Artikel 11 VO (EG) 2003/2004

Technische Unterstützung

Jede Art von technischer Unterstützung, die politische Parteien auf europäischer Ebene vom Europäischen Parlament erhalten, basiert auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie wird zu Bedingungen gewährt, die nicht ungünstiger sind als diejenigen, die sonstigen externen Organisationen und Verbänden eingeräumt werden, denen ähnliche Erleichterungen gewährt werden können; die Gewährung erfolgt auf Rechnung und entgeltlich.

Das Europäische Parlament veröffentlicht in einem Jahresbericht, welche technische Unterstützung jeder politischen Partei auf europäischer Ebene im Einzelnen gewährt wurde.

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