ANHANG I VO (EG) 2003/2003
LISTE DER EG-DÜNGEMITTELTYPEN
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A.
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Mineralische Einnährstoffdünger
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A.1.
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Stickstoffdünger
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 (a) | Kalksalpeter | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumnitrat sowie eventuell Ammoniumnitrat enthält | 15 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder als Nitrat- und Ammoniumstickstoff. Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff: 1,5 % N | Gesamtstickstoff Zusätzliche fakultative Angabe: Nitratstickstoff Ammoniumstickstoff | |
1 (b) | Kalkmagnesiasalpeter | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumnitrat und Magnesiumnitrat enthält | 13 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid: 5 % MgO | Nitratstickstoff Wasserlösliches Magnesiumoxid | |
1 (c) | Magnesiumnitrat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Hexahydratmagnesiumnitrat enthält | 10 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff. | Für in Kristallform in den Verkehr gebrachtes Magnesiumnitrat darf „in Kristallform” hinzugefügt werden | Nitratstickstoff Wasserlösliches Magnesiumoxid |
14 % MgO Magnesium bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid | |||||
2 (a) | Natronsalpeter | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriumnitrat enthält | 15 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff | Nitratstickstoff | |
2 (b) | Chilesalpeter | Auf Basis von Caliche hergestelltes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriumnitrat enthält | 15 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff | Nitratstickstoff | |
3 (a) | Kalkstickstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumcyanamid sowie Calciumoxid und daneben eventuell geringe Mengen an Ammoniumsalzen und Harnstoff enthält | 18 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 75 % des zugesicherten Stickstoffs müssen als Cyanamid gebunden sein | Gesamtstickstoff | |
3 (b) | Nitrathaltiger Kalkstickstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumcyanamid sowie Calciumoxid und daneben eventuell geringe Mengen an Ammoniumsalzen und Harnstoff enthält, unter Zugabe von Nitrat | 18 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 75 % des zugesicherten Nicht-Nitratstickstoffs müssen als Cyanamid gebunden sein. Nitratstickstoff: Mindestgehalt: 1 % N Höchstgehalt: 3 % N | Gesamtstickstoff Nitratstickstoff | |
4 | Ammoniumsulfat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniumsulfat und möglicherweise Beimengungen von bis zu 15 % Calciumnitrat (Kalksalpeter) enthält | 19,7 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Höchster Gehalt an Nitratstickstoff 2,2 % N, falls Calciumnitrat (Kalksalpeter) beigemengt wurde | Bei Inverkehrbringen in Form einer Kombination von Ammoniumsulfat und Calciumnitrat (Kalksalpeter) muss die Bezeichnung den Wortlaut „mit bis zu 15 % Calciumnitrat (Kalksalpeter)” enthalten | Ammoniumstickstoff, Gesamtstickstoff, falls Calciumnitrat (Kalksalpeter) beigemengt wurde |
5 | Ammoniumnitrat oder Kalkammonsalpeter | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniumnitrat sowie Zusätze wie gemahlenen Kalkstein, Calciumsulfat, Dolomit, Magnesiumsulfat, Kieserit enthalten kann | 20 % N Stickstoff bewertet als Nitrat- und Ammoniumstickstoff, wobei jede der beiden Stickstoffformen ungefähr die Hälfte des vorhandenen Stickstoffs ausmachen muss. Siehe ggf. Anhang III.1 und III.2 dieser Richtlinie. | Als „Kalkammonsalpeter” darf nur ein Düngemittel bezeichnet werden, das neben Ammoniumnitrat nur Calciumcarbonat (Kalkstein) oder Magnesium- und Calciumcarbonat (Dolomit) in einer Mindestmenge von 20 % enthält, wobei diese Carbonate einen Reinheitsgrad von mindestens 90 % aufweisen müssen | Gesamtstickstoff Nitratstickstoff Ammoniumstickstoff |
6 | Ammonsulfatsalpeter | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat enthält | 25 % N Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 5 % | Gesamtstickstoff Ammoniumstickstoff Nitratstickstoff | |
7 | Stickstoff-Magnesiumsulfat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat und Magnesiumsulfat enthält | 19 % N Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 6 % N | Gesamtstickstoff Ammoniumstickstoff | |
5 % MgO Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid | Nitratstickstoff Wasserlösliches Magnesiumoxid | ||||
8 | Stickstoff-Magnesia | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Nitrat, Ammonium- und Magnesiumverbindungen (Dolomit, Magnesiumcarbonat oder Magnesiumsulfat) enthält | 19 % N Stickstoff bewertet als Ammonium- und Nitratstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 6 % N | Gesamtstickstoff Ammoniumstickstoff Nitratstickstoff | |
5 % MgO Magnesium bewertet als Gesamt-Magnesiumoxid | Gesamt-Magnesiumoxid und gegebenenfalls wasserlösliches Magnesiumoxid | ||||
9 | Harnstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Carbamid enthält | 44 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff, ausgedrückt als Amidstickstoff, Höchstgehalt an Biuret: 1,2 % | Gesamtstickstoff, ausgedrückt als Amidstickstoff | |
10 | Crotonylidendiharnstoff | Durch Reaktion von Harnstoff mit Crotonaldehyd hergestelltes Erzeugnis Monomer | 28 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 25 % Crotonylidendiharnstoff-N Höchstens 3 % Harnstoff-N | Gesamtstickstoff Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht Crotonylidendiharnstoffstickstoff | |
11 | Isobutylidendiharnstoff | Durch Reaktion von Harnstoff mit Isobutylaldehyd hergestelltes Erzeugnis Monomer | 28 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 25 % Isobutylidendiharnstoff-N Höchstens 3 % Harnstoff-N | Gesamtstickstoff Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht Isobutylidendiharnstoffstickstoff | |
12 | Formaldehydharnstoff | Durch Reaktion von Harnstoff mit Formaldehyd hergestelltes Erzeugnis, das im Wesentlichen Formaldehydharnstoff-Moleküle enthält Polymer | 36 % Gesamt-N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3/5 des angegebenen Gesamtstickstoffgehalts müssen in warmem Wasser löslich sein. Mindestens 31 % Formaldehydharnstoff-N Höchstens 5 % Harnstoff-N | Gesamtstickstoff Harnstoffstickstoff, sofern sein Gehalt 1 Gewichtsprozent erreicht. In kaltem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N. Nur in warmem Wasser löslicher Formaldehydharnstoff-N | |
13 | Stickstoffdünger mit Crotonylidendiharnstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Crotonylidendiharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5) | 18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff. Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Crotonylidendiharnstoff gebunden sein. Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Crotonylidendiharnstoff-N) × 0,026 | Gesamtstickstoff Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht: Nitratstickstoff Ammoniumstickstoff Harnstoffstickstoff Crotonylidendiharnstoffstickstoff | |
14 | Stickstoffdünger mit Isobutylidendiharnstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Isobutylidendiharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5) | 18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss in Isobutylidendiharnstoff gebunden sein. Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Isobutylidendiharnstoff-N) × 0,026 | Gesamtstickstoff Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht: Nitratstickstoff Ammoniumstickstoff Harnstoffstickstoff Isobutylidendiharnstoffstickstoff | |
15 | Stickstoffdünger mit Formaldehydharnstoff | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger enthält. (Liste A-1, mit Ausnahme der Produkte 3 a), 3 b) und 5) | 18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 3 % Stickstoff in Form von Ammonium und/oder Nitrat und/oder Harnstoff Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Harnstoffformaldehyd gebunden sein. Der Harnstoffformaldehydstickstoff muss mindestens 3/5 in warmem Wasser löslichen Stickstoff enthalten. Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Harnstoffformaldehyd-N) × 0,026 | Gesamtstickstoff Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:
Stickstoff aus Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus in kaltem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus nur in warmem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd | |
16 | Ammoniumsulfat mit Nitrifikationshemmstoff (Dicyandiamid) | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Ammoniumsulfat und Dicyandiamid enthält | 20 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestgehalt an Ammoniumstickstoff: 18 % Mindest-Dicyandiamidstickstoffgehalt: 1,5 % | Gesamtstickstoff Ammoniumstickstoff Dicyandiamidstickstoff Anwendungshinweise(*) | |
17 | Ammoniumsulfatsalpeter mit Nitrifikationshemmstoff (Dicyandiamid) | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Ammoniumsulfatsalpeter und Dicyandiamid enthält | 24 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestgehalt an Nitratstickstoff: 3 % Mindest-Dicyandiamidstickstoffgehalt: 1,5 % | Gesamtstickstoff Nitratstickstoff Ammoniumstickstoff Dicyandiamidstickstoff Anwendungshinweise(*) | |
16 | Ammoniumsulfatharnstoff | Auf chemischem Weg aus Harnstoff und Ammoniumsulfat gewonnenes Erzeugnis | 30 % N Stickstoff bewertet als Ammonium- und Carbamidstickstoff. Mindestgehalt an Ammoniumstickstoff: 4 % Mindestens 12 % Schwefel in Form von Schwefelsäureanhydrid Höchstgehalt an Biuret: 0,9 % | Gesamtstickstoff Ammoniumstickstoff Carbamidstickstoff Wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
- A.2.
