Mahlfeinheiten:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite

Mineralsäurelösliches Phosphat insgesamt

wasserlösliches Phosphat

3(a)Teilaufgeschlossenes Rohphosphat mit MagnesiumDurch Teilaufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefel- oder Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, dem Magnesiumsulfat oder -oxid zugesetzt ist und das als Hauptbestandteile Monocalciumphosphat, Tricalciumphosphat, Calciumsulfat und Magnesiumsulfat enthält.

16 % P2O5,

6 % MgO

Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 40 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind

Mahlfeinheiten:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite,

mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite.

Mineralsäurelösliches Phosphorpentoxid

Wasserlösliches Phosphorpentoxid

Gesamtmagnesiumoxid

Wasserlösliches Magnesiumoxid

4DicalciumphosphatDurch Fällung von mineralischen Phosphaten oder aus Knochen gelöster Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Dicalciumphosphatdihydrat enthält

38 % P2O5

Phosphat bewertet als alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (nach Petermann)

Mahlfeinheiten:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite

Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat
5GlühphosphatDurch thermischen Aufschluss unter Einwirkung von Alkaliverbindungen und Kieselsäure aus gemahlenem Rohphosphat gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Alkalicalciumphosphat und Calciumsilicat enthält

25 % P2O5

Phosphat bewertet als alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (nach Petermann)

Mahlfeinheiten:

mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

mindestens 96 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite

Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat
6Aluminium-CalciumphosphatDurch thermischen Aufschluss und Vermahlen in amorpher Form gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Aluminium- und Calciumphosphat enthält

30 % P2O5

Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in alkalischem Ammoncitrat löslich sind (nach Joulie)

Mahlfeinheiten:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,630 mm lichter Maschenweite

Mineralsäurelösliches Phosphat insgesamt

Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat

7Weicherdiges RohphosphatDurch Vermahlen weicherdiger Rohphosphate gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Tricalciumphosphat sowie Calciumcarbonat enthält

25 % P2O5

Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 55 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Ameisensäure löslich sind

Mahlfeinheiten:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,125 mm lichter Maschenweite

Mineralsäurelösliches Phosphat in 2 %iger Ameisensäure lösliches Phosphat

Siebdurchgang in Gewichtsprozenten bei einem Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,063 mm

A.3.
Kalidünger

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1KalirohsalzAus Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis

9 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

2 % MgO

Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Kaliumoxid

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Insgesamt Natriumoxid

Der Chloridgehalt ist anzugeben

2Angereichertes KalirohsalzDurch Aufbereiten von Kalirohsalzen und Mischen mit Chlorkalium gewonnenes Erzeugnis

18 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Kaliumoxid

Fakultative Angabe des Gehaltes an wasserlöslichem Magnesiumoxid, wenn über 5 % MgO

3KaliumchloridDurch Aufbereiten von Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kaliumchlorid enthält

37 % K2O

Potassium expressed as water-soluble K2O

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Kaliumoxid
4Kaliumchlorid mit MagnesiumDurch Aufbereiten von Kalirohsalzen unter Zugabe von Magnesiumsalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Kaliumchlorid und Magnesiumsalze enthält

37 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Wasserlösliches Kaliumoxid

Wasserlösliches Magnesiumoxid

5 % MgO

Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid

5KaliumsulfatAuf chemischem Wege aus Kalisalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kaliumsulfat enthält

47 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O.

Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl

Wasserlösliches Kaliumoxid

Fakultative Angabe des Chlorgehalts

6Kaliumsulfat mit MagnesiumAuf chemischem Wege aus Kalisalzen gewonnenes Erzeugnis, gegebenenfalls unter Beimischung von Magnesiumsalzen, das als Hauptbestandteile Kaliumsulfat und Magnesiumsulfat enthält

22 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Kaliumoxid

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Fakultative Angabe des Chlorgehalts

8 % MgO

Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid

Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl

7Kieserit mit KaliumsulfatGewonnen durch Aufbereiten von Kieserit unter Zugabe von Kaliumsulfat

8 % MgO

Magnesium bewertet als wasserlösliches MgO

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wasserlösliches Kaliumoxid

Fakultative Angabe des Chlorgehalts

6 % K2O

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Insgesamt MgO + K2O: 20 %

Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl

B.
Mineralische Mehrnährstoffdünger

B.1.
NPK-Dünger

B.1.1.Typenbezeichnung:NPK-Dünger
Hinweis auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5,5 % K2O

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Cyanamidstickstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(4)
Ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5
(5)
Alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (Petermann)
(6a)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Zitronensäure löslich
(6b)
in 2 %iger Zitronensäure lösliches P2O5
(7)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in alkalischem Ammoncitrat (Joulie) löslich
(8)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 55 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Ameisensäure löslich
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (5) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese zugesichert werden
(3)
Bei einem Gehalt über 28 % siehe Anhang III.2
1.
Bei einem NPK-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminiumcalciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:

wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben (Löslichkeit (1)).

Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten.

Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.

2 (a)
Ein NPK-Dünger, der Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat oder Aluminiumcalciumphosphat enthalten. Die Löslichkeiten sind nach (1), (3) und (4) zuzusichern

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (4));

mindestens 5 % wasser- und neutral-ammoncitratlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (3));

mindestens 2,5 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1)).

Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „NPK-Dünger mit Rohphosphat” oder „NPK-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden. Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g.

(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” ist an einen Höchstgehalt von 2 % Cl gebunden
(3)
Es ist gestattet, einen Chlorgehalt zuzusichern.

Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:

Thomasphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Aluminium-Calciumphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Glühphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Weicherdiges Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite
Teilaufgeschlossenes Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

2 (b)
Ein NPK-Dünger, der Aluminium-Calciumphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthalten.

Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit.

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1));

mindestens 5 % mineralsäurelösliches P2O5 entsprechend der Löslichkeit (7)

Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „NPK-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.

3.
Bei NPK-Düngern, die nur einen einzigen der folgenden Phosphatdüngertypen enthalten: Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat oder weicherdiges Rohphosphat ist der Typenbezeichnung die Angabe der Phosphatart beizufügen.

Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:

für die Düngemittel auf der Grundlage von Thomasphosphat: Löslichkeit (6 a) in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei,Bulgarien und der Rumänien oder (6 b) (Deutschland, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Österreich);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Glühphosphat: Löslichkeit (5);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Aluminium-Calciumphosphat: Löslichkeit (7);

für die Düngemittel auf der Grundlage von weicherdigem Rohphosphat: Löslichkeit (8)

B.1.2.Typenbezeichnung:NPK-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall)
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N Mindestens ¼ des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoff (5) oder (6) oder (7) gebunden sein. Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (7) müssen in warmem Wasser löslich sein,

5 % P2O5,

5 % K2O

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Crotonylidendiharnstoff-N
(6)
Isobutylidendiharnstoff-N
(7)
Formaldehydharnstoff-N
(8)
Nur in warmem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
(9)
Nur in kaltem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
P2O5 soluble in neutral ammonium citrate
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Eine der Stickstoffformen (5) bis (7) (je nach Fall). Die Stickstoffform (7) muss in Form von Stickstoff (8) und (9) zugesichert sein

Bei einem NPK-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:

wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben,

wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben (Löslichkeit (1)).

Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten.

Zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) beträgt die Einwaage 1 g

(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” ist an einen Höchstgehalt von 2 % Cl gebunden.
(3)
Ein Chlorgehalt darf zugesichert werden

B.2.
NP-Dünger

B.2.1.Typenbezeichnung:NP-Dünger
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 18 % (N + P2O5);

Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Cyanamidstickstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(4)
ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5
(5)
alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (Petermann)
(6a)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Zitronensäure löslich
(6b)
in 2 %iger Zitronensäure lösliches P2O5
(7)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in alkalischem Ammoncitrat (Joulie) löslich
(8)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 55 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Ameisensäure löslich
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (5) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
1.
Bei einem NP-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:

wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben;

wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben (Löslichkeit (1)).

Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten.

Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.

2 (a)
Ein NP-Dünger, der Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat oder Aluminium-Calciumphosphat enthalten.

Die Löslichkeiten sind nach (1), (3) und (4) zuzusichern.

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (4));

mindestens 5 % wasser- und neutralammoncitratlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (3));

mindestens 2,5 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1)).

Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „NP-Dünger mit Rohphosphat” oder „NP-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden.

Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g.

Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:

Thomasphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Aluminium-Calciumphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Glühphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Weicherdiges Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite
Teilaufgeschlossenes Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

2 (b)
Ein NP-Dünger, der Aluminium-Calciumphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthalten.

Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit.

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1));

mindestens 5 % P2O5 entsprechend der Löslichkeit (7).

Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „NP-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.

3.
Bei NP-Düngern, die nur einen einzigen der folgenden Phosphatdüngertypen enthalten: Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat oder weicherdigesRohphosphat ist der Typenbezeichnung die Angabe der Phosphatart beizufügen.

Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:

für die Düngemittel auf der Grundlage von Thomasphosphat: Löslichkeit (6a) in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei,Bulgarien und der Rumänien oder (6b) (Deutschland, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Österreich);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Glühphosphat: Löslichkeit (5);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Aluminium-Calciumphosphat: Löslichkeit (7);

für die Düngemittel auf der Grundlage von weicherdigem Rohphosphat: Löslichkeit (8)

B.2.2.Typenbezeichnung:NP-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall)
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 18 % (N + P2O5);

Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N.

Mindestens ¼ des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoff (5) oder (6) oder (7) gebunden sein. Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (7) müssen in warmem Wasser löslich sein.

5 % P2O5

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Crotonylidendiharnstoff-N
(6)
Isobutylidendiharnstoff-N
(7)
Formaldehydharnstoff-N
(8)
Nur in warmem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
(9)
Nur in kaltem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Eine der Stickstoffformen (5) bis (7) (je nach Fall). Die Stickstoffform (7) muss in Form von Stickstoff (8) und (9) zugesichert sein.

Bei einem NP-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:

wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben,

wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben (Löslichkeit (1)).

Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten.

Zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) beträgt die Einwaage 1 g

B.3.
NK-Dünger

B.3.1.Typenbezeichnung:NK-Dünger
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 18 % (N + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Cyanamidstickstoff
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (5) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” ist an einen Höchstgehalt von 2 % Cl gebunden
(3)
Es ist gestattet, einen Chlorgehalt zuzusichern
B.3.2.Typenbezeichnung:NP-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall)
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 18 % (N + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N.

Mindestens ¼ des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoff (5) oder (6) oder (7) gebunden sein. Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (7) müssen in warmem Wasser löslich sein,

5 % K2O

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Crotonylidendiharnstoff-N
(6)
Isobutylidendiharnstoff-N
(7)
Formaldehydharnstoff-N
(8)
Nur in warmem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
(9)
Nur in kaltem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Eine der Stickstoffformen (5) bis (7) (je nach Fall). Die Stickstoffform (7) muss in Form von Stickstoff (8) und (9) zugesichert sein
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” ist an einen Höchstgehalt von 2 % Cl gebunden
(3)
Es ist gestattet, einen Chlorgehalt zuzusichern

B.4.
PK-Dünger

Typenbezeichnung:PK-Dünger
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten):

Gesamt: 18 % (P2O5 + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % K2O

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(4)
Ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5
(5)
Alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (Petermann)
(6a)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Zitronensäure löslich
(6b)
in 2 %iger Zitronensäure lösliches P2O5
(7)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in alkalischem Ammoncitrat (Joulie) löslich
(8)
mineralsäurelösliches P2O5, davon mindestens 55 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Ameisensäure löslich
Wasserlösliches K2O
1.
Bei einem PK-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminiumcalciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:

wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben

wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben (Löslichkeit (1)).

Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten.

Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.

2 (a)
Ein PK-Dünger, der Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat oder Aluminiumcalciumphosphat enthalten.

Die Löslichkeiten sind nach (1), (3) und (4) zuzusichern

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % ausschließlich mineralsäurelösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (4));

mindestens 5 % wasser- und neutralammoncitratlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (3));

mindestens 2,5 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1)).

Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „PK-Dünger mit Rohphosphat” oder „PK-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden. Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g.

(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” ist an einen Höchstgehalt von 2 % Cl gebunden
(3)
Es ist gestattet, einen Chlorgehalt zuzusichern

Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:

Thomasphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Aluminium-Calciumphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Glühphosphat:
mindestens 75 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite
Weicherdiges Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite
Teilaufgeschlossenes Rohphosphat:
mindestens 90 % Siebdurchgang bei 0,160 mm lichter Maschenweite

2 (b)
Ein PK-Dünger, der Aluminium-Calciumphosphat enthält, darf kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Rohphosphat oder teilaufgeschlossenes Rohphosphat enthalten.

Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit.

Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:

mindestens 2 % wasserlösliches P2O5 entsprechend der (Löslichkeit (1));

mindestens 5 % mineralsäurelösliches P2O5 entsprechend der Löslichkeit (7)

Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „PK-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.

3.
Bei PK-Düngern, die nur einen einzigen der folgenden Phosphatdüngertypen enthalten: Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat oder weicherdiges Rohphosphat ist der Typenbezeichnung die Angabe der Phosphatart beizufügen.

Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:

für die Düngemittel auf der Grundlage von Thomasphosphat: Löslichkeit (6a) in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal,Griechenland, der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien , Slowakei,Bulgarien und der Rumänien oder (6b) (Deutschland, Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Österreich);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Glühphosphat: Löslichkeit (5);

für die Düngemittel auf der Grundlage von Aluminium-Calciumphosphat: Löslichkeit (7);

für die Düngemittel auf der Grundlage von weicherdigem Rohphosphat: Löslichkeit (8)

C.
Mineralische Flüssigdünger

C.1.
Flüssige Einnährstoffdünger

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1StickstoffdüngerlösungAuf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

15 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder bei nur einer Form als Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff oder Carbamidstickstoff

Biuret-Höchstgehalt:

Carbamid-Stickstoff × 0,026

Gesamtstickstoff und für jede Form, die mindestens 1 % N erreicht, Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff und/oder Carabamidstickstoff.

Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

2Ammoniumnitrat-Harnstoff-LösungAuf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das Ammoniumnitrat und Harnstoff enthält

26 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff, wobei der Anteil an Carabamidstickstoff etwa 50 % des enthaltenen Stickstoffs beträgt

Höchstgehalt an Biuret: 0,5 %

Gesamtstickstoff

Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff und Carabamidstickstoff.

Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

3KalksalpeterlösungGewonnen durch Auflösung von Kalksalpeter in Wasser

8 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff, der höchstens 1 % Ammoniumstickstoff enthält

Calcium bewertet als wasserlösliches CaO

Nach der Typenbezeichnung kann gegebenenfalls eine der folgenden Angaben stehen:

für das Besprühen von Pflanzen;

für die Herstellung von Nährlösungen;

für düngende Bewässerung

Gesamtstickstoff

Wasserlösliches Calciumoxid für eine der in Spalte 5 präzisierten Verwendungsarten

Wahlfrei:

Nitratstickstoff

Ammoniumstickstoff

4MagnesiumnitratlösungAuf chemischem Wege und durch Lösen von Magnesiumnitrat in Wasser gewonnenes Erzeugnis

6 % N

Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff 9 % MgO

Nitratstickstoff

Wasserlösliches Magnesiumoxid

9 % MgO

Magnesium bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid

Mindest-pH: 4

5CalciumnitratsuspensionDurch Suspension von Calciumnitrat in Wasser gewonnenes Erzeugnis

8 % N

Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder als Nitrat- und Ammoniumstickstoff

Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff: 1,0 %

Nach der Typenbezeichnung kann eine der folgenden Angaben stehen:

für das Besprühen von Pflanzen;

für die Herstellung von Nährlösungen und -suspensionen

für düngende Bewässerung

Gesamtstickstoff

Nitratstickstoff

Wasserlösliches Calciumoxid für eine der in Spalte 5 präzisierten Verwendungsarten

14 % CaO

Calcium bewertet als wasserlösliches CaO

6Stickstoffdüngerlösung mit FormaldehydharnstoffAuf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger der Liste A-1 dieser Verordnung mit Ausnahme der Produkte 3a), 3b) und 5 enthält

18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff.

Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Formaldehydharnstoff gebunden sein.

Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Formaldehydharnstoff-N) × 0,026

Gesamtstickstoff

Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:

Nitratstickstoff;

Ammoniumstickstoff;

Carbamidstickstoff.

Stickstoff aus Formaldehydharnstoff

7Stickstoffdüngerlösung mit FormaldehydharnstoffAuf chemischem Wege oder durch Suspension in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger der Liste A-1 dieser Richtlinie mit Ausnahme der Produkte 3a), 3b) und 5 enthält

18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff.

Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Formaldehydharnstoff gebunden sein, wovon mindestens 3/5 in warmem Wasser löslich sein müssen.

Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Formaldehydharnstoff-N) × 0,026

Gesamtstickstoff

Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:

Nitratstickstoff;

Ammoniumstickstoff;

Carbamidstickstoff.

Stickstoff aus Harnstoffformaldehyd

Stickstoff aus in kaltem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd

Stickstoff aus nur in warmem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd

8Wässrige KaliumformiatlösungErzeugnis, das durch Reaktion von Kaliumhydroxid, Formaldehyd, Butyraldehyd und Ameisensäure und anschließende Trennung und Verdampfung gewonnen wird

50 % Kaliumformiat

28 % K2O

Kalium angegeben als wasserlösliches K2O

27 % Formiat

Wasserlösliches Kaliumoxid

C.2.
Flüssige Mehrnährstoffdünger

C.2.1.Typenbezeichnung:NPK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:

Gesamt: 15 %, (N + P2O5 + K2O);

Für jeden einzelnen Nährstoff: 2 % N, 3 % P2O5, 3 % K2O;

Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff N × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind

Mahlfeinheiten

Angaben zur Düngemittelkennzeichnung

Weitere Erfordernisse

NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniumstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
Wasserlösliches P2O5
1.
Wasserlösliches Kaliumoxid
2.
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % Cl nicht überschreitet
3.
Der Chlorgehalt kann angegeben werden
C.2.2Typbezeichnung:NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 15 % (N + P2O5 + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

3 % P2O5

3 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
Wasserlösliches P2O5
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.3Typbezeichnung:NPK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 4 % P2O5, 4 % K2O
Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1)
Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben
(2)
Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.4Typbezeichnung:NPK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 20 % (N + P2O5 + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein

4 % P2O5

4 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1)
Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben
(2)
Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.5Typbezeichnung:NP-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N + P2O5)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5
Biuret Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
Wasserlösliches P2O5
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
Wasserlösliches P2O5
C.2.6Typbezeichnung:NP-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges, Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N +P2O5)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
Wasserlösliches P2O5
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
Wasserlösliches P2O5
C.2.7Typbezeichnung:NP-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N + P2O5)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % P2O5
Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung. Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1)
Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben
(2)
Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben
C.2.8Typbezeichnung:NP-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N + P2O5)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein

5 % P2O5

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden.
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1)
Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben
(2)
Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben
C.2.9Typbezeichnung:NK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 15 % (N + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.10Typbezeichnung:NK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 15 % (N + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.11Typbezeichnung:NK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 3 % N, 5 % K2O
Biuret-Höchstgehalt: Carbamidstickstoff × 0,026
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.12Typbezeichnung:NK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff
Hinweise auf die Art der Herstellung:Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (N + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff:

5 % N, mindestens 25 % des zugesicherten Gesamtstickstoffgehalts muss in Stickstoffform (5) gebunden sein

Mindestens 3/5 des zugesicherten Stickstoffgehalts (5) müssen in heißem Wasser löslich sein

