ANHANG V VO (EG) 2003/2003
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A.
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VON HERSTELLERN ODER IHREN BEVOLLMÄCHTIGTEN BEI DER ERSTELLUNG EINER TECHNISCHEN AKTE ZUR AUFNAHME EINES NEUEN DÜNGEMITTELTYPS IN ANHANG I DIESER VERORDNUNG ZU RATE ZU ZIEHENDE UNTERLAGEN
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Leitfaden für die Ausarbeitung der technischen Akte für den Antrag auf die Bezeichnung „EG-DÜNGEMITTEL” .
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 138 vom 20.5.1994, S. 4.
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Richtlinie 91/155/EWG der Kommission vom 5. März 1991 zur Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Zubereitungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG des Rates.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 76 vom 22.3.1991, S. 35.
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Richtlinie 93/112/EG der Kommission vom 10. Dezember 1993 zur Änderung der Richtlinie 91/155/EWG zur Festlegung der Einzelheiten eines besonderen Informationssystems für gefährliche Zubereitungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 88/379/EWG.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 314 vom 16.12.1993, S. 38.
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B.
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AUFLAGEN FÜR DIE ZULASSUNG VON LABORATORIEN, DIE ZUR ERBRINGUNG DER FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG DER ÜBEREINSTIMMUNG VON EG-DÜNGEMITTELN MIT DEN ANFORDERUNGEN DIESER VERORDNUNG UND IHRER ANHÄNGE ERFORDERLICHEN DIENSTLEISTUNGEN FÄHIG SIND
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Auf Ebene der Laboratorien anzuwendende Norm:
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Laboratorien, die gemäß der Norm EN ISO/IEC 17025 — Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierungslaboratorien — für wenigstens eine der Methoden der Anhänge III oder IV akkreditiert sind.
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Bis 18. November 2014 Laboratorien, die noch nicht akkreditiert sind, vorausgesetzt das betreffende Labor:
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weist nach, dass es zu einer oder mehreren Methoden der Anhänge III oder IV die erforderlichen Akkreditierungsverfahren nach EN ISO/IEC 17025 eingeleitet hat und weiter betreibt, und
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legt der zuständigen Behörde Nachweise vor, dass das Labor an Laborleistungstests teilgenommen und gut abgeschnitten hat.
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Auf Ebene der Akkreditierungsstellen anzuwendende Norm:
EN ISO/IEC 17011: Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren.
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