- Phosphatdünger
Bei den als Granulat in den Verkehr gebrachten Düngemitteln, für deren Ausgangsmaterial ein Feinheitskriterium festgelegt ist (Düngemittel Nr. 1, 3, 4, 5, 6 und 7), wird dieses Kriterium mit Hilfe einer geeigneten Analysemethode festgestellt. Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Thomasphosphat | In Stahlwerken durch Bearbeitung phosphorhaltiger Schmelzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumsilicophosphate enthält | 12 % P2O5 Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Zitronensäure löslich sind oder 10 % P2O5 Phosphat bewertet als in 2 %iger Zitronensäure lösliches P2O5 Mahlfeinheiten:
| Mineralsäurelösliches Phosphat, davon 75 % (in Gewichtsprozenten anzugeben) in 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen in Frankreich Italien, Spanien Portugal, Griechenland, der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei,Bulgarien und der Rumänien) Mineralsäurelösliches Phosphat und in 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen im Vereinigten Königreich) In 2 %iger Zitronensäure lösliches Phosphat (für das Inverkehrbringen in Belgien, Deutschland, Dänemark, Irland, Luxemburg und den Niederlanden und Österreich) | |
2 (a) | Einfaches Superphosphat | Durch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat sowie Calciumsulfat enthält | 16 % P2O5 Phosphat bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 93 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind Einwaage: 1 g | Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat wasserlösliches Phosphat | |
2 (b) | Konzentriertes Superphosphat | Durch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure und Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat sowie Calciumsulfat enthält | 25 % P2O5 Phosphat bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 93 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind Einwaage: 1 g | Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat wasserlösliches Phosphat | |
2 (c) | Triple-Superphosphat | Durch Aufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Monocalciumphosphat enthält. | 38 % P2O5 Phosphat, bewertet als neutral-ammoncitratlösliches P2O5, bei dem mindestens 85 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind Einwaage: 3 g | Neutral-ammoncitratlösliches Phosphat Wasserlösliches Phosphat | |
3 | Teilaufgeschlossenes Rohphosphat | Durch Teilaufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefelsäure oder Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Monocalciumphosphat, Tricalciumphosphat und Calciumsulfat enthält | 20 % P2O5 Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 40 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind Mahlfeinheiten:
| Mineralsäurelösliches Phosphat insgesamt wasserlösliches Phosphat | |
3(a) | Teilaufgeschlossenes Rohphosphat mit Magnesium | Durch Teilaufschluss von gemahlenem Rohphosphat mit Schwefel- oder Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, dem Magnesiumsulfat oder -oxid zugesetzt ist und das als Hauptbestandteile Monocalciumphosphat, Tricalciumphosphat, Calciumsulfat und Magnesiumsulfat enthält. | 16 % P2O5, 6 % MgO Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 40 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in Wasser löslich sind Mahlfeinheiten:
| Mineralsäurelösliches Phosphorpentoxid Wasserlösliches Phosphorpentoxid Gesamtmagnesiumoxid Wasserlösliches Magnesiumoxid | |
4 | Dicalciumphosphat | Durch Fällung von mineralischen Phosphaten oder aus Knochen gelöster Phosphorsäure gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Dicalciumphosphatdihydrat enthält | 38 % P2O5 Phosphat bewertet als alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (nach Petermann) Mahlfeinheiten:
| Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat | |
5 | Glühphosphat | Durch thermischen Aufschluss unter Einwirkung von Alkaliverbindungen und Kieselsäure aus gemahlenem Rohphosphat gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Alkalicalciumphosphat und Calciumsilicat enthält | 25 % P2O5 Phosphat bewertet als alkalisch-ammoncitratlösliches P2O5 (nach Petermann) Mahlfeinheiten:
| Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat | |
6 | Aluminium-Calciumphosphat | Durch thermischen Aufschluss und Vermahlen in amorpher Form gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Aluminium- und Calciumphosphat enthält | 30 % P2O5 Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 75 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in alkalischem Ammoncitrat löslich sind (nach Joulie) Mahlfeinheiten:
| Mineralsäurelösliches Phosphat insgesamt Alkalisch-ammoncitratlösliches Phosphat | |
7 | Weicherdiges Rohphosphat | Durch Vermahlen weicherdiger Rohphosphate gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Tricalciumphosphat sowie Calciumcarbonat enthält | 25 % P2O5 Phosphat bewertet als mineralsäurelösliches P2O5, bei dem mindestens 55 % des zugesicherten Gehalts an P2O5 in 2 %iger Ameisensäure löslich sind Mahlfeinheiten:
| Mineralsäurelösliches Phosphat in 2 %iger Ameisensäure lösliches Phosphat Siebdurchgang in Gewichtsprozenten bei einem Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,063 mm |
- A.3.