5 % K2O

Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026

Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Nitratstickstoff
(3)
Ammoniakstickstoff
(4)
Carbamidstickstoff
(5)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
Wasserlösliches K2O
(1)
Gesamtstickstoff
(2)
Erreicht eine der Stickstoffformen (2) bis (4) mindestens 1 Gewichtsprozent, so muss diese Form zugesichert werden
(3)
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff
(4)
Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.13Typbezeichnung:PK-Düngerlösung
Hinweise auf die Art der Herstellung:Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (P2O5 + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % K2O
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
Wasserlösliches P2O5Wasserlösliches K2OWasserlösliches P2O5
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden
C.2.14Typbezeichnung:PK-Düngersuspension
Hinweise auf die Art der Herstellung:Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse:
Gesamt: 18 % (P2O5 + K2O)
Für jeden einzelnen Nährstoff: 5 % P2O5, 5 % K2O
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — MahlfeinheitenAngaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse
NP2O5K2ONP2O5K2O
123456
(1)
Wasserlösliches P2O5
(2)
Neutral-ammoncitratlösliches P2O5
(3)
Neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches P2O5
Wasserlösliches K2O

Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten

(1)
Wird nicht 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so ist lediglich die Löslichkeit (2) anzugeben
(2)
Wird 2 % wasserlösliches P2O5 erreicht, so sind die Löslichkeit (3) und zugleich der wasserlösliche P2O5-Gehalt anzugeben
(1)
Wasserlösliches Kaliumoxid
(2)
Die Angabe „chlorarm” darf nur verwendet werden, wenn der Chlorgehalt 2 % nicht überschreitet
(3)
Der Chloridgehalt kann angegeben werden

D.
Mineralische Sekundärnährstoffdünger

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstofflöslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1CalciumsulfatNatur- oder Industrieprodukt, das Calciumsulfat in verschiedenen Hydrationsgraden enthält

25 % CaO

35 % SO3

Calcium und Schwefel, bewertet als Gesamt-CaO und -SO3

Mahlfeinheit:

Durchgang von mindestens 80 % durch ein Sieb mit 2 mm Maschenweite;

Durchgang von mindestens 99 % durch ein Sieb mit 10 mm Maschenweite

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Gesamt-Schwefelsäureanhydrid

Wahlfrei: Gesamt-Calciumoxid

2CalciumchloridlösungAuf chemischem Weg gewonnene Calciumchloridlösung

12 % CaO

Calcium bewertet als wasserlösliches CaO

Calciumoxid

Wahlfrei: für das Besprühen von Pflanzen

2.1CalciumformiatAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumformiat enthält

33,6 % CaO

Calcium bewertet als wasserlösliches CaO

56 % Formiat

Calciumoxid

Formiat

2.2Calciumformiat-flüssigDurch Lösung von Calciumformiat in Wasser gewonnenes Erzeugnis

21 % CaO

Calcium bewertet als wasserlösliches CaO

35 % Formiat

Calciumoxid

Formiat

2.3Calciumchelat von IminodibernsteinsäureAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis‚ das als Hauptbestandteil Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure enthält, ohne Zusatz organischer Nährstoffe tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

9 % CaO

Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich

Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich
3Elementarer SchwefelNatur- oder Industrieprodukt

98 % S (245 %: SO3)

Schwefel, bewertet als Gesamt-SO3

Gesamt-Schwefelsäureanhydrid
4KieseritBergbauprodukt, das als Hauptbestandteil Magnesiummonohydrat enthält

24 % MgO

45 % SO3

Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5MagnesiumsulfatEnthält Magnesiumsulfat-Heptahydrat als Hauptbestandteil

15 % MgO

28 % SO3.

Werden Spurennährstoffe zugesetzt und gemäß Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 6 Absatz 6 angegeben:

10 % MgO,

17 % SO3.

Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden.

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.1MagnesiumsulfatlösungDurch Lösen von industriellem Magnesiumsulfat in Wasser gewonnenes Erzeugnis

5 % MgO

10 % SO3

Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden

Wasserlösliches Magnesiumoxid

Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid

5.2MagnesiumhydroxidAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Magnesiumhydroxid enthält

60 % MgO

Mahlfeinheit: mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamt-Magnesiumoxid
5.3MagnesiumhydroxidsuspensionDurch Suspension des Typs 5.2 gewonnenes Erzeugnis24 % MgOGesamt-Magnesiumoxid
6MagnesiumchloridlösungGewonnen durch Auflösung von industriegefertigtem Magnesiumchlorid

13 % MgO

Als wasserlösliches Magnesiumoxid in Wasser bewertetes Magnesium

Calciumgehalt höchstens 3 % CaO

Magnesiumoxid

E.
Mineralische Spurennährstoffdünger

Erläuterung: Die nachstehenden Hinweise gelten für den gesamten Teil E.

Hinweis 1: Bei der Angabe des Chelatbildners kann seine Kurzbezeichnung, wie sie in Kapitel E.3 aufgeführt ist, verwendet werden.

Hinweis 2: Ist das Erzeugnis restlos wasserlöslich, so darf es als „löslich” bezeichnet werden.

Hinweis 3: Liegt ein Spurennährstoff in Chelatform vor, so ist der für eine gute Stabilität der Chelatfraktion erforderliche pH-Bereich anzugeben

E.1.
Düngemittel, für die nur ein einziger Spurennährstoff anzugeben ist

E.1.1.
Bor

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1 (a)BorsäureAus einem Borat durch Säureeinwirkung gewonnenes Erzeugnis14 % B, wasserlöslichDie handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Bor (B)
1 (b)NatriumboratAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Natriumborat enthält10 % B, wasserlöslichDie handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenWasserlösliches Bor (B)
1 (c)CalciumboratAus Kolemanit oder Pandemit gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumborate enthält

7 % Gesamtbor

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werdenGesamtbor (B)
1 (d)BorethanolaminDurch Reaktion von Borsäure mit einem Aminoethanol gewonnenes Erzeugnis8 % B, wasserlöslichWasserlösliches Bor (B)
1 (e)BordüngerlösungDurch Auflösen der Typen 1 (a) und/oder 1 (b) und/oder 1 (d) gewonnenes Erzeugnis2 % B, wasserlöslichAus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehenWasserlösliches Bor (B)
1 (f)BordüngersuspensionDurch Suspension der Typen 1a und/oder 1b und/oder 1c und/oder 1d in Wasser gewonnenes Erzeugnis2 % GesamtborAus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen

Gesamtbor (B)

Wasserlösliches Bor (B) (falls vorhanden)

E.1.2.
Kobalt

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
2 (a)KobaltsalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kobaltmineralsalz enthält19 % Co, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Kobalt (Co)
2 (b)CobaltchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Cobalt in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Cobalt, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Cobalts wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Wasserlösliches Cobalt (Co)

Fakultativ: Gesamtcobalt (Co), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner

Cobalt (Co), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

2 (c)KobaltdüngerlösungWässrige Lösung von Typ 2a und/oder Typ 2b oder 2d

2 % Co, wasserlöslich

Werden Typen 2a und 2d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Co betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
das/die mineralische(n) Anion(e), falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kobalt (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist, falls vorhanden.

