ANHANG II VO (EG) 2003/2003

TOLERANZEN

Die in diesem Anhang festgelegten Toleranzen sind als negative Abweichungen in Masseprozenten angegeben. Folgende Toleranzen werden auf die zugesicherten Nährstoffgehalte bei den verschiedenen EG-Düngemitteltypen zugestanden:

1.
Mineralische Einnährstoffdünger — Absolute Werte in Masseprozenten in N, P2O5, K2O, MgO, Cl

1.1.
Stickstoffdünger

Ammoniumnitrat oder Kalkammonsalpeter:
Kalksalpeter0,4
Kalkmagnesiasalpeter0,4
Natronsalpeter0,4
Chilesalpeter0,4
Kalkstickstoff1,0
Nitrathaltiger Kalkstickstoff1,0
Ammonsulfat oder schwefelsaures Ammoniak0,3
bis zu 32 % einschließlich
0,8
über 32 %
0,6
Ammonsulfatsalpeter0,8
Stickstoff-Magnesiumsulfat0,8
Stickstoff-Magnesia0,8
Harnstoff0,4
Calciumnitratsuspension0,4
Stickstoffdüngerlösung mit Formaldehydharnstoff0,4
Stickstoffdüngersuspension mit Formaldehydharnstoff0,4
Ammoniumsulfatharnstoff0,5
Stickstoffdünger-Lösung0,6
Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung0,6

1.2.
Phosphatdünger

Thomasphosphat:
Zusicherung ausdrücklich in einer Spanne von 2 Masseprozenten
0,0
Zusicherung ausgedrückt in einer Zahl
1,0

Übrige Phosphatdünger

P2O5 löslich in:(Nummern der Düngemittel in Anhang I)
Mineralsäure
(3, 6, 7)0,8
Ameisensäure
(7)0,8
Neutral-Ammoncitrat
(2a, 2b, 2c)0,8
Alkalisch-Ammoncitrat
(4, 5, 6)0,8
Wasser
(2a, 2b, 3)0,9
(2c)1,3

1.3.
Kalidünger

Kaliumchlorid:
Kalirohsalz1,5
Angereichertes Kalirohsalz1,0
bis zu 55 % einschließlich
1,0
über 55 %
0,5
Kaliumchlorid mit Magnesium1,5
Kaliumsulfat0,5
Kaliumsulfat mit Magnesium1,5

1.4.
Andere Elemente

Chlorid0,2

2.
Mineralische Mehrnährstoffdünger

2.1.
Nährstoffe

N1,1
P2O51,1
K2O1,1

2.2.
Höchstwert der negativen Abweichung vom zugesicherten Gehalt

Zweinährstoffdünger1,5
Dreinährstoffdünger1,9

3.
Sekundärnährstoffe in Düngemitteln

Die zulässigen Toleranzen gegenüber den angegebenen Werten für Calcium, Magnesium, Natrium und Schwefel werden auf ein Viertel der angegebenen Gehalte an diesen Nährstoffen und höchstens 0,9 % des absoluten Werts für CaO, MgO, Na2O und SO3 oder 0,64 für Ca, 0,55 für Mg, 0,67 für Na und 0,36 für S festgesetzt.

4.
Spurennährstoffe in Düngemitteln

Für die Angabe der Spurennährstoffe gelten folgende Toleranzen:

0,4 % absolut für Gehalte über 2 %,

1/5 des angegebenen Werts für Gehalte bis 2 %.

Die Toleranzen betragen für die zugesicherten Gehalte der verschiedenen Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten 1/10 des betreffenden Gesamtnährstoffgehalts mit einer Höchstgrenze von 2 % der Masse, sofern der Gesamtnährstoffgehalt zwischen dem in Anhang I festgelegten Maximum und Minimum liegt und oben genannte Toleranzen eingehalten werden.

5.
Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel

Für die Angabe des Kalzium- und Magnesiumgehalts gelten folgende Toleranzen:
Magnesiumoxid:
bis einschließlich 8 % MgO
1
zwischen 8 % und 16 % MgO
2
über 16 % MgO
3
Kalziumoxid3
Für die Angabe des neutralisierenden Werts gelten folgende Toleranzen:
Neutralisierender Wert3
Für die Angabe des deklarierten prozentualen Anteils des Materials, das durch ein spezielles Sieb passt, gelten folgende Toleranzen:
Feinheit10

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