- Kalidünger
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Kalirohsalz | Aus Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis | 9 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O 2 % MgO Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid Wasserlösliches Magnesiumoxid Insgesamt Natriumoxid Der Chloridgehalt ist anzugeben |
2 | Angereichertes Kalirohsalz | Durch Aufbereiten von Kalirohsalzen und Mischen mit Chlorkalium gewonnenes Erzeugnis | 18 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid Fakultative Angabe des Gehaltes an wasserlöslichem Magnesiumoxid, wenn über 5 % MgO |
3 | Kaliumchlorid | Durch Aufbereiten von Kalirohsalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kaliumchlorid enthält | 37 % K2O Potassium expressed as water-soluble K2O | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid |
4 | Kaliumchlorid mit Magnesium | Durch Aufbereiten von Kalirohsalzen unter Zugabe von Magnesiumsalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteile Kaliumchlorid und Magnesiumsalze enthält | 37 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Wasserlösliches Kaliumoxid Wasserlösliches Magnesiumoxid | |
5 % MgO Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid | |||||
5 | Kaliumsulfat | Auf chemischem Wege aus Kalisalzen gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kaliumsulfat enthält | 47 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O. Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl | Wasserlösliches Kaliumoxid Fakultative Angabe des Chlorgehalts | |
6 | Kaliumsulfat mit Magnesium | Auf chemischem Wege aus Kalisalzen gewonnenes Erzeugnis, gegebenenfalls unter Beimischung von Magnesiumsalzen, das als Hauptbestandteile Kaliumsulfat und Magnesiumsulfat enthält | 22 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Kaliumoxid Wasserlösliches Magnesiumoxid Fakultative Angabe des Chlorgehalts |
8 % MgO Magnesium in Form wasserlöslicher Salze, ausgedrückt als Magnesiumoxid Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl | |||||
7 | Kieserit mit Kaliumsulfat | Gewonnen durch Aufbereiten von Kieserit unter Zugabe von Kaliumsulfat | 8 % MgO Magnesium bewertet als wasserlösliches MgO | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid Wasserlösliches Kaliumoxid Fakultative Angabe des Chlorgehalts |
6 % K2O Kali bewertet als wasserlösliches K2O Insgesamt MgO + K2O: 20 % Höchstgehalt an Chlor: 3 % Cl |
- B.
- Mineralische Mehrnährstoffdünger
- B.1.
- NPK-Dünger
B.1.1. | Typenbezeichnung: | NPK-Dünger |
Hinweis auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|
| Wasserlösliches K2O |
|
Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten. Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.
Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „NPK-Dünger mit Rohphosphat” oder „NPK-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden. Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g. |
|
Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:
|
Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit. Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:
Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „NPK-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.
Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:
|
B.1.2. | Typenbezeichnung: | NPK-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall) |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|
| Wasserlösliches K2O |
| Bei einem NPK-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:
Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten. Zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) beträgt die Einwaage 1 g |
|
- B.2.
- NP-Dünger
B.2.1. | Typenbezeichnung: | NP-Dünger |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
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Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|
|
|
Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten. Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.
Die Löslichkeiten sind nach (1), (3) und (4) zuzusichern. Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:
Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „NP-Dünger mit Rohphosphat” oder „NP-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden. Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g. | ||
Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:
|
Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit. Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:
Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „NP-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.
Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:
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B.2.2. | Typenbezeichnung: | NP-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall) |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
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N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
|
|
| Bei einem NP-Dünger, der kein Thomasphosphat, Glühphosphat, Aluminium-Calciumphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthält, sind die Löslichkeiten nach (1), (2) oder (3) zuzusichern:
Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten. Zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) beträgt die Einwaage 1 g |
- B.3.
- NK-Dünger
B.3.1. | Typenbezeichnung: | NK-Dünger |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Wasserlösliches K2O |
|
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B.3.2. | Typenbezeichnung: | NP-Dünger, der Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält (je nach Fall) |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Crotonylidendiharnstoff oder Isobutylidendiharnstoff oder Formaldehydharnstoff enthält | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Wasserlösliches K2O |
|
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- B.4.
- PK-Dünger
Typenbezeichnung: | PK-Dünger |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Mischung gewonnenes Erzeugnis ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten): |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Wasserlösliches K2O |
Der Anteil an ausschließlich mineralsäurelöslichem P2O5 darf 2 % nicht überschreiten. Für diesen Fall (1) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeiten (2) und (3) 1 g.
Die Löslichkeiten sind nach (1), (3) und (4) zuzusichern Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:
Dieser Düngemitteltyp muss unter der Bezeichnung „PK-Dünger mit Rohphosphat” oder „PK-Dünger mit teilaufgeschlossenem Rohphosphat” in den Verkehr gebracht werden. Für diesen Fall 2 (a) beträgt die Einwaage zur Bestimmung der Löslichkeit (3) 3 g. |
| ||
Mahlfeinheiten der Phosphatbestandteile:
|
Die Löslichkeiten sind nach (1) und (7) zuzusichern. Die Löslichkeit (7) ist anwendbar nach Abzug der Wasserlöslichkeit. Dieser Düngemitteltyp muss enthalten:
Dieser Düngemitteltyp darf nur unter der Bezeichnung „PK-Dünger mit Aluminium-Calciumphosphat” in den Verkehr gebracht werden.
Die Löslichkeit ist wie folgt zuzusichern:
|
- C.
- Mineralische Flüssigdünger
- C.1.
- Flüssige Einnährstoffdünger
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Stickstoffdüngerlösung | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | 15 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder bei nur einer Form als Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff oder Carbamidstickstoff Biuret-Höchstgehalt: Carbamid-Stickstoff × 0,026 | Gesamtstickstoff und für jede Form, die mindestens 1 % N erreicht, Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff und/oder Carabamidstickstoff. Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden | |
2 | Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das Ammoniumnitrat und Harnstoff enthält | 26 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff, wobei der Anteil an Carabamidstickstoff etwa 50 % des enthaltenen Stickstoffs beträgt Höchstgehalt an Biuret: 0,5 % | Gesamtstickstoff Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff und Carabamidstickstoff. Liegt der Biuret-Gehalt unter 0,2 %, kann der Hinweis „biuretarm” hinzugefügt werden | |
3 | Kalksalpeterlösung | Gewonnen durch Auflösung von Kalksalpeter in Wasser | 8 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff, der höchstens 1 % Ammoniumstickstoff enthält Calcium bewertet als wasserlösliches CaO | Nach der Typenbezeichnung kann gegebenenfalls eine der folgenden Angaben stehen:
| Gesamtstickstoff Wasserlösliches Calciumoxid für eine der in Spalte 5 präzisierten Verwendungsarten Wahlfrei:
|
4 | Magnesiumnitratlösung | Auf chemischem Wege und durch Lösen von Magnesiumnitrat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 6 % N Stickstoff bewertet als Nitratstickstoff 9 % MgO | Nitratstickstoff Wasserlösliches Magnesiumoxid | |
9 % MgO Magnesium bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid Mindest-pH: 4 | |||||
5 | Calciumnitratsuspension | Durch Suspension von Calciumnitrat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 8 % N Stickstoff bewertet als Gesamtstickstoff oder als Nitrat- und Ammoniumstickstoff Höchstgehalt an Ammoniumstickstoff: 1,0 % | Nach der Typenbezeichnung kann eine der folgenden Angaben stehen:
| Gesamtstickstoff Nitratstickstoff Wasserlösliches Calciumoxid für eine der in Spalte 5 präzisierten Verwendungsarten |
14 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO | |||||
6 | Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger der Liste A-1 dieser Verordnung mit Ausnahme der Produkte 3a), 3b) und 5 enthält | 18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Formaldehydharnstoff gebunden sein. Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Formaldehydharnstoff-N) × 0,026 | Gesamtstickstoff Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:
Stickstoff aus Formaldehydharnstoff | |
7 | Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff | Auf chemischem Wege oder durch Suspension in Wasser gewonnenes Erzeugnis, das als Bestandteile Formaldehydharnstoff und einen stickstoffhaltigen Einnährstoffdünger der Liste A-1 dieser Richtlinie mit Ausnahme der Produkte 3a), 3b) und 5 enthält | 18 % N, bewertet als Gesamtstickstoff. Mindestens 1/3 des zugesicherten Gesamtstickstoffs muss als Formaldehydharnstoff gebunden sein, wovon mindestens 3/5 in warmem Wasser löslich sein müssen. Biuret-Höchstgehalt: (Harnstoff-N + Formaldehydharnstoff-N) × 0,026 | Gesamtstickstoff Für jede Form, deren Gehalt mindestens 1 % erreicht:
Stickstoff aus Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus in kaltem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd Stickstoff aus nur in warmem Wasser löslichem Harnstoffformaldehyd | |
8 | Wässrige Kaliumformiatlösung | Erzeugnis, das durch Reaktion von Kaliumhydroxid, Formaldehyd, Butyraldehyd und Ameisensäure und anschließende Trennung und Verdampfung gewonnen wird | 50 % Kaliumformiat 28 % K2O Kalium angegeben als wasserlösliches K2O 27 % Formiat | Wasserlösliches Kaliumoxid |
- C.2.