Wasserlösliches Kobalt (Co)

Kobalt (Co) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kobalt (Co), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kobalt (Co) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

2 (d)KobaltkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kobalt enthält5 % wasserlösliches Kobalt, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kobalt betragen muss.Aus der Bezeichnung muss der Name eines zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Kobalt (Co)

Gesamt-Kobalt (Co) in Komplexform

E.1.3.
Kupfer

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
3 (a)KupfersalzAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kupfermineralsalz enthält20 % Cu, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Kupfer (Cu)
3 (b)KupferoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxid enthält

70 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamtkupfer (Cu)
3 (c)KupferhydroxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferhydroxid enthält

45 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamtkupfer (Cu)
3 (d)KupferchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Kupfer in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Kupfer, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Wasserlösliches Kupfer (Cu)

Fakultativ: Gesamtkupfer (Cu), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

3 (e)Düngemittel auf KupferbasisDurch Mischen der Typen 3 (a) und/oder 3 (b) und/oder 3 (c) und/oder nur einer Verbindung des Typs 3 (d) und ggf. mit einem Trägerstoff ohne Nährwert und ohne toxische Wirkung gewonnenes Erzeugnis5 % Gesamtkupfer

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

(1)
Name der (die) Kupferbestandteil(e)
(2)
Name der Chelatbildner (falls vorhanden)

Gesamtkupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtkupfers ausmacht

Anteil in Chelatform (Cu) (falls vorhanden)

3 (f)KupferdüngerlösungWässrige Lösung von Typ 3a und/oder Typ 3d oder 3i

2 % Cu, wasserlöslich

Werden Typen 3a und 3i gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Cu betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
das/die mineralische(n) Anion(e), falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Kupfer (Cu)

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nch einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Kupfer (Cu), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Kupfer (Cu), durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

3 (g)KupferoxychloridAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxychlorid enthält (Cu2Cl(OH)3)

50 % Gesamtkupfer

Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamtkupfer (Cu)
3 (h)KupferdüngersuspensionDurch Suspension von Typ 3a und/oder 3b und/oder 3c und/oder 3d und/oder 3g in Wasser gewonnenes Erzeugnis17 % Gesamtkupfer

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
Name des Anions/der Anione, falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Kupfer (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Kupfer (Cu)

Wasserlösliches Kupfer (Cu), falls vorhanden

Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

3 (i)KupferkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kupfer enthält5 % wasserlösliches Kupfer, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers betragen muss.Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Kupfer (Cu)

Gesamtkupfer (Cu) in Komplexform

E.1.4.
Eisen

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt

(in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien

123456
4 (a)EisensalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Eisenmineralsalz enthält12 % Fe, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Eisen (Fe)
4 (b)EisenchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Eisen in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Eisen, wasserlöslich; Anteil in Chelatform mindestens 80 %, mindestens 50 % des wasserlöslichen Eisens werden durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Wasserlösliches Eisen (Fe)

Fakultativ: Gesamteisen (Fe), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner

Eisen (Fe), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

4 (c)EisendüngerlösungWässrige Lösung von Typ 4a und/oder Typ 4b oder 4d

2 % Fe, wasserlöslich

Werden Typen 4a und 4d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Fe betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
das/die mineralische(n) Anion(e), falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Eisen (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Eisen (Fe)

Eisen (Fe) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Eisen (Fe), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Eisen (Fe) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

4 (d)EisenkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Eisen enthält5 % wasserlösliches Eisen, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Eisens betragen muss.Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Eisen (Fe)

Gesamt-Eisen (Fe) in Komplexform

E.1.5.
Mangan

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
5 (a)MangansalzAuf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Manganmineralsalz (Mn II) enthält17 % Mn, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das assoziierte Anion hervorgehenWasserlösliches Mangan (Mn)
5 (b)ManganchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Mangan in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält5 % Mangan, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Wasserlösliches Mangan (Mn)

Fakultativ: Gesamtmangan (Mn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

5 (c)ManganoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Manganoxide enthält

40 % Gesamtmangan

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamtmangan (Mn)
5 (d)MangandüngerDurch Mischen der Typen 5 (a) und 5 (c) gewonnenes Erzeugnis17 % GesamtmanganAus der Bezeichnung muss der Name der Manganbestandteile hervorgehen

Gesamtmangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtmangans ausmacht

5 (e)MangandüngerlösungWässrige Lösung von Typ 5a und/oder Typ 5b oder 5g

2 % Mn, wasserlöslich

Werden Typen 5a und 5g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Mn betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
das/die mineralische(n) Anion(e), falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn)

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Mangan (Mn), durch einen zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamt-Mangan (Mn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

5 (f)MangandüngersuspensionDurch Suspension von Typ 5a und/oder 5b und/oder 5c in Wasser gewonnenes Erzeugnis17 % Gesamt-Mangan

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
Name des Anions/der Anione, falls vorhanden,
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Mangan (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist.

Gesamt-Mangan (Mn)

Wasserlösliches Mangan (Mn), falls vorhanden

Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

5 (g)MangankomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Mangan enthält5 % wasserlösliches Mangan, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans betragen muss.Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Mangan (Mn)

Gesamtmangan (Mn), in Komplexform

E.1.6.
Molybdän

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
6 (a)NatriummolybdatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriummolybdat enthält35 % Mo, wasserlöslichWasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (b)AmmoniummolybdatAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniummolybdat enthält50 % Mo, wasserlöslichWasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (c)MolybdändüngerDurch Mischen der Typen 6 (a) und 6 (b) gewonnenes Erzeugnis35 % Mo, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss der Name der Molybdänbestandteile hervorgehenWasserlösliches Molybdän (Mo)
6 (d)MolybdändüngerlösungDurch Auflösung der Typen 6 (a) und/oder eines der Typen 6 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis3 % Mo, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss der (müssen die) Molybdänbestandteil(e) hervorgehenWasserlösliches Molybdän (Mo)

E.1.7.
Zink

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile

Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
7 (a)ZinksalzAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Zinkmineralsalz enthält15 % Zn, wasserlöslichAus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehenWasserlösliches Zink (Zn)
7 (b)ZinkchelatWasserlösliches Erzeugnis, das Zink in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner/zugelassenen Chelatbildnern enthält5 % Zink, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiertName jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Wasserlösliches Zink (Zn)

Fakultativ: Gesamtzink (Zn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner

Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

7 (c)ZinkoxidAuf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Zinkoxid enthält

70 % Gesamtzink

Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite

Gesamtzink (Zn)
7 (d)ZinkdüngerDurch Mischen der Typen 7 (a) und 7 (c) gewonnenes Erzeugnis30 % GesamtzinkAus der Bezeichnung muss der Name der Zinkbestandteile hervorgehen

Gesamtzink (Zn)

Wasserlösliches Zink (Zn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtzinks (Zn) ausmacht

7 (e)ZinkdüngerlösungWässrige Lösung von Typ7a und/oder 7b oder 7g

2 % Zn, wasserlöslich

Werden Typen 7a und 7g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Zinks betragen.

