ANHANG IV VO (EG) 2003/2003

PROBENAHME UND ANALYSEMETHODEN

A.
PROBENAHMEVERFAHREN FÜR DIE KONTROLLE VON DÜNGEMITTELN

VORBEMERKUNG

Die richtige Probenahme ist ein schwieriger Vorgang, der größte Sorgfalt erfordert. Es kann daher nicht eindringlich genug darauf hingewiesen werden, wie wichtig es ist, für die amtliche Düngemittelkontrolle eine hinreichend repräsentative Probe herzustellen. Das nachstehend beschriebene Probenahmeverfahren erfordert eine genaue Befolgung durch Sachverständige, die Erfahrungen in der traditionellen Probenahme haben.

1.
Zweck und Anwendungsbereich

Die hinsichtlich der Beschaffenheit und Zusammensetzung zur amtlichen Kontrolle bestimmten Düngemittelproben werden gemäß nachstehendem Verfahren entnommen. Die dabei erhaltenen Proben gelten als repräsentativ für die betreffende Partie.

2.
Zur Probenahme befugte Bedienstete

Die Probenahme erfolgt durch von den Mitgliedstaaten bevollmächtigte sachverständige Bedienstete.

3.
Definitionen

Partie:
Düngemittelmenge, die eine Einheit bildet, von der angenommen wird, dass sie einheitliche Merkmale besitzt.
Einzelprobe:
Menge, die an einer Stelle der Partie entnommen wird.
Sammelprobe:
Summe von aus einer Partie entnommenen Einzelproben.
Reduzierte Sammelprobe:
Repräsentative Teilmenge der Sammelprobe, die nach mengenmäßiger Verringerung erhalten wird.
Endprobe:
Repräsentative Teilmenge der reduzierten Sammelprobe.

4.
Geräte

4.1.
Die Geräte zur Probenahme müssen so beschaffen sein, dass die zu bemusternden Stoffe nicht beeinflusst werden. Diese Geräte können von den Mitgliedstaaten genehmigt werden.

4.2.
Zur Entnahme von Festdüngerproben empfohlenes Gerät

4.2.1.
Manuelle Probenahme

4.2.1.1.
Schaufel mit ebenem Boden und rechteckig hochgebogenem Rand
4.2.1.2.
Probestecher mit langem Schlitz oder Kammerstecher. Die Größe des Probestechers ist den Merkmalen der Partie (Tiefe des Behälters, Größe des Sacks usw.) und der Größe der Düngemittelteilchen anzupassen.

4.2.2.
Mechanische Probenahme

Zugelassene mechanische Geräte zur Probenahme aus in Bewegung befindlichen Düngemitteln.

4.2.3.
Probeteiler

Zur Zerlegung der Probe in gleiche Teile bestimmte Geräte dürfen nur zur Herstellung der reduzierten Sammelprobe und der Endprobe sowie zur Herstellung der Einzelproben verwendet werden.

4.3.
Zur Entnahme von Flüssigdüngerproben empfohlenes Gerät

4.3.1.
Manuelle Probenahme

Offenes Rohr, Stechheber, Flasche oder sonstiges Gerät, das sich zur Entnahme von Stichproben aus der Partie eignet.

4.3.2.
Mechanische Probenahme

Zugelassene mechanische Geräte zur Probenahme aus in Bewegung befindlichen flüssigen Düngemitteln.

5.
Mengenmäßige Anforderungen

5.1.
Partie

Die Partie darf nur so groß sein, dass von allen Teilen, aus denen die Partie besteht, Proben entnommen werden können.

5.2.
Einzelproben

5.2.1.
Lose, feste oder flüssige Düngemittel in Behältern mit mehr als 100 kg.

5.2.1.1.
Partien bis 2,5 Tonnen:

Mindestzahl der Einzelproben: Sieben

5.2.1.2.
Partien über 2,5 Tonnen und bis zu 80 Tonnen:

Mindestzahl der Einzelproben: 20 t mal die Anzahl der Tonnen aus denen die Partie besteht(1)