- Flüssige Mehrnährstoffdünger
C.2.1. | Typenbezeichnung: | NPK-Düngerlösung |
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | |
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
|
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung Weitere Erfordernisse | ||||
---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O |
| Wasserlösliches P2O5 |
|
C.2.2 | Typbezeichnung: | NPK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O |
| Wasserlösliches P2O5 |
|
C.2.3 | Typbezeichnung: | NPK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension in Wasser als auch als Lösung vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
|
| Wasserlösliches K2O |
| Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
|
|
C.2.4 | Typbezeichnung: | NPK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamidstickstoff + Formaldehydharnstoffstickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
|
| Wasserlösliches K2O |
| Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
|
|
C.2.5 | Typbezeichnung: | NP-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches P2O5 |
| Wasserlösliches P2O5 |
C.2.6 | Typbezeichnung: | NP-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges, Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches P2O5 |
| Wasserlösliches P2O5 |
C.2.7 | Typbezeichnung: | NP-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung. Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
|
|
| Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
|
C.2.8 | Typbezeichnung: | NP-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
|
|
| Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
|
C.2.9 | Typbezeichnung: | NK-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches K2O |
|
|
C.2.10 | Typbezeichnung: | NK-Düngerlösung mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes, unter Atmosphärendruck beständiges Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, das Formaldehydharnstoff enthält | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches K2O |
|
|
C.2.11 | Typbezeichnung: | NK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Suspension als auch als Lösung in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches K2O |
|
|
C.2.12 | Typbezeichnung: | NK-Düngersuspension mit Formaldehydharnstoff | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Formaldehydharnstoff enthaltendes Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
Biuret-Höchstgehalt: (Carbamid-Stickstoff + Formaldehydharnstoff-Stickstoff) × 0,026 | ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches K2O |
|
|
C.2.13 | Typbezeichnung: | PK-Düngerlösung | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Auf chemischem Wege oder durch Lösen in Wasser gewonnenes Produkt ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
Wasserlösliches P2O5 | Wasserlösliches K2O | Wasserlösliches P2O5 |
|
C.2.14 | Typbezeichnung: | PK-Düngersuspension | |||||
Hinweise auf die Art der Herstellung: | Produkt in flüssiger Form, dessen Nährstoffe von Stoffen stammen, die sowohl als Lösung als auch als Suspension in Wasser vorliegen, ohne Zusatz von Nährstoffen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | ||||||
Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) und weitere Erfordernisse: |
| ||||||
Nährstoffformen, -löslichkeiten und -gehalte, die je nach Spalten 4, 5 und 6 zuzusichern sind — Mahlfeinheiten | Angaben zur Düngemittelkennzeichnung — Weitere Erfordernisse | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
N | P2O5 | K2O | N | P2O5 | K2O | ||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||
| Wasserlösliches K2O | Das Düngemittel darf weder Thomasphosphat noch Aluminium-Calciumphosphat, Glühphosphat, teilaufgeschlossenes Rohphosphat oder Rohphosphat enthalten
|
|
- D.
- Mineralische Sekundärnährstoffdünger
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstofflöslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Calciumsulfat | Natur- oder Industrieprodukt, das Calciumsulfat in verschiedenen Hydrationsgraden enthält | 25 % CaO 35 % SO3 Calcium und Schwefel, bewertet als Gesamt-CaO und -SO3 Mahlfeinheit:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Gesamt-Schwefelsäureanhydrid Wahlfrei: Gesamt-Calciumoxid |
2 | Calciumchloridlösung | Auf chemischem Weg gewonnene Calciumchloridlösung | 12 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO | Calciumoxid Wahlfrei: für das Besprühen von Pflanzen | |
2.1 | Calciumformiat | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumformiat enthält | 33,6 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO 56 % Formiat | Calciumoxid Formiat | |
2.2 | Calciumformiat-flüssig | Durch Lösung von Calciumformiat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 21 % CaO Calcium bewertet als wasserlösliches CaO 35 % Formiat | Calciumoxid Formiat | |
2.3 | Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis‚ das als Hauptbestandteil Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure enthält, ohne Zusatz organischer Nährstoffe tierischen oder pflanzlichen Ursprungs | 9 % CaO Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich | Calcium, ausgedrückt als CaO, durch Iminodibernsteinsäure (IDHA) chelatisiert, wasserlöslich | |
3 | Elementarer Schwefel | Natur- oder Industrieprodukt | 98 % S (245 %: SO3) Schwefel, bewertet als Gesamt-SO3 | Gesamt-Schwefelsäureanhydrid | |
4 | Kieserit | Bergbauprodukt, das als Hauptbestandteil Magnesiummonohydrat enthält | 24 % MgO 45 % SO3 Magnesium und Schwefel, bewertet als Magnesiumoxid und Schwefelsäureanhydrid, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5 | Magnesiumsulfat | Enthält Magnesiumsulfat-Heptahydrat als Hauptbestandteil | 15 % MgO 28 % SO3. Werden Spurennährstoffe zugesetzt und gemäß Artikel 6 Absatz 4 und Artikel 6 Absatz 6 angegeben: 10 % MgO, 17 % SO3. Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden. | Wasserlösliches Magnesiumoxid Wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5.1 | Magnesiumsulfatlösung | Durch Lösen von industriellem Magnesiumsulfat in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 5 % MgO 10 % SO3 Magnesium und Schwefel, bewertet als wasserlösliches Magnesiumoxid und wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Magnesiumoxid Wahlfrei: wasserlösliches Schwefelsäureanhydrid |
5.2 | Magnesiumhydroxid | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Magnesiumhydroxid enthält | 60 % MgO Mahlfeinheit: mindestens 99 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamt-Magnesiumoxid | |
5.3 | Magnesiumhydroxidsuspension | Durch Suspension des Typs 5.2 gewonnenes Erzeugnis | 24 % MgO | Gesamt-Magnesiumoxid | |
6 | Magnesiumchloridlösung | Gewonnen durch Auflösung von industriegefertigtem Magnesiumchlorid | 13 % MgO Als wasserlösliches Magnesiumoxid in Wasser bewertetes Magnesium Calciumgehalt höchstens 3 % CaO | Magnesiumoxid |
- E.
- Mineralische Spurennährstoffdünger
Erläuterung: Die nachstehenden Hinweise gelten für den gesamten Teil E.