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1)
das/die mineralische(n) Anion(e), falls vorhanden;
2)
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1% wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist,

oder

Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Zink (Zn)

Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1% wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Zink (Zn), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist

Fakultativ: Gesamtzink (Zn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert

7 (f)ZinkdüngersuspensionDurch Suspension von Typ 7 (a) und/oder 7 (c) und/oder der Typen 7 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis20 % Gesamtzink

Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:

1.
Name des Anions/der Anione;
2.
Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink (falls vorhanden) chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

Gesamtzink (Zn)

Wasserlösliches Zink (Zn) (falls vorhanden)

Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist

7 (g)ZinkkomplexWasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Zink enthält5 % wasserlösliches Zink, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks betragen mussName eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist.

Wasserlösliches Zink (Zn)

Gesamtzink (Zn) in Komplexform

E.2.
Mindestgehalt an Spurennährstoffen in Gewichtsprozenten des Düngemittels; Spurennährstoff-Mischdüngertypen

E.2.1.
Mindestgehalt an Spurennährstoffen in festen oder flüssigen Spurennährstoff-Mischdüngern, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Für einen Spurennährstoff:
Der Spurennährstoff liegt vor
ausschließlich in mineralischer Formin Chelat- oder Komplexform
Bor (B)0,20,2
Kobalt (Co)0,020,02
Kupfer (Cu)0,50,1
Eisen (Fe)2,00,3
Mangan (Mn)0,50,1
Molybdän (Mo)0,02
Zink (Zn)0,50,1
Spurennährstoffgehalt eines festen Gemischs mindestens: 5 Gewichtsprozente des Düngemittels. Spurennährstoffgehalt eines flüssigen Gemischs mindestens: 2 Gewichtsprozente des Düngemittels

E.2.2.
Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für die Bodendüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Acker- und GrünlandGartenbau
Bor (B)0,010,01
Kobalt (Co)0,002
Kupfer (Cu)0,010,002
Eisen (Fe)0,50,02
Mangan (Mn)0,10,01
Molybdän (Mo)0,0010,001
Zink (Zn)0,010,002

E.2.3.
Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für Blattdüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels

Bor (B)0,010
Kobalt (Co)0,002
Kupfer (Cu)0,002
Eisen (Fe)0,020
Mangan (Mn)0,010
Molybdän (Mo)0,001
Zink (Zn)0,002

E.2.4.
Feste oder flüssige Spurennährstoff-Mischdünger

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf die Art der Herstellung und Bestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Weitere Kriterien

123456
1SpurennährstoffmischungAus der Mischung zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 oder durch Lösung und/oder Suspension zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 in Wasser gewonnenes Erzeugnis
1)
5% Gesamtanteil für ein festes Gemisch

oder

2)
2 % Gesamtanteil für ein flüssiges Gemisch.

Einzelspurennährstoff gemäß Abschnitt E.2.1

Name des einzelnen Spurennährstoffs und das chemische Symbol, aufgelistet in alphabetischer Ordnung der chemischen Symbole, gefolgt von dem/den Namen des Gegenions/der Gegenionen, unmittelbar nach der Typbezeichnung.

Gesamtgehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Massenprozenten des Düngemittels mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Spurennährstoff vollkommen wasserlöslich ist.

Wasserlöslicher Gehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Prozent der Masse des Düngemittels, sofern dieser lösliche Gehalt mindestens die Hälfte des Gesamtgehalts ausmacht. Ist ein Spurennährstoff vollkommen in Wasser löslich, so ist nur der wasserlösliche Gehalt anzugeben.

Liegt ein Spurennährstoff in organisch gebundener Form vor, so ist sein Gehalt an dem Düngemittel direkt hinter der Angabe des wasserlöslichen Gehalts in Prozent der Masse des Düngemittels anzugeben, wobei die Worte „als Chelat von ...” bzw. „als Komplex von ...” anzufügen sind, jeweils gefolgt von der Bezeichnung des/der zugelassenen Chelat- oder Komplexbildner, wie sie in Abschnitt E.3 aufgeführt ist. Anstelle der chemischen Bezeichnung der organischen Verbindung kann deren Kurzbezeichnung angegeben werden.

Nach den vorgeschriebenen und fakultativen Angaben ist der folgende Hinweis anzubringen: „Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Angemessene Dosisrate nicht überschreiten.”

E.3.
Liste der als organische Chelat- und Komplexbildner für Spurennährstoffe zugelassenen Verbindungen

Folgende Stoffe sind zugelassen, sofern ihr entsprechendes Nährstoffchelat den Anforderungen der Richtlinie 67/548/EWG des Rates(1) entspricht.

E.3.1.
Chelatbildner(2)

Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:
Nr.BezeichnungAlternativbezeichnungChemische FormelCAS-Nummer der Säure(3)
1EthylenediamintetraessigsäureEDTAC10H16O8N260-00-4
22-HydroxyethylendiamintriessigsäureHEEDTAC10H18O7N2150-39-0
3DiethylenetriaminpentaessigsäureDTPAC14H23O10N367-43-6
4Ethylenediamin- N,N’-di[(ortho-hydroxyphenyl)essigsäure][o,o] EDDHAC18H20O6N21170-02-1
5Ethylenediamin- N-[(ortho-hydroxyphenyl)essigsäure]- N’-[(para-hydroxyphenyl)essigsäure][o,p] EDDHAC18H20O6N2475475-49-1
6Ethylenediamin- N,N’-di[(ortho-hydroxy-methylphenyl)essigsäure][o,o] EDDHMAC20H24O6N2641632-90-8
7Ethylenediamin- N-[(ortho-hydroxy-methylphenyl)essigsäure]- N’-[(para-hydroxy-methylphenyl)essigsäure][o,p] EDDHMAC20H24O6N2641633-41-2
8Ethylenediamin- N,N’-di[(5-carboxy-2-hydroxyphenyl)essigsäure]EDDCHAC20H20O10N285120-53-2
9Ethylenediamin- N,N’-di[(2-hydroxy-5-sulfophenyl)essigsäure] und ihre KondensationsprodukteEDDHSAC18H20O12N2S2 + n*(C12H14O8N2S)57368-07-7 und 642045-40-7
10IminodibernsteinsäureIDHAC8H11O8N131669-35-7
11N,N'-Bis(2-hydroxybenzyl)ethylendiamin-N,N'-diessigsäureHBEDC20H24N2O635998-29-9
12[S,S]-Ethylendiamindibernsteinsäure[S,S]-EDDSC10H16O8N220846-91-7