5.2.1.3.
Partien über 80 Tonnen:

Mindestzahl der Einzelproben: 40

5.2.2.
Verpackte feste oder flüssige Düngemittel in Behältern (= Packungen mit jeweils höchstens 100 kg)

5.2.2.1.
Packungen von mehr als 1 kg

5.2.2.1.1.
Partien mit weniger als 5 Packungen:

Mindestzahl der zu bemusternden Packungen(2): Alle Packungen

5.2.2.1.2.
Partien mit 5 bis 16 Packungen:

Mindestzahl der zu bemusternden Packungen(2): Vier

5.2.2.1.3.
Partien mit 17 bis 400 Packungen:

Mindestzahl der zu bemusternden Packungen(2):Anzahl der Packungen, aus denen die Partie besteht(1)

5.2.2.1.4.
Partien über 400 Packungen:

Mindestzahl der zu bemusternden Packungen(2): 20

5.2.2.2.
Packungen bis 1 kg:

Mindestzahl der zu bemusternden Packungen(2): Vier

5.3.
Sammelprobe

Je Partie ist eine einzige Sammelprobe erforderlich. Die Gesamtmasse der Einzelproben, aus denen sich die Sammelprobe zusammensetzt, darf folgende Werte nicht unterschreiten:
5.3.1.
Lose feste oder flüssige Düngemittel in Behältern mit mehr als 100 kg: 4 kg
5.3.2.
Verpackte feste oder flüssige Düngemittel in Behältern (= Packungen) mit jeweils höchstens 100 kg

5.3.2.1.
Packungen von mehr als 1 kg: 4 kg
5.3.2.2.
Packungen bis 1 kg: Masse des Inhalts von 4 Originalpackungen.

5.3.3.
Ammoniumnitratdünger, Probenahme zur Durchführung der Untersuchungen nach Anhang III.2: 75 kg

5.4.
Endproben

Die Sammelprobe dient, sofern erforderlich nach Reduzierung, der Herstellung der Endproben. Die Untersuchung mindestens einer Endprobe ist erforderlich. Die Masse jeder zur Untersuchung bestimmten Probe darf nicht unter 500 g liegen.
5.4.1.
Feste und flüssige Düngemittel

5.4.2.
Ammoniumnitratdünger, Probenahme zur Durchführung der Untersuchungen

Die Sammelprobe dient, sofern erforderlich, nach Reduzierung der Herstellung der Endprobe für die Prüfungen.
5.4.2.1.
Mindestmasse der Endprobe für die Prüfungen nach Anhang III.1: 1 kg
5.4.2.2.
Mindestmasse der Endprobe für die Prüfungen nach Anhang III.2: 25 kg

6.
Vorschriften für die Entnahme, Fertigung und Verpackung der Proben

6.1.
Allgemeines

Die Proben sind so schnell wie möglich zu entnehmen und zu fertigen. Es ist mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen, damit die Proben für die beprobte Ware repräsentativ bleiben. Die für die Probenahme bestimmten Geräte, Flächen und Behälter müssen sauber und trocken sein. Im Falle von flüssigen Düngemitteln sollte die Partie wenn möglich vor der Probenahme vermischt werden.

6.2.
Einzelproben

Die Einzelproben sind nach dem Zufallsprinzip aus der gesamten Partie zu entnehmen. Ihr Gewicht muss ungefähr gleich und der Beschaffenheit des Materials angepasst sein.

6.2.1.
Lose feste oder flüssige Düngemittel in Behältern mit mehr als 100 kg.

Die Partie ist symbolisch in ungefähr gleiche Teile aufzuteilen. Nach dem Zufallsprinzip ist eine Anzahl Teile zu wählen entsprechend der Anzahl der unter 5.2 vorgesehenen Einzelproben und jedem dieser Teile mindestens eine Probe zu entnehmen. Ist die Einhaltung der Vorschriften nach 5.1 bei der Entnahme von losen oder flüssigen Düngemitteln in Behältern mit mehr als 100 kg nicht möglich, so soll die Probenahme bei der sich in Bewegung (Laden bzw. Abladen) befindlichen Partie erfolgen. Wie vorstehend angegeben sollen dabei die Proben von den nach dem Zufallsprinzip ausgewählten, in Bewegung befindlichen Teilen genommen werden.

6.2.2.
Verpackte feste oder flüssige Düngemittel in Behältern (= Packungen) mit jeweils höchstens 100 kg

Die erforderliche Anzahl der zu bemusternden Packungen ist nach 5.2 festgelegt; aus jeder dieser Packungen ist ein Teil des Inhalts zu entnehmen. Gegebenenfalls sind die Proben zu entnehmen, nachdem die Packungen getrennt entleert worden sind.