Hinweis 1: Bei der Angabe des Chelatbildners kann seine Kurzbezeichnung, wie sie in Kapitel E.3 aufgeführt ist, verwendet werden.
Hinweis 2: Ist das Erzeugnis restlos wasserlöslich, so darf es als „löslich” bezeichnet werden.
Hinweis 3: Liegt ein Spurennährstoff in Chelatform vor, so ist der für eine gute Stabilität der Chelatfraktion erforderliche pH-Bereich anzugeben
- E.1.
- Düngemittel, für die nur ein einziger Spurennährstoff anzugeben ist
- E.1.1.
- Bor
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 (a) | Borsäure | Aus einem Borat durch Säureeinwirkung gewonnenes Erzeugnis | 14 % B, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Bor (B) |
1 (b) | Natriumborat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Natriumborat enthält | 10 % B, wasserlöslich | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Wasserlösliches Bor (B) |
1 (c) | Calciumborat | Aus Kolemanit oder Pandemit gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Calciumborate enthält | 7 % Gesamtbor Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Die handelsüblichen Bezeichnungen können hinzugefügt werden | Gesamtbor (B) |
1 (d) | Borethanolamin | Durch Reaktion von Borsäure mit einem Aminoethanol gewonnenes Erzeugnis | 8 % B, wasserlöslich | Wasserlösliches Bor (B) | |
1 (e) | Bordüngerlösung | Durch Auflösen der Typen 1 (a) und/oder 1 (b) und/oder 1 (d) gewonnenes Erzeugnis | 2 % B, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen | Wasserlösliches Bor (B) |
1 (f) | Bordüngersuspension | Durch Suspension der Typen 1a und/oder 1b und/oder 1c und/oder 1d in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 2 % Gesamtbor | Aus der Bezeichnung müssen die Namen der Bestandteile hervorgehen | Gesamtbor (B) Wasserlösliches Bor (B) (falls vorhanden) |
- E.1.2.
- Kobalt
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
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1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
2 (a) | Kobaltsalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kobaltmineralsalz enthält | 19 % Co, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Kobalt (Co) |
2 (b) | Cobaltchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Cobalt in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Cobalt, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Cobalts wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Cobalt (Co) Fakultativ: Gesamtcobalt (Co), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Cobalt (Co), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Cobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
2 (c) | Kobaltdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 2a und/oder Typ 2b oder 2d | 2 % Co, wasserlöslich Werden Typen 2a und 2d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Co betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Wasserlösliches Kobalt (Co) Kobalt (Co) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kobalt chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Kobalt (Co), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Kobalt (Co) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
2 (d) | Kobaltkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kobalt enthält | 5 % wasserlösliches Kobalt, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kobalt betragen muss. | Aus der Bezeichnung muss der Name eines zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Kobalt (Co) Gesamt-Kobalt (Co) in Komplexform |
- E.1.3.
- Kupfer
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
3 (a) | Kupfersalz | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Kupfermineralsalz enthält | 20 % Cu, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Kupfer (Cu) |
3 (b) | Kupferoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxid enthält | 70 % Gesamtkupfer Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3 (c) | Kupferhydroxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferhydroxid enthält | 45 % Gesamtkupfer Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3 (d) | Kupferchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Kupfer in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Kupfer, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Kupfer (Cu) Fakultativ: Gesamtkupfer (Cu), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
3 (e) | Düngemittel auf Kupferbasis | Durch Mischen der Typen 3 (a) und/oder 3 (b) und/oder 3 (c) und/oder nur einer Verbindung des Typs 3 (d) und ggf. mit einem Trägerstoff ohne Nährwert und ohne toxische Wirkung gewonnenes Erzeugnis | 5 % Gesamtkupfer | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Gesamtkupfer (Cu) Wasserlösliches Kupfer (Cu), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtkupfers ausmacht Anteil in Chelatform (Cu) (falls vorhanden) |
3 (f) | Kupferdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 3a und/oder Typ 3d oder 3i | 2 % Cu, wasserlöslich Werden Typen 3a und 3i gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Cu betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Wasserlösliches Kupfer (Cu) Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nch einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Kupfer (Cu), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Kupfer (Cu), durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
3 (g) | Kupferoxychlorid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Kupferoxychlorid enthält (Cu2Cl(OH)3) | 50 % Gesamtkupfer Mahlfeinheit: mindestens 98 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtkupfer (Cu) | |
3 (h) | Kupferdüngersuspension | Durch Suspension von Typ 3a und/oder 3b und/oder 3c und/oder 3d und/oder 3g in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamtkupfer | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Gesamt-Kupfer (Cu) Wasserlösliches Kupfer (Cu), falls vorhanden Kupfer (Cu), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Kupfer chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
3 (i) | Kupferkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Kupfer enthält | 5 % wasserlösliches Kupfer, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Kupfers betragen muss. | Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Kupfer (Cu) Gesamtkupfer (Cu) in Komplexform |
- E.1.4.
- Eisen
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
4 (a) | Eisensalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Eisenmineralsalz enthält | 12 % Fe, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Eisen (Fe) |
4 (b) | Eisenchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Eisen in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Eisen, wasserlöslich; Anteil in Chelatform mindestens 80 %, mindestens 50 % des wasserlöslichen Eisens werden durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Eisen (Fe) Fakultativ: Gesamteisen (Fe), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Eisen (Fe), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
4 (c) | Eisendüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 4a und/oder Typ 4b oder 4d | 2 % Fe, wasserlöslich Werden Typen 4a und 4d gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Fe betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Wasserlösliches Eisen (Fe) Eisen (Fe) chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Eisen chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Eisen (Fe), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Eisen (Fe) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
4 (d) | Eisenkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Eisen enthält | 5 % wasserlösliches Eisen, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Eisens betragen muss. | Aus der Bezeichnung muss der Name des zugelassenen Komplexbildners hervorgehen, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Eisen (Fe) Gesamt-Eisen (Fe) in Komplexform |
- E.1.5.
- Mangan
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
5 (a) | Mangansalz | Auf chemischem Weg gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Manganmineralsalz (Mn II) enthält | 17 % Mn, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das assoziierte Anion hervorgehen | Wasserlösliches Mangan (Mn) |
5 (b) | Manganchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Mangan in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner(n) enthält | 5 % Mangan, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Mangan (Mn) Fakultativ: Gesamtmangan (Mn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
5 (c) | Manganoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Manganoxide enthält | 40 % Gesamtmangan Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtmangan (Mn) | |
5 (d) | Mangandünger | Durch Mischen der Typen 5 (a) und 5 (c) gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamtmangan | Aus der Bezeichnung muss der Name der Manganbestandteile hervorgehen | Gesamtmangan (Mn) Wasserlösliches Mangan (Mn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtmangans ausmacht |
5 (e) | Mangandüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ 5a und/oder Typ 5b oder 5g | 2 % Mn, wasserlöslich Werden Typen 5a und 5g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Mn betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Wasserlösliches Mangan (Mn) Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Mangan (Mn), durch einen zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamt-Mangan (Mn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
5 (f) | Mangandüngersuspension | Durch Suspension von Typ 5a und/oder 5b und/oder 5c in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 17 % Gesamt-Mangan | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Gesamt-Mangan (Mn) Wasserlösliches Mangan (Mn), falls vorhanden Mangan (Mn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Mangan chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
5 (g) | Mangankomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Mangan enthält | 5 % wasserlösliches Mangan, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Mangans betragen muss. | Name des zugelassenen Komplexbildners, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Mangan (Mn) Gesamtmangan (Mn), in Komplexform |
- E.1.6.