E.3.2.
Komplexbildner(4)

Nachfolgend aufgeführte Komplexbildner sind nur für Anwendungen der düngenden Bewässerung und/oder Besprühen zugelassen; Ausnahmen stellen Zinklignosulfonat, Eisenlignosulfonat, Kupferlignosulfonat und Manganlignosulfonat dar, die direkt in den Boden eingebracht werden können. Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:
Nr.BezeichnungAlternativbezeichnungChemische FormelCAS-Nummer der Säure(5)
1LignosulfonsäureLSKeine chemische Formel vorhanden8062-15-5(6)
2HeptaglukonsäureHGAC7H14O823351-51-1

F.
Nitrifikations- und Ureasehemmstoffe

Die in den nachstehenden Tabellen F.1 und F.2 aufgeführten Urease- und Nitrifikationshemmstoffe können den Stickstoffdüngemitteln beigemischt werden, die in Anhang I Abschnitte A.1, B.1, B.2, B.3, C.1 und C.2 aufgeführt sind, sofern Folgendes zutrifft:
1.
Die in Spalte 3 angegebenen Stickstoffformen machen mindestens 50 % des Gesamtstickstoffgehalts des Düngemittels aus.
2.
Es handelt sich nicht um einen der in Spalte 4 eingetragenen Düngemitteltypen.
Bei Düngemitteln, denen ein in Tabelle F.1 aufgeführter Nitrifikationshemmstoff zugesetzt wurde, werden der Typenbezeichnung die Wörter „mit Nitrifikationshemmstoff ([Typenbezeichnung des Nitrifikationshemmstoffs])” angefügt. Bei Düngemitteln, denen ein in Tabelle F.2 aufgeführter Ureasehemmstoff zugesetzt wurde, werden der Typenbezeichnung die Wörter „mit Ureasehemmstoff ([Typenbezeichnung des Ureasehemmstoffs])” angefügt. Der Inverkehrbringer sorgt dafür, dass jede Packung oder die Begleitpapiere bei loser Lieferung mit möglichst vollständigen Anwendungshinweisen versehen werden. Der Verwender muss den Hinweisen insbesondere entnehmen können, in welcher Anbauphase und in welcher Gabenhöhe das Düngemittel für die betreffende Kultur zu verwenden ist. Nach Bewertung der technischen Informationen, die im Einklang mit den für diese Stoffe auszuarbeitenden Leitlinien vorzulegen sind, können neue Nitrifikations- oder Ureasehemmstoffe in Tabelle F1 bzw. F2 aufgenommen werden.
F.1.
Nitrifikationshemmstoffe
Nr.Typenbezeichnung und Zusammensetzung des NitrifikationshemmstoffsNiedrigster und höchster Hemmstoffgehalt in Gewichtsprozent des Gesamtstickstoffs, der als Ammoniumstickstoff und Harnstickstoff vorhanden istEG-Düngemitteltypen, bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf

Beschreibung der Nitrifikationshemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen

Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis

12345
1

Dicyandiamid

ELINCS-Nr. 207-312-8

mindestens 2,25

höchstens 4,5

2

Erzeugnis mit dem Wirkstoff Dicyandiamid (DCD) und 1,2,4-Triazol (TZ)

EC# EINECS Nr. 207-312-8

EC# EINECS Nr. 206-022-9

mindestens 2,0;

höchstens 4,0

Mischungsverhältnis 10:1

(DCD:TZ)

3

Erzeugnis mit dem Wirkstoff 1,2,4-Triazol (TZ) und 3-Methylpyrazol (MP)

EC# EINECS Nr. 206-022-9

EC# EINECS Nr. 215-925-7

mindestens 0,2;

höchstens 1,0

Mischungsverhältnis 2:1

(TZ:MP)

4

3,4-Dimethyl-1H-pyrazolphosphat (DMPP)

EG-Nr. 424-640-9

mindestens 0,8

höchstens 1,6

5

Isomerengemisch aus 2-(3,4-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure und 2-(4,5-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure (DMPSA)

EG-Nr. 940-877-5

mindestens 0,8

höchstens 1,6

F.2.
Ureasehemmstoffe
Nr.Typenbezeichnung und Zusammensetzung des UreasehemmstoffsNiedrigster und höchster Hemmstoffgehalt in Gewichtsprozent des Gesamtstickstoffs, der als Harnstickstoff vorhanden istEG-Düngemitteltypen, bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf

Beschreibung der Ureasehemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen

Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis

12345
1

N-(n-Butyl)-thiophosphortriamid (NBPT)

ELINCS-Nr. 435-740-7

mindestens 0,09

höchstens 0,20

2

N-(2-nitrophenyl)Phosphortriamid (2-NPT)

EC# EINECS Nr. 477-690-9

mindestens 0,04;

höchstens 0,15

3

Gemisch aus N-Butylphosphorothiontriamid (NBPT) und N-Propylphosphorothiontriamid (NPPT) (Verhältnis 3:1(7))

Reaktionsgemisch:

EG-Nr. 700-457-2

Gemisch aus NBPT/NPPT:

    NBPT: ELINCS-Nr. 435-740-7

    NPPT: CAS-Nr. 916809-14-8

mindestens: 0,02

höchstens: 0,3

G.
Kalk

Das Wort „KALK” wird nach dem Ausdruck „EG-DÜNGEMITTEL” eingefügt. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen alle Merkmale in den Tabellen der Abschnitte G.1 bis G.5 dem Produkt im Lieferzustand. Granulierte Kalke, die durch Aggregation kleinerer Primärpartikel hergestellt werden, müssen unter Wassereinwirkung in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typbeschreibung entspricht und nach Methode 14.9 „Bestimmung des Zerfalls von granulierten Kalzium- und Kalzium-/Magnesiumkarbonaten” gemessen wird.

