ANHANG V VO (EG) 2003/2003

A.
VON HERSTELLERN ODER IHREN BEVOLLMÄCHTIGTEN BEI DER ERSTELLUNG EINER TECHNISCHEN AKTE ZUR AUFNAHME EINES NEUEN DÜNGEMITTELTYPS IN ANHANG I DIESER VERORDNUNG ZU RATE ZU ZIEHENDE UNTERLAGEN

1.
Leitfaden für die Ausarbeitung der technischen Akte für den Antrag auf die Bezeichnung „EG-DÜNGEMITTEL” .

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 138 vom 20.5.1994, S. 4.

2.
Richtlinie 91/155/EWG der Kommission vom 5. März 1991 zur Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Zubereitungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG des Rates.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 76 vom 22.3.1991, S. 35.

3.
Richtlinie 93/112/EG der Kommission vom 10. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 91/155/EWG zur Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Zubereitungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 314 vom 16.12.1993, S. 38.

B.
AUFLAGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON LABORATORIEN, DIE ZUR ERBRINGUNG DER FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG VON EG-DÜNGEMITTELN MIT DEN ANFORDERUNGEN DIESER VERORDNUNG UND IHRER ANHÄNGE ERFORDERLICHEN DIENSTLEISTUNGEN FÄHIG SIND

1.
Auf Ebene der Laboratorien anzuwendende Norm:

Laboratorien, die gemäß der Norm EN ISO/IEC 17025 — Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien — für wenigstens eine der Methoden der Anhänge III oder IV akkreditiert sind.

Bis 18. November 2014 Laboratorien, die noch nicht akkreditiert sind, vorausgesetzt das betreffende Labor:

weist nach, dass es zu einer oder mehreren Methoden der Anhänge III oder IV die erforderlichen Akkreditierungsverfahren nach EN ISO/IEC 17025 eingeleitet hat und weiter betreibt, und

legt der zuständigen Behörde Nachweise vor, dass das Labor an Laborleistungstests teilgenommen und gut abgeschnitten hat.

2.
Auf Ebene der Akkreditierungsstellen anzuwendende Norm:

EN ISO/IEC 17011: Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren.

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