- Molybdän
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
6 (a) | Natriummolybdat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Natriummolybdat enthält | 35 % Mo, wasserlöslich | Wasserlösliches Molybdän (Mo) | |
6 (b) | Ammoniummolybdat | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammoniummolybdat enthält | 50 % Mo, wasserlöslich | Wasserlösliches Molybdän (Mo) | |
6 (c) | Molybdändünger | Durch Mischen der Typen 6 (a) und 6 (b) gewonnenes Erzeugnis | 35 % Mo, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss der Name der Molybdänbestandteile hervorgehen | Wasserlösliches Molybdän (Mo) |
6 (d) | Molybdändüngerlösung | Durch Auflösung der Typen 6 (a) und/oder eines der Typen 6 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 3 % Mo, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss der (müssen die) Molybdänbestandteil(e) hervorgehen | Wasserlösliches Molybdän (Mo) |
- E.1.7.
- Zink
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Hauptbestandteile | Nährstoffmindestgehalt (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
7 (a) | Zinksalz | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil ein Zinkmineralsalz enthält | 15 % Zn, wasserlöslich | Aus der Bezeichnung muss das mineralische Anion hervorgehen | Wasserlösliches Zink (Zn) |
7 (b) | Zinkchelat | Wasserlösliches Erzeugnis, das Zink in chemischer Verbindung mit einem oder mehreren zugelassenen Chelatbildner/zugelassenen Chelatbildnern enthält | 5 % Zink, wasserlöslich; mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks wird durch zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert | Name jedes zugelassenen Chelatbildners, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist | Wasserlösliches Zink (Zn) Fakultativ: Gesamtzink (Zn), chelatisiert durch zugelassene Chelatbildner Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
7 (c) | Zinkoxid | Auf chemischem Wege gewonnenes Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Zinkoxid enthält | 70 % Gesamtzink Mahlfeinheit: mindestens 80 % Siebdurchgang bei 0,063 mm lichter Maschenweite | Gesamtzink (Zn) | |
7 (d) | Zinkdünger | Durch Mischen der Typen 7 (a) und 7 (c) gewonnenes Erzeugnis | 30 % Gesamtzink | Aus der Bezeichnung muss der Name der Zinkbestandteile hervorgehen | Gesamtzink (Zn) Wasserlösliches Zink (Zn), sofern letzteres mindestens 1/4 des Gesamtzinks (Zn) ausmacht |
7 (e) | Zinkdüngerlösung | Wässrige Lösung von Typ7a und/oder 7b oder 7g | 2 % Zn, wasserlöslich Werden Typen 7a und 7g gemischt, muss der Anteil in Komplexform mindestens 40 % des wasserlöslichen Zinks betragen. | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Wasserlösliches Zink (Zn) Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1% wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist Zink (Zn), durch den zugelassenen Komplexbildner komplexiert, der nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist Fakultativ: Gesamtzink (Zn) durch (einen) zugelassene(n) Chelatbildner chelatisiert |
7 (f) | Zinkdüngersuspension | Durch Suspension von Typ 7 (a) und/oder 7 (c) und/oder der Typen 7 (b) in Wasser gewonnenes Erzeugnis | 20 % Gesamtzink | Aus der Bezeichnung muss hervorgehen:
| Gesamtzink (Zn) Wasserlösliches Zink (Zn) (falls vorhanden) Zink (Zn), chelatisiert durch jeden zugelassenen Chelatbildner, der mindestens 1 % wasserlösliches Zink chelatisiert und nach einer Europäischen Norm identifizier- und quantifizierbar ist |
7 (g) | Zinkkomplex | Wasserlösliches Erzeugnis, das durch chemische Verbindung mit einem zugelassenen Komplexbildner erhaltenes Zink enthält | 5 % wasserlösliches Zink, wobei der Komplexanteil mindestens 80 % des wasserlöslichen Zinks betragen muss | Name eines zugelassenen Komplexbildners, das nach einer Europäischen Norm identifizierbar ist. | Wasserlösliches Zink (Zn) Gesamtzink (Zn) in Komplexform |
- E.2.
- Mindestgehalt an Spurennährstoffen in Gewichtsprozenten des Düngemittels; Spurennährstoff-Mischdüngertypen
- E.2.1.
- Mindestgehalt an Spurennährstoffen in festen oder flüssigen Spurennährstoff-Mischdüngern, in Gewichtsprozenten des Düngemittels
Der Spurennährstoff liegt vor | ||
---|---|---|
ausschließlich in mineralischer Form | in Chelat- oder Komplexform | |
Bor (B) | 0,2 | 0,2 |
Kobalt (Co) | 0,02 | 0,02 |
Kupfer (Cu) | 0,5 | 0,1 |
Eisen (Fe) | 2,0 | 0,3 |
Mangan (Mn) | 0,5 | 0,1 |
Molybdän (Mo) | 0,02 | — |
Zink (Zn) | 0,5 | 0,1 |
- E.2.2.
- Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für die Bodendüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels
Acker- und Grünland | Gartenbau | |
---|---|---|
Bor (B) | 0,01 | 0,01 |
Kobalt (Co) | 0,002 | — |
Kupfer (Cu) | 0,01 | 0,002 |
Eisen (Fe) | 0,5 | 0,02 |
Mangan (Mn) | 0,1 | 0,01 |
Molybdän (Mo) | 0,001 | 0,001 |
Zink (Zn) | 0,01 | 0,002 |
- E.2.3.
- Mindestgehalt an Spurennährstoffen in EG-Düngemitteln für Blattdüngung, die Primär- und/oder Sekundärnährstoffe mit Spurennährstoffen enthalten, in Gewichtsprozenten des Düngemittels
Bor (B) | 0,010 |
---|---|
Kobalt (Co) | 0,002 |
Kupfer (Cu) | 0,002 |
Eisen (Fe) | 0,020 |
Mangan (Mn) | 0,010 |
Molybdän (Mo) | 0,001 |
Zink (Zn) | 0,002 |
- E.2.4.
- Feste oder flüssige Spurennährstoff-Mischdünger
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf die Art der Herstellung und Bestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Elemente, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Weitere Kriterien |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Spurennährstoffmischung | Aus der Mischung zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 oder durch Lösung und/oder Suspension zweier oder mehrerer Düngemittel des Typs E.1 in Wasser gewonnenes Erzeugnis |
Einzelspurennährstoff gemäß Abschnitt E.2.1 | Name des einzelnen Spurennährstoffs und das chemische Symbol, aufgelistet in alphabetischer Ordnung der chemischen Symbole, gefolgt von dem/den Namen des Gegenions/der Gegenionen, unmittelbar nach der Typbezeichnung. | Gesamtgehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Massenprozenten des Düngemittels mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Spurennährstoff vollkommen wasserlöslich ist. Wasserlöslicher Gehalt jedes einzelnen Spurennährstoffs, ausgedrückt in Prozent der Masse des Düngemittels, sofern dieser lösliche Gehalt mindestens die Hälfte des Gesamtgehalts ausmacht. Ist ein Spurennährstoff vollkommen in Wasser löslich, so ist nur der wasserlösliche Gehalt anzugeben. Liegt ein Spurennährstoff in organisch gebundener Form vor, so ist sein Gehalt an dem Düngemittel direkt hinter der Angabe des wasserlöslichen Gehalts in Prozent der Masse des Düngemittels anzugeben, wobei die Worte „als Chelat von ...” bzw. „als Komplex von ...” anzufügen sind, jeweils gefolgt von der Bezeichnung des/der zugelassenen Chelat- oder Komplexbildner, wie sie in Abschnitt E.3 aufgeführt ist. Anstelle der chemischen Bezeichnung der organischen Verbindung kann deren Kurzbezeichnung angegeben werden. Nach den vorgeschriebenen und fakultativen Angaben ist der folgende Hinweis anzubringen: „Nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Angemessene Dosisrate nicht überschreiten.” |
- E.3.