6.3.
Fertigung der Sammelproben

Die Einzelproben sind zu sammeln, um eine einzige Sammelprobe zu bilden.

6.4.
Zubereitung der Endprobe

Die Gesamtmenge jeder Sammelprobe ist sorgfältig zu mischen(3). Wenn nötig, ist die Sammelprobe bis auf mindestens 2 kg mittels eines Probeteilers oder nach dem Vierteilungsverfahren zu reduzieren (reduzierte Sammelprobe). Dann werden entsprechend den mengenmäßigen Anforderungen nach 5.4 mindestens drei ungefähr gleich große Endproben hergestellt. Jede Probe ist in einen geeigneten und luftdicht verschließbaren Behälter zu füllen. Es sind alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit jede Veränderung der charakteristischen Zusammensetzung der Probe vermieden wird. Für Prüfungen nach Anhang III Abschnitt 1 und 2 sind die Endproben bei einer Temperatur von 0 °C bis 25 °C aufzubewahren.

7.
Verschließung und Kennzeichnung der Endproben

Die Behälter oder Packungen sind so zu versiegeln bzw. zu plombieren, dass sie nicht ohne Beschädigung des Siegels bzw. der Plombe geöffnet werden können. Die Kennzeichnung der Probe muss von dem Siegel bzw. der Plombe mit erfasst werden.

8.
Probenahmeprotokoll

Für jede Probenahme ist ein Probenahmeprotokoll zu erstellen, aus dem die Identität der bemusterten Partie eindeutig hervorgeht.

9.
Verwendung der Endproben

Für jede Sammelprobe ist möglichst rasch eine Endprobe zusammen mit den erforderlichen Informationen zur Durchführung der Analyse oder der Prüfung an das mit der Untersuchung beauftragte Laboratorium oder die entsprechende Prüfstelle zu senden.

B.
METHODEN FÜR DIE ANALYSE VON DÜNGEMITTELN

(Siehe Inhaltsverzeichnis S. 2)

Allgemeine Anmerkungen

Laboratoriumsgeräte

In den Methodenvorschriften sind die gängigen Laboratoriumsgeräte nicht ausdrücklich als geeicht beschrieben; so ist lediglich der Inhalt wiedergegeben, wie er üblicherweise auf Messkolben und Pipetten angegeben ist. Die Laboratoriumsgeräte sind stets gründlich zu reinigen, insbesondere dann, wenn geringe Mengen eines Elements analysiert werden sollen.

Kontrollbestimmungen

Vor Durchführung der eigentlichen Analysen ist es erforderlich zu kontrollieren, ob das einwandfreie Funktionieren der Geräte sowie die korrekte Ausführung der analytischen Vorschriften gewährleistet ist. Für solche Zwecke sind Substanzen mit definierter chemischer Zusammensetzung zu verwenden (z. B. Ammoniumsulfat, Kaliumdihydrogenphosphat zur Analyse usw.). Wird die analysentechnische Verfahrensvorschrift nicht genauestens eingehalten, sind systematische Fehler möglich. Auch sind einige Untersuchungsverfahren für Produkte komplexer chemischer Zusammensetzung streng konventionell. Gerade dann, wenn das Untersuchungslaboratorium über definiert zusammengesetzte oder spezifizierte Referenzmaterialien verfügt, sollen bevorzugt diese für Kontrollzwecke Verwendung finden.

Allgemeine Bestimmungen zu den Analysemethoden für Düngemittel

1.
Reagenzien

Alle Reagenzien müssen analysenrein sein, es sei denn, dass bei der jeweiligen Analysemethode andere Feststellungen getroffen sind. Bei der Analyse von Spurennährstoffen muss die Reinheit der Reagenzien durch einen Blindversuch überprüft werden. Nach dem Resultat dieser Prüfung kann eine besondere Reinigung erforderlich werden.

2.
Wasser

Wenn bei den Analysemethoden bei den Vorgängen wie Auflösen, Verdünnen, Überspülen oder Auswaschen kein Hinweis auf das Lösungs- oder Verdünnungsmittel gegeben wird, dann wird hierfür die Verwendung von Wasser vorausgesetzt. Normalerweise ist das Wasser entionisiert oder destilliert zu verwenden. In speziellen Fällen, die in der Analysemethode dann Erwähnung finden, ist das Wasser noch einer speziellen Reinigung zusätzlich zu unterziehen.