G.1.
Natürlicher Kalk

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien, die anzugeben sind

123456
1 a)Kalkstein — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist und das aus Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 42

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b)Kalkstein — feine Qualität

Neutralisierende Wirkung mindestens: 50

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
2 a)Magnesiumhaltiger Kalkstein — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 45

Gesamtmagnesium: 3 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 b)Magnesiumhaltiger Kalkstein — feine Qualität

Neutralisierende Wirkung mindestens: 52

Gesamtmagnesium: 3 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
3 a)Dolomitkalkstein — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 48

Gesamtmagnesium: 12 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,5 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 b)Dolomitkalkstein — feine Qualität

Neutralisierende Wirkung mindestens: 54

Gesamtmagnesium: 12 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
4 a)Mariner Kalkstein — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten marinen Ursprungs gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 30

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite; sowie

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

4 b)Mariner Kalkstein — feine Qualität

Neutralisierende Wirkung mindestens: 40

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
5 a)Kreide — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Zerfall in Wasser:

mindestens 90 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 40 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure

Neutralisierende Wirkung mindestens: 42

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

5 b)Kreide — feine Qualität

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Auflösung in Wasser:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 3,15 mm Maschenweite;

mindestens 70 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite; sowie

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite.

Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure

Neutralisierende Wirkung mindestens: 48

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 25 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.
6KarbonatsuspensionErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 35

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 2 mm Maschenweite;

mindestens 80 % Siebdurchgang bei 1 mm Maschenweite;

mindestens 50 % Siebdurchgang bei 0,315 mm Maschenweite; sowie

mindestens 30 % Siebdurchgang bei 0,1 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 %

Feuchtigkeit (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

G.2.
Kalziumoxide(gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide(gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien, die anzugeben sind

123456
1 a)Gebrannter Kalk — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 75

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b)Gebrannter Kalk — feine QualitätErzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 a)Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 80

Gesamtmagnesium: 7 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

2 b)Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — feine QualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Gesamtmagnesium: 7 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 a)Gebrannter Dolomitkalk — StandardqualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 85

Gesamtmagnesium: 17 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

3 b)Gebrannter Dolomitkalk — feine QualitätErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 95

Gesamtmagnesium: 17 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

Fein:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 4 mm Maschenweite.

Körnig:

mindestens 97 % Siebdurchgang bei 8 mm Maschenweite; sowie

höchstens 5 % Siebdurchgang bei 0,4 mm Maschenweite.

Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

4Hydratkalk (gelöschter Kalk)Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid ist und das durch Brennen und Löschen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 65

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

5Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk)Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 70

Gesamtmagnesium: 5 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

6Hydratkalk aus DolomitkalksteinErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 70

Gesamtmagnesium: 12 % MgO

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

7HydratkalksuspensionErzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird.

Neutralisierende Wirkung mindestens: 20

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:

mindestens 95 % Siebdurchgang bei 0,16 mm Maschenweite.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 %

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

G.3.
Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien, die anzugeben sind

123456
1 a)Kalk aus der ZuckerfabrikationProdukt aus der Zuckerfabrikation, das ausschließlich aus gebranntem Kalkstein natürlicher Lagerstätten hergestellt wird und als wesentlichen Bestandteil feinkörniges Kalziumkarbonat enthält.Neutralisierende Wirkung mindestens: 20Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ)

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

1 b)Kalksuspension aus der ZuckerfabrikationNeutralisierende Wirkung mindestens: 15

G.4.
Mischkalk

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien, die anzugeben sind

123456
1MischkalkProdukt, das durch Mischen von Typen entsteht, die in Abschnitt G1 und G2 aufgeführt sind.

Karbonatgehalt mindestens: 15 %

Karbonatgehalt höchstens: 90 %

Das Wort „magnesiumhaltig” ist bei der Typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO ≥ 5 %.

Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden.

Typen gemäß Abschnitt G.1 und G.2

Neutralisierender Wert

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 %

Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ)

Feuchtigkeit (fakultativ)

G.5.
Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen

Nr.TypenbezeichnungHinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile

Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten)

Angaben zur Nährstoffbewertung

Weitere Erfordernisse

Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung

Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind

Nährstoffformen und -löslichkeiten

Sonstige Kriterien, die anzugeben sind

123456
1Mischung aus [Typenbezeichnung in den Abschnitten G.1 bis G4] und [Typenbezeichnung in den Abschnitten A, B, D].

Produkt, das durch Mischen, Verdichten oder Granulieren von Kalzium-/Magnesium-Produkten, die in den Abschnitten G.1 bis G.4 aufgeführt sind, mit Düngemitteltypen, die in den Abschnitten A, B oder D aufgeführt sind, entsteht.

Folgende Mischungen sind verboten:

Ammoniumsulfat (Typ A.1.4) oder Harnstoff (Typ A.1.9) mit Kalziumoxiden oder Kalziumhydroxiden, die in Abschnitt G.2 aufgeführt sind;

Mischen und anschließendes Verdichten oder Granulieren von Superphosphaten der Typen A.2.2 a), b) oder c) mit irgendeinem anderen, in den Abschnitten G.1 bis G.4 beschriebenen Typ.

Neutralisierender Wert: 15

3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten

3 % P2O5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P2O5-Mindestgehalt enthalten

3 % K2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K2O-Mindestgehalt enthalten

Kali bewertet als wasserlösliches K2O

Andere, in den einzelnen Einträgen aufgeführte Anforderungen.

Neutralisierender Wert

Nährstoffe entsprechend den Nährstoffangaben der einzelnen Düngemitteltypen.

Gesamtkalzium

Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 %

Wenn der Chloridgehalt 2 % Cl nicht überschreitet, kann der Vermerk „chlorarm” hinzugefügt werden.

Feuchtigkeit (fakultativ)

Feinheit (fakultativ)

Fußnote(n):

(*)

Der Inverkehrbringer sorgt dafür, dass jede Packung oder die Begleitpapiere bei loser Lieferung mit möglichst vollständigen Anwendungshinweisen versehen werden. Der Verwender muss den Hinweisen entnehmen können, in welcher Anbauphase und in welcher Gabenhöhe das Düngemittel zu verwenden ist.

(1)

ABl. 196 vom 16.8.1967, S. 1.

(2)

Die Chelatbildner sind nach den Europäischen Normen zu identifizieren und zu quantifizieren, sofern diese Normen die oben erwähnten Chelatbildner abdecken.

(3)

Nur zur Information.

(4)

Die Komplexbildner sind nach den Europäischen Normen zu identifizieren, sofern diese Normen die oben erwähnten Komplexbildner abdecken.

(5)

Nur zur Information.

(6)

Aus Qualitätsgründen muss der relative Gehalt an phenolischen Hydroxygruppen und der relative Gehalt an organischem Schwefel bei Messung nach EN 16109 1,5 % bzw. 4,5 % übersteigen.

(7)

Toleranz beim NPPT-Anteil: 20 %.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.