- Liste der als organische Chelat- und Komplexbildner für Spurennährstoffe zugelassenen Verbindungen
Folgende Stoffe sind zugelassen, sofern ihr entsprechendes Nährstoffchelat den Anforderungen der Richtlinie 67/548/EWG des Rates(1) entspricht.- E.3.1.
- Chelatbildner(2)
Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:Nr. | Bezeichnung | Alternativbezeichnung | Chemische Formel | CAS-Nummer der Säure(3) |
---|---|---|---|---|
1 | Ethylenediamintetraessigsäure | EDTA | C10H16O8N2 | 60-00-4 |
2 | 2-Hydroxyethylendiamintriessigsäure | HEEDTA | C10H18O7N2 | 150-39-0 |
3 | Diethylenetriaminpentaessigsäure | DTPA | C14H23O10N3 | 67-43-6 |
4 | Ethylenediamin- N,N’-di[(ortho-hydroxyphenyl)essigsäure] | [o,o] EDDHA | C18H20O6N2 | 1170-02-1 |
5 | Ethylenediamin- N-[(ortho-hydroxyphenyl)essigsäure]- N’-[(para-hydroxyphenyl)essigsäure] | [o,p] EDDHA | C18H20O6N2 | 475475-49-1 |
6 | Ethylenediamin- N,N’-di[(ortho-hydroxy-methylphenyl)essigsäure] | [o,o] EDDHMA | C20H24O6N2 | 641632-90-8 |
7 | Ethylenediamin- N-[(ortho-hydroxy-methylphenyl)essigsäure]- N’-[(para-hydroxy-methylphenyl)essigsäure] | [o,p] EDDHMA | C20H24O6N2 | 641633-41-2 |
8 | Ethylenediamin- N,N’-di[(5-carboxy-2-hydroxyphenyl)essigsäure] | EDDCHA | C20H20O10N2 | 85120-53-2 |
9 | Ethylenediamin- N,N’-di[(2-hydroxy-5-sulfophenyl)essigsäure] und ihre Kondensationsprodukte | EDDHSA | C18H20O12N2S2 + n*(C12H14O8N2S) | 57368-07-7 und 642045-40-7 |
10 | Iminodibernsteinsäure | IDHA | C8H11O8N | 131669-35-7 |
11 | N,N'-Bis(2-hydroxybenzyl)ethylendiamin-N,N'-diessigsäure | HBED | C20H24N2O6 | 35998-29-9 |
12 | [S,S]-Ethylendiamindibernsteinsäure | [S,S]-EDDS | C10H16O8N2 | 20846-91-7 |
- E.3.2.
- Komplexbildner(4)
Nachfolgend aufgeführte Komplexbildner sind nur für Anwendungen der düngenden Bewässerung und/oder Besprühen zugelassen; Ausnahmen stellen Zinklignosulfonat, Eisenlignosulfonat, Kupferlignosulfonat und Manganlignosulfonat dar, die direkt in den Boden eingebracht werden können. Säuren oder Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze von:Nr. | Bezeichnung | Alternativbezeichnung | Chemische Formel | CAS-Nummer der Säure(5) |
---|---|---|---|---|
1 | Lignosulfonsäure | LS | Keine chemische Formel vorhanden | 8062-15-5(6) |
2 | Heptaglukonsäure | HGA | C7H14O8 | 23351-51-1 |
- F.
- Nitrifikations- und Ureasehemmstoffe
Die in den nachstehenden Tabellen F.1 und F.2 aufgeführten Urease- und Nitrifikationshemmstoffe können den Stickstoffdüngemitteln beigemischt werden, die in Anhang I Abschnitte A.1, B.1, B.2, B.3, C.1 und C.2 aufgeführt sind, sofern Folgendes zutrifft:- 1.
- Die in Spalte 3 angegebenen Stickstoffformen machen mindestens 50 % des Gesamtstickstoffgehalts des Düngemittels aus.
- 2.
- Es handelt sich nicht um einen der in Spalte 4 eingetragenen Düngemitteltypen.
Nr. | Typenbezeichnung und Zusammensetzung des Nitrifikationshemmstoffs | Niedrigster und höchster Hemmstoffgehalt in Gewichtsprozent des Gesamtstickstoffs, der als Ammoniumstickstoff und Harnstickstoff vorhanden ist | EG-Düngemitteltypen, bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf | Beschreibung der Nitrifikationshemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis |
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 | Dicyandiamid ELINCS-Nr. 207-312-8 | mindestens 2,25 höchstens 4,5 | ||
2 | Erzeugnis mit dem Wirkstoff Dicyandiamid (DCD) und 1,2,4-Triazol (TZ) EC# EINECS Nr. 207-312-8 EC# EINECS Nr. 206-022-9 | mindestens 2,0; höchstens 4,0 | Mischungsverhältnis 10:1 (DCD:TZ) | |
3 | Erzeugnis mit dem Wirkstoff 1,2,4-Triazol (TZ) und 3-Methylpyrazol (MP) EC# EINECS Nr. 206-022-9 EC# EINECS Nr. 215-925-7 | mindestens 0,2; höchstens 1,0 | Mischungsverhältnis 2:1 (TZ:MP) | |
4 | 3,4-Dimethyl-1H-pyrazolphosphat (DMPP) EG-Nr. 424-640-9 | mindestens 0,8 höchstens 1,6 | ||
5 | Isomerengemisch aus 2-(3,4-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure und 2-(4,5-Dimethylpyrazol-1-yl)bernsteinsäure (DMPSA) EG-Nr. 940-877-5 | mindestens 0,8 höchstens 1,6 |
Nr. | Typenbezeichnung und Zusammensetzung des Ureasehemmstoffs | Niedrigster und höchster Hemmstoffgehalt in Gewichtsprozent des Gesamtstickstoffs, der als Harnstickstoff vorhanden ist | EG-Düngemitteltypen, bei denen dieser Hemmstoff nicht verwendet werden darf | Beschreibung der Ureasehemmstoffe, die zugesetzt werden dürfen Angaben zum zulässigen Mischungsverhältnis |
---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
1 | N-(n-Butyl)-thiophosphortriamid (NBPT) ELINCS-Nr. 435-740-7 | mindestens 0,09 höchstens 0,20 | ||
2 | N-(2-nitrophenyl)Phosphortriamid (2-NPT) EC# EINECS Nr. 477-690-9 | mindestens 0,04; höchstens 0,15 | ||
3 | Gemisch aus N-Butylphosphorothiontriamid (NBPT) und N-Propylphosphorothiontriamid (NPPT) (Verhältnis 3:1(7)) Reaktionsgemisch: EG-Nr. 700-457-2 Gemisch aus NBPT/NPPT: NBPT: ELINCS-Nr. 435-740-7 NPPT: CAS-Nr. 916809-14-8 | mindestens: 0,02 höchstens: 0,3 |
- G.