3.
Laboratoriumsgeräte

In Anbetracht der üblichen Ausstattung von Kontrolllaboratorien wird bei den Analysemethoden nur beschränkt auf spezielle Geräte oder spezielle Erfordernisse hingewiesen. Die Geräte müssen völlig rein sein, insbesondere bei der Analyse geringer Mengen. Im Falle graduierter Glaswaren muss unter Beachtung der einschlägigen messtechnischen Normen deren Präzision durch das Kontrolllaboratorium sichergestellt sein.

Methoden 1

Methode 1.1

EN 1482-1, Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Probenahme und Probenvorbereitung — Teil 1: Probenahme

Methode 1.2

EN 1482-2, Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Probenahme und Probenvorbereitung — Teil 2: Probenvorbereitung

Methode 1.3

EN 1482-3, Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Probenahme und Probenvorbereitung — Teil 3: Probenahme aus statischen Haufwerken

Methoden 2

Methode 2.1

EN 15475: Düngemittel — Bestimmung von Ammoniumstickstoff Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 2.2

Methode 2.2.1

EN 15558: Düngemittel — Bestimmung von Nitrat- und Ammoniumstickstoff nach Ulsch Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.2.2

EN 15559: Düngemittel — Bestimmung von Nitrat- und Ammoniumstickstoff nach Arnd Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.2.3

EN 15476: Düngemittel — Bestimmung von Nitrat- und Ammoniumstickstoff nach Devarda Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 2.3

Methode 2.3.1

EN 15560: Düngemittel — Bestimmung von Gesamtstickstoff in nitratfreiem Kalkstickstoff Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.3.2

EN 15561: Düngemittel — Bestimmung von Gesamtstickstoff in nitrathaltigem Kalkstickstoff Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.3.3

EN 15478: Düngemittel — Bestimmung von Gesamtstickstoff in Harnstoff Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 2.4

EN 15562: Düngemittel — Bestimmung von Cyanamidstickstoff Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.5

EN 15479: Düngemittel — Spektrometrische Bestimmung von Biuret in Harnstoff Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 2.6

Methode 2.6.1

EN 15604: Düngemittel — Bestimmung verschiedener, nebeneinander anwesender Stickstoff-Formen in derselben Probe mit Stickstoff in Form von Ammonium, Nitrat, Harnstoff und Cyanamid Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 2.6.2

EN 15750: Düngemittel — Bestimmung von Gesamtstickstoff in Düngemitteln mit Stickstoff in Form von Ammonium, Nitrat und Harnstoff unter Anwendung von zwei verschiedenen Verfahren. Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 2.6.3

EN 15705: Düngemittel — Bestimmung von Harnstoffkondensaten mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) — Isobutylidendiharnstoff und Crotonylidendiharnstoff (Verfahren A) und Methylenharnstoff-Oligomere (Verfahren B) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 3

Methoden 3.1

Methode 3.1.1

EN 15956: Düngemittel — Extraktion des in Mineralsäuren löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.2

EN 15919: Düngemittel — Extraktion des in 2 %iger Ameisensäure löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.3

EN 15920: Düngemittel — Extraktion des in 2 %iger Zitronensäure löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.4

EN 15957: Düngemittel — Extraktion des in neutralem Ammoniumcitrat löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 3.1.5

Methode 3.1.5.1

EN 15921: Düngemittel — Extraktion des löslichen Phosphors nach Petermann bei 65 °C Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.5.2

EN 15922: Düngemittel — Extraktion des löslichen Phosphors nach Petermann bei Raumtemperatur Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.5.3

EN 15923: Düngemittel — Extraktion des in alkalischem Ammoniumcitrat nach Joulie löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 3.1.6

EN 15958: Düngemittel — Extraktion des in Wasser löslichen Phosphors Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 3.2

EN 15959: Düngemittel — Bestimmung von Phosphor in den Extrakten Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 4

Methode 4.1

EN 15477: Düngemittel — Bestimmung von wasserlöslichem Kalium Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 5

Methode 5.1

EN 14397-1: Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung von Kohlenstoffdioxid — Teil 1: Verfahren für feste Düngemittel Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 6

Methode 6.1

EN 16195: Düngemittel — Bestimmung von Chlorid bei Abwesenheit organischer Stoffe Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 7

Methode 7.1

EN 15928: Düngemittel — Bestimmung der Mahlfeinheit (Trockenverfahren) Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 7.2