- Kalk
Das Wort „KALK” wird nach dem Ausdruck „EG-DÜNGEMITTEL” eingefügt. Sofern nicht anders angegeben, entsprechen alle Merkmale in den Tabellen der Abschnitte G.1 bis G.5 dem Produkt im Lieferzustand. Granulierte Kalke, die durch Aggregation kleinerer Primärpartikel hergestellt werden, müssen unter Wassereinwirkung in Partikel zerfallen, deren Feinheitsverteilung der Typbeschreibung entspricht und nach Methode 14.9 „Bestimmung des Zerfalls von granulierten Kalzium- und Kalzium-/Magnesiumkarbonaten” gemessen wird.- G.1.
- Natürlicher Kalk
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Kalkstein — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist und das aus Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Kalkstein — feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 50 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
2 a) | Magnesiumhaltiger Kalkstein — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 45 Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
2 b) | Magnesiumhaltiger Kalkstein — feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 52 Gesamtmagnesium: 3 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
3 a) | Dolomitkalkstein — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
3 b) | Dolomitkalkstein — feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 54 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
4 a) | Mariner Kalkstein — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten marinen Ursprungs gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 30 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
4 b) | Mariner Kalkstein — feine Qualität | Neutralisierende Wirkung mindestens: 40 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
5 a) | Kreide — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat ist, das aus dem Vermahlen von Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Zerfall in Wasser:
Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 42 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
5 b) | Kreide — feine Qualität | Feinheit bestimmt durch Nasssiebung nach Auflösung in Wasser:
Reaktivität der Fraktion 1-2 mm (durch Trockensiebung erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure Neutralisierende Wirkung mindestens: 48 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | ||
6 | Karbonatsuspension | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat sind und das aus dem Vermahlen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 35 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
- G.2.
- Kalziumoxide(gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide(gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Gebrannter Kalk — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 75 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Gebrannter Kalk — feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid ist und das durch Brennen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
2 a) | Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 80 Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
2 b) | Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk — feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Gesamtmagnesium: 7 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
3 a) | Gebrannter Dolomitkalk — Standardqualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 85 Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
3 b) | Gebrannter Dolomitkalk — feine Qualität | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumoxid und Magnesiumoxid sind und das durch Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 95 Gesamtmagnesium: 17 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung: Fein:
Körnig:
| Die Typenbezeichnung muss auch den Feinheitsgrad „fein” oder „körnig” enthalten. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
4 | Hydratkalk (gelöschter Kalk) | Erzeugnis, dessen wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid ist und das durch Brennen und Löschen von Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 65 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
5 | Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk) | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 70 Gesamtmagnesium: 5 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
6 | Hydratkalk aus Dolomitkalkstein | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 70 Gesamtmagnesium: 12 % MgO Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
7 | Hydratkalksuspension | Erzeugnis, dessen wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid sind und das durch Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Lagerstätten gewonnen wird. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 Feinheit bestimmt durch Nasssiebung:
| Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit bestimmt durch Nasssiebung (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
- G.3.
- Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 a) | Kalk aus der Zuckerfabrikation | Produkt aus der Zuckerfabrikation, das ausschließlich aus gebranntem Kalkstein natürlicher Lagerstätten hergestellt wird und als wesentlichen Bestandteil feinkörniges Kalziumkarbonat enthält. | Neutralisierende Wirkung mindestens: 20 | Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) Reaktivität und Bestimmungsmethode (fakultativ) Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) |
1 b) | Kalksuspension aus der Zuckerfabrikation | Neutralisierende Wirkung mindestens: 15 |
- G.4.
- Mischkalk
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Mischkalk | Produkt, das durch Mischen von Typen entsteht, die in Abschnitt G1 und G2 aufgeführt sind. | Karbonatgehalt mindestens: 15 % Karbonatgehalt höchstens: 90 % | Das Wort „magnesiumhaltig” ist bei der Typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO ≥ 5 %. Die handelsüblichen Bezeichnungen oder Alternativbezeichnungen können hinzugefügt werden. | Typen gemäß Abschnitt G.1 und G.2 Neutralisierender Wert Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Bodeninkubationsergebnisse (fakultativ) Feuchtigkeit (fakultativ) |
- G.5.
- Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen
Nr. | Typenbezeichnung | Hinweise auf Art der Gewinnung und Hauptbestandteile | Mindestgesamtgehalt an Nährstoffen (in Gewichtsprozenten) Angaben zur Nährstoffbewertung Weitere Erfordernisse | Weitere Hinweise zur Typenbezeichnung | Nährstoffe, deren Gehalte zuzusichern sind Nährstoffformen und -löslichkeiten Sonstige Kriterien, die anzugeben sind |
---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 | Mischung aus [Typenbezeichnung in den Abschnitten G.1 bis G4] und [Typenbezeichnung in den Abschnitten A, B, D]. | Produkt, das durch Mischen, Verdichten oder Granulieren von Kalzium-/Magnesium-Produkten, die in den Abschnitten G.1 bis G.4 aufgeführt sind, mit Düngemitteltypen, die in den Abschnitten A, B oder D aufgeführt sind, entsteht. Folgende Mischungen sind verboten:
| Neutralisierender Wert: 15 3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten 3 % P2O5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P2O5-Mindestgehalt enthalten 3 % K2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K2O-Mindestgehalt enthalten Kali bewertet als wasserlösliches K2O | Andere, in den einzelnen Einträgen aufgeführte Anforderungen. | Neutralisierender Wert Nährstoffe entsprechend den Nährstoffangaben der einzelnen Düngemitteltypen. Gesamtkalzium Gesamtmagnesium falls MgO ≥ 3 % Wenn der Chloridgehalt 2 % Cl nicht überschreitet, kann der Vermerk „chlorarm” hinzugefügt werden. Feuchtigkeit (fakultativ) Feinheit (fakultativ) |
Fußnote(n):
- (*)
Der Inverkehrbringer sorgt dafür, dass jede Packung oder die Begleitpapiere bei loser Lieferung mit möglichst vollständigen Anwendungshinweisen versehen werden. Der Verwender muss den Hinweisen entnehmen können, in welcher Anbauphase und in welcher Gabenhöhe das Düngemittel zu verwenden ist.
- (1)
ABl. 196 vom 16.8.1967, S. 1.
- (2)
Die Chelatbildner sind nach den Europäischen Normen zu identifizieren und zu quantifizieren, sofern diese Normen die oben erwähnten Chelatbildner abdecken.
- (3)
Nur zur Information.
- (4)
Die Komplexbildner sind nach den Europäischen Normen zu identifizieren, sofern diese Normen die oben erwähnten Komplexbildner abdecken.
- (5)
Nur zur Information.
- (6)
Aus Qualitätsgründen muss der relative Gehalt an phenolischen Hydroxygruppen und der relative Gehalt an organischem Schwefel bei Messung nach EN 16109 1,5 % bzw. 4,5 % übersteigen.
- (7)
Toleranz beim NPPT-Anteil: 20 %.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.