EN 15924: Düngemittel — Bestimmung der Mahlfeinheit von weicherdigem Rohphosphat Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methoden 8

Methode 8.1

EN 15960: Düngemittel — Extraktion von Gesamtcalcium, Gesamtmagnesium, Gesamtnatrium sowie Gesamtschwefel in Form von Sulfat Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 8.2

EN 15925: Düngemittel — Extraktion von Gesamtschwefel, der in verschiedener Form vorliegen kann Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 8.3

EN 15961: Düngemittel — Extraktion von wasserlöslichem Calcium, Magnesium, Natrium sowie von Schwefel (in Form von Sulfat) Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 8.4

EN 15926: Düngemittel — Extraktion von wasserlöslichem Schwefel, der in verschiedener Form vorliegen kann Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 8.5

EN 16032: Düngemittel — Extraktion und Bestimmung von elementarem Schwefel Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 8.6

EN 16196: Düngemittel — Manganometrische Bestimmung von Calcium nach Oxalatfällung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.7

EN 16197: Düngemittel — Bestimmung von Magnesium mit Atomabsorptionsspektrometrie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.8

EN 16198: Düngemittel — Komplexometrische Bestimmung von Magnesium Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.9

EN 15749: Düngemittel — Bestimmung von Sulfat mit drei verschiedenen Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.10

EN 16199: Düngemittel — Bestimmung von extrahiertem Natrium mit Emissions-Flammenspektrometrie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 8.11

EN 15909: Düngemittel — Bestimmung von Calcium und Formiat in Calcium-Blattdüngemitteln Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 9

Methode 9.1

EN 16964: Düngemittel — Extraktion von Gesamtspurennährstoffen aus Düngemitteln mit Königswasser Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 9.2

EN 16962: Düngemittel — Extraktion wasserlöslicher Spurennährstoffe aus Düngemitteln und Beseitigung organischer Verbindungen aus Düngemittelextrakten Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 9.3

EN 16965: Düngemittel — Bestimmung von Cobalt, Kupfer, Eisen, Mangan und Zink mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 9.4

EN 16963: Düngemittel — Bestimmung von Bor, Cobalt, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink mit ICP-AES Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 9.5

EN 17041: Düngemittel — Bestimmung von Bor in Konzentrationen ≤ 10 % durch Spektrometrie mit Azomethin-H Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 9.6

EN 17043: Düngemittel — Bestimmung von Molybdän in Konzentrationen ≤ 10 % durch Spektrometrie eines Komplexes mit Ammoniumthiocyanat Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 10

Methode 10.1

EN 16964: Düngemittel — Extraktion von Gesamtspurennährstoffen aus Düngemitteln mit Königswasser Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 10.2

EN 16962: Düngemittel — Extraktion wasserlöslicher Spurennährstoffe aus Düngemitteln und Beseitigung organischer Verbindungen aus Düngemittelextrakten Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 10.3

EN 16965: Düngemittel — Bestimmung von Cobalt, Kupfer, Eisen, Mangan und Zink mit Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (FAAS) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 10.4

EN 16963: Düngemittel — Bestimmung von Bor, Cobalt, Kupfer, Eisen, Mangan, Molybdän und Zink mit ICP-AES Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 10.5

EN 17042: Düngemittel — Bestimmung von Bor in Konzentrationen > 10 % durch azidimetrische Titration Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methode 10.6

CEN/TS 17060: Düngemittel — Bestimmung von Molybdän in Konzentrationen > 10 % durch Gravimetrie mit 8-Hydroxychinolin Diese Analysemethode wurde nicht im Ringversuch erprobt.

Methoden 11

Methode 11.1

EN 13366: Düngemittel — Behandlung mit einem Kationenaustauscherharz zur Bestimmung des chelatisierten Spurennährstoffgehaltes und des chelatgebundenen Anteils von Spurennährstoffen Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.2

EN 13368-1: Düngemittel — Bestimmung von Chelatbildnern in Düngemitteln durch Ionenchromatographie — Teil 1: EDTA, HEDTA und DTPA Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.3

EN 13368-2: Düngemittel — Bestimmung von Chelatbildnern in Düngemitteln mit Chromatographie — Teil 2: Bestimmung von Fe chelatisiertem o,o-EDDHA, o,o-EDDHMA und HBED mit Ionen-Paarchromatographie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.4

EN 15451: Düngemittel — Bestimmung von Chelatbildnern — Bestimmung von Eisen-chelatisiertem [sic] EDDHSA mit Ionen-Paarchromatographie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.5

EN 15452: Düngemittel — Bestimmung von Chelatbildnern — Bestimmung von Eisen-chelatisiertem [sic] o,p-EDDHA mit Umkehrphasen-HPLC Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.6

EN 15950: Düngemittel — Bestimmung von N-(1,2-Dicarboxyethyl)-D,L-Asparaginsäure (Iminodibernsteinsäure, IDHA) mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.7

EN 16109: Düngemittel — Bestimmung der in Düngemitteln komplexgebundenen Spurennährstoffionen — Identifizierung von Ligninsulfonaten Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.8

EN 15962: Düngemittel — Bestimmung des Gehalts an komplexgebundenen Spurennährstoffionen und der komplexgebundenen Fraktion von Spurennährstoffen Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.9

EN 13368-3 — Teil 3: Düngemittel — Bestimmung von Chelatbildnern in Düngemitteln mit Chromatographie: Bestimmung von [S,S]-EDDS mit Ionen-Paarchromatographie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 11.10

EN 16847: Düngemittel — Bestimmung von Komplexbildnern in Düngemitteln — Bestimmung von Heptaglukonsäure mit Chromatographie Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 12

Methode 12.1

EN 15360: Düngemittel — Bestimmung von Dicyandiamid — Verfahren mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.2

EN 15688: Düngemittel — Bestimmung von Urease-Hemmstoff N-(n-Butyl)-thiophosphortriamid (NBPT) mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.3

EN 15905: Düngemittel — Bestimmung von 3-Methylpyrazol (MP) durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.4

EN 16024: Düngemittel — Bestimmung von 1H-1,2,4-Triazol in Harnstoff und harnstoffhaltigen Düngemitteln — Verfahren mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.5

EN 16075: Düngemittel — Bestimmung von N-(2-Nitrophenyl)Phosphorsäure-Triamid (2-NPT) in Harnstoff und harnstoffhaltigen Düngemitteln — Verfahren mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.6

Bestimmung von DMPP

EN 16328: Düngemittel — Bestimmung von 3,4-Dimethyl-1H-pyrazolphosphat (DMPP) — Methode mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.7

Bestimmung von NBPT/NPPT

EN 16651: Düngemittel — Bestimmung von N-(n-Butyl)-thiophosphortriamid (NBPT) und N-(n-Propyl)-thiophosphortriamid (NPPT) — Methode mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 12.8

EN 17090: Düngemittel — Bestimmung des Nitrifikationshemmstoffs DMPSA in Düngemitteln — Verfahren mit Hochleistungs-Flüssigchromatographie (HPLC) Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 13

Methode 13.1

EN 14888: Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Cadmiumgehaltes Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methoden 14

Methode 14.1

EN 12948: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung der Korngrößenverteilung durch Trocken- und Nasssiebung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.2

EN 13971: Carbonatische und silikatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität —Potentiometrisches Titrationsverfahren mit Salzsäure Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.3

EN 16357: Carbonatische Kalke — Bestimmung der Reaktivität — Automatisches Titrationsverfahren mit Citronensäure Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.4

EN 12945: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Neutralisationswertes — Titrimetrische Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.5

EN 13475: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calciumgehaltes — Oxalatverfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.6

EN 12946: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Calcium- und Magnesiumgehaltes — Komplexometrisches Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.7

EN 12947: Calcium-Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Magnesiumgehaltes — Atomabsorptionsspektrometrisches Verfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.8

EN 12048: Feste Düngemittel und Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Feuchtegehaltes — Gravimetrisches Verfahren durch Trocknung bei 105 ± 2 °C Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.9

EN 15704: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Zerfalls von granulierten Calcium- und Calcium-/Magnesiumcarbonaten unter Wassereinwirkung Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Methode 14.10

EN 14984: Calcium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel — Bestimmung des Produkteinflusses auf den Boden-pH-Wert — Bodeninkubationsverfahren Diese Analysemethode wurde im Ringversuch erprobt.

Fußnote(n):

(1)

Wenn die Zahl einen Bruch ergibt, ist auf die nächsthöhere ganze Zahl aufzurunden.

(2)

Für Packungen bis zu 1 kg bildet der Inhalt einer Originalpackung die Einzelprobe.

(3)

Klumpen sind zu zerdrücken (sie werden gegebenenfalls von dem übrigen Material abgetrennt und anschließend wieder gründlich untergemischt).

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